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Betrugsmasche?


el_horst
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„The evil is always and everywhere“

 

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/achtung-autofalle-leichtes-spiel-fuer-abzocker-100.html

 

 

oder:

 

 

 


Bearbeitet: von Janosch
 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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Krass. Da fährt jemand mit 'nem Saab 9-3 III SC vor...  Seltenheitswert.

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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am vor 13 Stunden schrieb 325i VFL:

Ich hätte nicht gedacht, dass man so leicht verar...t werden kann.

Viel schlimmer finde ich das in  unserem "Rechtsstatt" die Täter nichts zu befürchten haben 

 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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Ja, den Beitrag habe ich mir auch angesehen. Nett gemachte Geschichte, leicht bekömmlich leicht empörend und leicht zu vergessen. Auf Missstände hinzuweisen wie es der SWR macht, vollkommen richtig. Aber so viele suggestive Fragen und Antworten in 45 Minuten zu quetschen, ist schon eine Leistung. Eine Story ohne Auflösung, was man - also ich - oder auch die Gesellschaft tun kann? Fehlanzeige. Auf ominöse Clans  bei der sog. Recherche zu stoßen: nein wie unerwartet-organisierte Kriminalität bei uns in Europa, wer hätte das erwartet?. Hauptsache ein Knacki kommt zu Wort und beschreibt authentisch, wie leichte Beute in D zu machen ist. Weil wir zu doof sind, eine flächendecken Kameraüberwachung in der Republik zu schalten. 

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am vor 1 Stunde schrieb 325_e30:

Ja, den Beitrag habe ich mir auch angesehen. Nett gemachte Geschichte, leicht bekömmlich leicht empörend und leicht zu vergessen.

Oh - wie Recht Du hast. Hab' das bei der Ausstrahlung vor zwei Wochen (oder so) gesehen und den Inhalt sofort wieder vergessen.

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  • 4 Wochen später...

Auch von meiner Seite ein bisschen Geplauder aus dem wahren Leben... 

 

Ich habe kurz vor Weihnachten meinen 29 und 30, e30 meines Lebens gekauft. 

 

Der 30. ist ein unspektakulärer Kauf gewesen, der mir zufällig vor die Flinte lief. Eine diamantschwarze 4türige Limousine als 318iA aus 1. Hand mit glaubhaften und weitestgehend belegbaren 131.000km. Innen wie außen im super gepflegten Zustand, keine Extras außer Schiebedach und Servo. Sogar das Bavaria Mono ist noch unangetastet. HU abgelaufen, Auto ging einen Tag nach Kauf anstandslos und mängelfrei übern TÜV. 

 

Der Kauf meines 29. BMW e30 ist hingegen eine echte Herausforderung. Es handelt sich um ein Cabrio. Das Auto wollte ich 2015 schon mal kaufen, der Käufer zog aber seine Verkaufsabsicht zurück, bevor ich kam und teilte mir mit, er habe den Brief verschlampt. Vor ein paar Wochen rief er mich an (hatte meine Nummer noch gespeichert) und fragte, ob ich Interesse an dem Auto habe. Das Auto wurde seit etwas über 3 Jahren nicht mehr bewegt, ist aber immer noch zugelassen. HU natürlich abgelaufen. Besichtigungstermin erst knapp 2 Wochen später möglich, Preis wurde vom Verkäufer benannt und von mir voll akzeptiert. Kaufvertrag wurde abgeschlossen, Geld komplett überwiesen. Brief immer noch verschwunden, so wie 2015 auch, wurde aber im KV festgehalten.

Fzg-Übergabe aufgrund von Schichtarbeit usw aber erst in der Woche vor Weihnachten. 

 

Am Tag der Übergabe kommt Anruf vom Verkäufer, er will das Auto nicht mehr abgeben. Er hat es sich anders überlegt. Aber: Ich habe es mir nicht anders überlegt, Fzg. ist rechtlich mein Eigentum, ich bin jedoch nicht der Besitzer. Lange Rede: Heute habe ich einen Termin beim Anwalt, Zwei Abmahnungen zur Herausgabe des Fahrzeugs sind mit Frist verstrichen. Das Cabrio habe ich zwischenzeitlich mit Parkkrallen gegen unbefugtes Bewegen (und möglichen, anderweitigen Verkauf?) gesichert. Anschließend mit Selbstanzeige meinerseits bei der Polizei, dass ich evtl. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe... 

