Wenn ich es zu regeln hätte, würde ich dash-cams nur in strikter Verbindung mit einem echten technischen Fahrtenschreiber erlauben und dabei die Vorgabe machen, dass sich die Daten automatisch und fortlaufend alle 30 Sekunden zu überschreiben haben und dass die Daten nur eine technische Prüforganisation (TÜV/Dekra etc.) und die Ermittlungsbehörden auslesen können und nicht der Eigentümer/Besitzer des Autos. Ferner würde ich eine Verwertung der Daten im OWI- und Vergehensbereich komplett verbieten, erst ab Verbrechen (= Mindeststrafe 1 Jahr) sollte dies möglich sein. Bei Sachschäden ab größer als Bagatellbereich sollte hingegen ein Gutachter einer Prüforganisation am Besten die Daten gleich in seinem Gutachten verwenden dürfen. Bei Personenschäden dann sowieso. Aber ich bin sicher, dass ein Gesetzgeber sich so schnell nicht um derartiges kümmern wird, stattdessen wartet man eben ab, bis die Rechtsprechung in ein paar Jahren den Wildwuchs an Rechtsauffassungen dazu irgendwie systematisiert, eingehegt und entschieden hat - erste Ansätze dazu gibt es ja bereits. Und so ist das eben an vielen Baustellen in diesem Land, irgendwas, was sich gut anhört (Gute Kita-Gesetz etc,) wird vollmundig verkauft und bei anderen Themen darf dann eben die Justiz als Lückenbüßer ran, obwohl die zwar auch Rechtsfortbildung betreiben darf, aber für die eigentliche Rechtsetzung normalerweise und eigentlich nicht zuständig ist. Mir geht die Hilfssheriff-Mentalität nämlich normalerweise auch gehörig gegen den Strich --- aber wo der Staat als Ordnungskraft immer mehr versagt, werden eben die Bürger aktiv ... und am Ende macht jeder das, was er für richtig hält, eben auch sowas wie Kameras und Handyaufnahmen zu allem und jedem.