Wenn Du ein Fahrzeug mit 07er Kennzeichen fährst, dann bist DU als Halter dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.
Es ist völlig egal, was eingetragen ist. Wenn das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, kriegst Du bei einer Kontrolle ein Problem.
Da die Behörden das 07er am liebsten ganz einstampfen würden ist man das dann für das Auto sicher und für alle spätestens beim zweiten Verstoß los.
Dein Beispiel zeigt, warum in jedem Gutachten steht, dass das nur gilt wenn das Fahrzeug ansonsten Serienmäßig ist und wenn mehrere Dinge z.B. am Fahrwerk verändert werden, dann mussdas genauer begutachtet werden.
Wenn dann noch jemand nach dem Einbau und der Abnahme ein Gewindefahrwerk noch weiter runterschraubt (weil man muss ja jede Maus die aus nem vorstehenden Gullideckel rausschraubt köpfen) dann ist die Eintragung nicht mehr gültig.
Es muss jeder wissen was er macht, und wie weit er geht, aber seit ich mal auf der A8 in einen Stau geraten bin, den ich zwar halb umfahren konnte aber nicht ganz - und dann gesehen habe, dass der Stau NUR deswegen entstanden ist, weil da eine Baustelle mit aufgefräster (und damit holperiger) Fahrbahn war und an dem Wochenende die Heimfahrt vom Wörtherseetreffen war. Da sind wirklich dutzende von Golfs mit ihren 2-3cm Bodenfreiheit im Schritttempo mit teilweise stehenbleiben durch die Baustelle gefahren, weil sie sich sonst die Spoiler abgerissen hätten. Seitdem stehe ich Tieftief seeehr kritisch gegenüber, zumal das NIX mehr mit Fahrdynamik zu tun hat.