 

Unternehmungen, mir das Geld zurück zu überweisen gab es nicht, der Verkäufer hätte meine Bankverbindung angeblich nicht. Zur Erinnerung: Den vollen Kaufpreis habe ich überwiesen... 

 

 

Bin auf den Anwaltstermin heute gespannt, rechtlich ist die Sache eindeutig, aber Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 verschiedene Paar Schuhe... 

 

 

In diesem Sinn: Ein frohes Neues Jahr an alle - und lasst euch nicht ärgern :D


Bearbeitet: von Willy325i

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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Ich will dem Verkäufer des Cabrios ja nicht einmal ernsthaft einen Betrugsversuch unterstellen, aber ich bin einfach mittelschwer beeindruckt, wie manche Mitmenschen so agieren.

 

Ich werde hier morgen mal schreiben, was der Anwalt so erzählt hat.

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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am vor 22 Minuten schrieb emmac:


100% richtig - vor allen in Deutschland!

Nur als Großkrimineller und als Politiker (gibt es da einen Unterschied?) kannst Du Dich darauf verlassen, dass das Recht zu Deinen Gunsten verbogen und ausgelegt wird.

Ich drücke Dir die Daumen.

Hochrangige Fußballfunktionäre hast du vergessen. (Aus gegebenen Anlass sogar)

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am vor 1 Stunde schrieb Limofreak:

Fzg. ist rechtlich mein Eigentum, ich bin jedoch nicht der Besitzer.

Du hast nur einen Anspruch AUF Übereignung (bist also noch nicht Eigentümer) oder hast Du die Schlüssel schon bekommen mit dem Satz "so, nun ist er Deiner", so dass Du sofort wegfahren hättest können und das Auto steht am Straßenrand aufgrund Deiner Entscheidung und nicht wegen der des Verkäufers? Von wegen "Parkkrallen" (was rechtlich auch nicht sauber ist, wenn vorher keine Übereignung stattgefunden hat)?

Abstraktionsprinzip - davon wird Dir Dein Anwalt schon noch etwas erzählen.

Viel Erfolg beim Anwalt und den berühmten rechtlichen Schritten, Klage etc.

 

Für mich ist so etwas aber noch lange kein Grund, sich über den Rechtsstaat aufzuregen. Solche Sachen funktionieren noch, brauchen aber, wie alles im Leben, Zeit. 

Da gibt es ganz anders gelagerte Fälle, wo man sich begründeter aufregen kann. Das Leute ihre Verträge nicht erfüllen, dafür kann ausnahmsweise auch der Staat mal nichts.

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Ich weiss nicht genau, wo du herausgelesen hast, dass ich unseren Rechtsstaat anzweifle. Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass manche nahezu unbehelligt aus z.B. Brandstiftungen etc herauskommen, aber wer die GEZ Gebühr nicht zahlt, bekommt schwer eins auf die Nuss... Aber darum geht es nicht. 

 

Ich hatte VOR dem Anwaltstermin heute ein Telefonat mit der Rechtsbehelfstelle vom ADAC und über meine Rechtschutz ein Gespräch mit einer Anwaltskanzlei, die mir zur Beratung zur Verfügung gestellt wurde. Beide bestätigten, dass ich mit einem unterschriebenen KV und dem Nachweis zur Zahlung zweifelsfrei der Eigentümer bin - jedoch nicht der Besitzer, da der Akt des Besitzübertrags noch nicht vollzogen wurde. 

Ebenfalls bestätigte das der Anwalt, der mich nun vertreten soll. Also sagen 3 von 3 Stellen dasselbe. Die Quote könnte also schlechter sein. 

 

Das Thema mit der Parkkralle ist evtl rechtlich zwar nicht 100%ig fein, stellt aber maximal eine Ordnungswidrigkeit dar und das Risiko gehe ich ein. Zumal ich das ja selbst bei der Polizei gemeldet habe und das anbringen dokumentiert habe. 

