114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 15,00 € Es geht dabei hauptsächlich darum, dass sich nicht irgendwelche Kids das KFZ „ausleihen“. In manchen Kommunen wird das KFZ sogar zur Sicherungsverwahrung abgeschleppt, sollte der Halter nicht erreichbar sein. Tatbestandskatalog_01042013.pdf