Die 75dB sind wie mein Vorredner schon schreibt das Fahrgeräusch, das wird aus 7,5m Entfernung seitlich vom Fahrzeug gemessen, daher ist der Wert deutlich geringer als beim Standgeräusch. Bei dir gelten dann aber auch min. 76db(A) weil
"bei Fahrzeugen der Klasse gemäß Abschnitt 5.2.2.1.1 , die mit einem handgeschalteten Getriebe mit mehr als vier Vorwärtsgängen und einem Motor mit einer Nennleistung von mehr als 140 kW ausgerüstet sind und deren Verhältnis/Nennleistung/höchstzulässige Masse mehr als 75 kW/t betrugt, werden die Grenzwerte um 1 dB (A) heraufgesetzt, wenn die Geschwindigkeit, mit der die hintere Fahrzeugbegrenzung die Linie BB' (Abbildung 1 ) im dritten Gang durchfährt, mehr als 61 km/h beträgt."
5.2.2.1.1 sind PKW und du hast 142kW und über 75kW/t auch der letzte Punkt wird der Fall sein, Messstrecke sind 50m, mit 50km/h angefahren und die Messstrecke mit Volllast beschleunigt, da kommt son E30 auf mehr als 61km/h. Die Schweiz verwendet das gleiche Messverfahren und Grenzwerte wie die EU.
EDIT: hatte da was Falsch im Kopf, die Messtrecke sind nur 20m sollte aber immer noch hin kommen. Interessant wäre aber noch die Erstzulassung deines E30, im Bauzeitraum des E30 gabs da einige Änderungen.
EDIT 2: Im Bauzeitraum des E30 gabs doch keine Relevante Änderung, da bis 10.10.95 noch nach alter Richtlinie zugelassen werden durfte, danach sinds beim E30 eben 77db(A) mit M50 dann +1db(A), ich denke daher die 75db(A) die dein Prüfer verlangt sind vom E36, weil da sinds dann 74db(A) +1db(A).