Also ich kann dir nur sagen, dass die polizeilichen Kontrollen, wenn sie denn professionell durchgeführt werden etwa 10db Toleranz erlauben, da dort nur das Standgeräusch gemessen wird (U1). Solltest du in eine solche Kontrolle kommen und dein Auto wird beanstandet, dann wird ein techn. Gutachten angestrengt. D.h.es geht zum TÜV bspw. Dort schaut sich ein Sachverständiger dein Auto an, sind dann alle Änderungen eingetragen oder durch eine ABE legitimiert, geht das Gutachten zu Lasten des Landes, dann bezahlst du nichts. Eine ABE gilt mMn nur wenn das Auto ansonsten serienmäßig ist. Der Edelstahltopf mit ABE wurde für einen E30 mit M20 zugelassen. Eine E-Nummer am Topf weist den als zugelassenes Ersatzteil aus. Praktisch denke ich nicht, dass du Probleme bekommst, sofern deine Abgasanlage deiner Eintragung entspricht. Dort werden ja vermutlich M50 Kats vermerkt sein, wenn dort weiter nichts vermerkt ist, wird davon ausgegangen, dass ein Serien E30 Auspuff verbaut ist. Wenn dann also ein E30 M20 Topf mit ABE nach den Kats kommt solltest du auf der sicheren Seite sein.