Rein rechtlich gesehen darf man filmen/fotografieren, solang es um einen Einsatz bzw. eine Übersichtsaufnahme geht. Bei einer Verkehrskontrolle ist idR. aber ein derart geringer Abstand vorhanden (sprich Gesicht usw. erkennbar), dass in meine Rechte als Uniformierter eingegriffen wird, allerspätestens wenn der Kram in die Öffentlichkeit gelangt. Dann macht sich der Filmende strafbar.