Der "Brief" gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis. Selbst wenn Du per Handschlag von jemandem ein Auto kaufst und der Dich später neppt, hast du schlechte Karten, solange er mittels Kaufvertrag den Wagen als sein Eigentum ausweist. Du könntest den Brief ja gestohlen haben. In diesem Fall ist es schwierig, theoretisch müsstest Du die Gefährte dem echten Vorbesitzer, also dem "Mietpreller" abkaufen. Du könntest auch vor dem Kauf versuchen den Brief aufbieten zu lassen, aber bei 200€ würde ich das Risiko eingehen und das nach dem Kauf tätigen. Sollte das nichts bringen, kannst Du ihn immer noch schlachten, sofern es da keine rechtlichen Bedenken gibt.