Reparturen sind keine Leistung die im Serviceheft eingetragen wird.Ausser der Kunde will das. Was Serviceleistungen sind, ist im Heft aufgeführt. Das Problem ist, ob das ein “arglistig verschwiegener“ Mängel ist, der zur Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann. Wie man das nach einem Jahr beweisen will... Falls RSV die Kosten übernimmt, würde ich es darauf ankommen lassen. @Pit Dem letzten Teil des ersten Abschnitts kann ich nicht zustimmen: Häufig ist es so, das die Streithähne nicht zur Einigung fähig sind und deshalb die Gerichte blockieren und damit von wichtigen Sachen abhalten. Und typisch Deutsch, alle haben eine RSV, da ist klagen leicht gemacht...