Nebenwohnsitz außerhalb D gibt es nicht. Haupt- und Nebenwohnsitz wird immer nur innerhalb eines Landes unterschieden. Funktioniert schon, offiziell und legal, auch ohne steuerliche Nachteile, nur ist es eben den Aufwand nicht wert. Man braucht nämlich als erstes eine Wohnung für den Wohnsitz. Einfach mal so geht nicht, trotz Recht auf Freizügigkeit. Erwischt dich das FA mit Briefkastenwohnsitz und dort angemeldetem Kfz bist du nicht mehr deren Freund, da kennen die nix. Die Grenze für Bußgelder ist nicht irrelevant, sondern sogar per Gesetz auf besagte 70 Mücken festgelegt. Unter diesem Betrag wird nämlich das BfJ nicht aktiv, um der Verpflichtung nach §86 und 87 BRG sowie des seit 28.10.2010 geltenden Rahmenbeschlusses 2005/214/JI nachzukommen. PS: Was war das eigentliche Thema? Welches Öl fürn M20, oder? [emoji33]: