Doch, man darf durchaus gegen Dash-Cams reden. Ungeklärt ist die Sache, wenn tatsächlich mal einer eine technische Überprüfung solcher Geräte vornimmt und sie haben eben keine laufende, sehr kurzfristige Datenüberschreibung mit Löschung der vorhergehenden Daten. Dann droht meiner Meinung nach durchaus ein Bußgeld. Zum Glück für die Verwender kontrolliert das (noch) keiner. Die öffentlichen Datenschutzbeauftragten wettern nicht ohne Grund gegen Dashcams, da sie mit ihrer im Verkehr unerkennbaren Montage eigentlich gegen alle datenschutzrechtlichen Prinzipien einer Videoüberwachung verstoßen, denn diese setzen normalerweise deutliche Hinweise, Informationen etc. voraus (siehe die großen Aufkleber mit viel, viel Kleingedruckten am Eingang von fast jedem Laden). Das oben zitierte BGH Urteil sagt ja nur etwas zur Zulässigkeit der Beweisverwertung bei einem Zivilprozess aus, aber gibt keinen generellen datenschutzrechtlichen Freibrief. Datenschutz und Zivilprozess sind erst einmal getrennte Baustellen.
Hier ein Kommentar zum damaligen Urteil:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr23317-dashcam-datenschutz-beweisverwertung-erlaubt/
Die Rechtsprechung bei Unfällen ist auch eindeutig: Dashcam Aufzeichnungen werden erst dann beachtet bzw. als Beweis zugelassen, wenn man die Sache nicht anders beweisen kann und dazu wird zuvor eine Interessenabwägung vorgenommen (da ist man seit dem BGH Urteil besser aufgestellt). All diejenigen, die meinen, mit der dashcam sind sie der Held auf dem Feld, sollte ein bisschen Bescheidener sein. Die Handhabung von @Janosch ist meiner Meinung nach die richtige. Und im Übrigen wissen wir mittlerweile alle, dass man selbst bei Videoaufnahmen interpretieren, diskutieren etc. kann. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit.