Wenn die Rechtsschutzversicherung was zahlt, kann man das machen. Aber meine Erfahrung ist, dass es in weit über 90% aller Fälle (ich tippe sogar eher auf 99% und mehr) so ist, dass die Damen und Herren von den Behörden ihre Hausaufgaben gemacht haben und exakt das oben genannte Ergebnis dabei heraus kommt. Klar hofft jeder, dass er zu den 1% oder weniger der Fälle gehört, wo mal was geht und die großen Portale und spezialisierten Rechtsanwälte machen genau damit Werbung. Sollte sich mal eine "Lücke" via Rechtsprechung zeigen (Rohmessdaten etc. und was es da alles schon gab), dann kann man als Otto-Normal-Fahrer darauf wetten, dass die Behörden zum einen den Instanzenweg bis nach oben gehen (wo man dann eher zu Gunsten der Behörden ist) und zum anderen das Schlupfloch, welches sich zeigt, ganz schnell schließen (Hase-Igel- Wettlauf). Auf den mickrigen Prozentsatz des Erfolges zu pokern macht eigentlich nur Sinn in Fällen wo man eben die Kosten via RSV bekommt und es um wirklich was geht, wie bspw. Führerscheinentzug, Fahrverbot etc. Und im Übrigen sollte man einfach möglichst vorausschauend fahren, wobei man als echter Vielfahrer auch trotz entsprechender Fahrweise immer wieder mal Pech haben kann (mehr Zeit auf der Straße = höhere Wahrscheinlichkeit, dass es einen erwischt).