Die “arglistige Täuschung“ wird schwer zu beweisen sein. Die Phrase “Unfallfrei“ bedeutet ebenfalls nicht, das es ohne Unfall gewesen ist. Sondern im Kontext: Zum Zeitpunkt des Kauf war das Auto ohne Unfallschaden. Je nachdem, wie man es sieht: Ein Austausch der Seitenwand aka Kotflügel könnte auch als Bagatelle angesehen werden, je nach Wert und Alter des Fahrzeugs. So könnte man sämtliche E30 als Unfallwagen einstufen, weil Korrodierte Kotflügel, Frontbleche und Hauben ausgewechselt worden sind, im Laufe des bis zu 30 jährigem Lebens. Anders wiederum: ein eingedrückter Radlauf hinten, mit Smart-Repair gerichtet...Ein Unfallwagen? Wie dem auch sei: Der Verkäufer war mit dem eingetragenen Halter identisch? Dann wäre es “arglistig“ Im Zweifel “geflunkert“ aber beweise das mal... Anbei: Nicht unerheblich ist der Zeitraum, zwischen Kauf/Übergabe und der Geltendmachung des Schadens. Zumal Du erst einmal in Vorleistung gehen musst, um eine Schadenfeststellung machen zu lassen. Dessen Kosten wie Gutachten und RA müssen dann zurückgefordert werden....