Problem dabei ist, natürlich kann keiner Sicher sagen, wer denn die Probefahrt gemacht hat, bzw. beauftragte. Nächste Frage wäre noch, ob die Werkstatt für diese Art Schäden überhaupt haften muss, oder ob nicht ganz klein unten auf dem Auftrag eine Haftungsfreistellung mit unterschrieben wurde. Vor ca. 25 Jahren hatte ich auch so einen Fall, bei einem Werkstattaufenthalt rissen die Handbremsseile ab und die Werkstatt baute neue ein. Zahlen sollte der Kunde, obwohl der Schaden erst in der Werkstatt auftrat... Imho sind beie Fälle versuche, die Versicherung der Werkstatt nicht in Anspruch nehmen zu müssen, weil ja mit jedem reguliertem Schäden die Beiträge steigen könnte.