Da gibt es keine festen Regeln, die einzige Regel, die es gibt ist, dass der, der sich auf einen konkreten Schaden beruft, dessen Höhe auch beweisen muss. Dabei kommt es natürlich auf den Zustand und Wert im Zeitpunkt des Schadeneintritts an. Ein älteres Gutachten liefert da dann allenfalls nur noch Indizien und Anhaltspunkte für den Gutachter, der dann den aktuell eingetretenen Schaden begutachten und bewerten muss. Wie es jetzt mit der Vollkasko bei Versicherungen aussieht, weiß ich im Detail nicht - aber im Grundsatz müsste es ähnlich sein, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ermittelt wird und man nicht so ohne weiteres sagen kann, Hallo, ich habe 10tsd versichert und deswegen bekomme ich jetzt 10tsd, basta. Die Gutachten haben nach meiner Meinung vor allem 2 Bedeutungen: 1. Die Versicherungen berechnen darauf ihre Prämien - hoher Wert führt zu entsprechenden Versicherungsbeiträgen 2. Für den Fall des Diebstahls, denn dann ist ja auch kein Schrotthaufen mehr da, den man begutachten kann. Das ist jetzt aber alles grob und holzschnittartig dargestellt. Im Ernstfall muss man die Versicherungsbedingungen genau kennen und streiten bis in die letzte Gerichtsinstanz kann man sich dann dennoch. Das CD oder von sonstwem -Kurzgutachten halte ich persönlich für relativ wertlos, wenn um den Wert im Streitfall geht. Es dient eher der Versicherung als Anhaltspunkt für die Prämienberechnung. Und bei allen Gutachten gilt zusätzlich: Es sind nur Privatgutachten. Alles weitere würde den Rahmen hier deutlich sprengen.