 

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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Auf jeden Fall viel  Erfolg. Da das bereits schonmal an anderer Stelle diskutiert wurde: vielleicht empfiehlt es sich noch, einen Airtag anzubringen. Wahrscheinlich auch nicht zu 100% sauber, aber wenigstens hast Du dann die Chance das Fahrzeug zu lokalisieren falls es trotz Parkkralle woanders hin verbracht wird.

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am vor 10 Minuten schrieb Limofreak:

Ich weiss nicht genau, wo du herausgelesen hast, dass ich unseren Rechtsstaat anzweifle.

Damit habe ich nicht Dich konkret gemeint, sondern die darauffolgende Diskussion.

 

Na, wenn dir Experten bestätigen, dass Du bereits Eigentümer bist, dann kannst du das Auto auch vom ADAC öffnen lassen und mitnehmen. Warum machen die das nicht? ;-)

 

PS: Im Gesetz steht es bzgl. des Erfüllungsgeschäfts so:

 

§ 929 BGB - Einigung und Übergabe - dejure.org

 

Ich will jetzt hier auch nicht weiter klugscheißern und drücke dir auf jeden Fall alle Daumen, dass Du Erfolg hast. :daumen:

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Warum der ADAC das nicht macht? Ganz einfach: Weil Eigentum und Besitz das ganze regulieren und weil ich den ADAC nicht gebeten habe. 

 

Ich habe mich mal zum Thema Abstraktionsprinzip belesen und stieß auf  § 142 Abs. 1 BGB - hier steht folgendes:

 

Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen

 

Da es sich bei einem Kaufvertrag aber gegen ein nicht anfechtbares Rechtsgeschäft handelt, ist es nur dann anfechtbar, wenn z.B. Arglistige Täuschung im Spiel war. 

Ausnahme sind hier Online Shops, da diese die 14tägige Frist des Fernabsatzgesetzes beinhalten. 

Abgesehen davon handelte es sich beim KV in meinem Fall um einen vom Verkäufer aufgesetzten Vertrag, ohne jegliche Ausstiegsklausel oder Rücktrittsklausel. 

Das macht die Sache (laut der Anwaltlichen Beratung durch die ARAG) nochmal einfacher und sicherer. Und ich gehe mal davon aus, dass die ARAG nicht einer Deckung im Streitfall zusagt, die auf so wackeligen Füßen steht? Aber ich bin weder Versicherungsvertreter noch Jurist. 

 

Um das Thema der Parkkralle aber noch ein wenig zu erklären: 

Ich unterhielt mich zum Thema mit einem alten Schulfreund, der seit Jahren Privatermittler spezialisiert auf Betrug und Eigentumsrückführung ist und mit meinem Schwiegervater, der einige Jahrzehnte ein Autohaus führte. Von beiden kam der Hinweis, das Eigentum zu sichern, damit es nicht anderweitig veräußert werden kann. 

 

Das Fahrzeug steht seit 3 Jahren unbewegt auf einem Stellplatz in einer vom Verkäufer angemieteten Tiefgarage. Den Zutritt dorthin musste ich mir nicht gewaltsam verschaffen sondern konnte dort einfach hineinspazieren. Dieser Punkt ist wichtig, da ich mir weder gewaltsam Zutritt beschaffen darf, noch das Eigentum in meinen Besitz nehmen darf, ohne dass der Verkäufer (Besitzer) zugegen ist. Und nachdem weder vom Verkäufer noch von der POL bisher etwas kam, ist die Parkkralle offenbar noch gänzlich unentdeckt. 

 

Abgesehen davon: 

Die üblichen Versuche, aus einem PKW Kaufvertrag herauszukommen, gehen normalerweise in die andere Richtung, heißt, der Käufer möchte vom KV zurücktreten. 

 

Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass man mir die Daumen drückt. 

Falls es jemanden interessiert, poste ich hier hin und wieder den Fortgang dieser abstrusen Geschichte... 

 

 

 

 

 

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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Das Recht ist in Deutschland eine komplizierte Sache. Meiner Frau wurde zum 30.06.2022 der Job gekündigt, danach weitere 2 mal. Die ersten beiden Prozesse hat sie gewonnen. Derzeit laufen noch Klagen, eine davon vor dem LAG Betufung gegen Fehlurteil zum verlorenen Auflösungsantrag.

Die Firma erstellt nicht einmal die verpflichtenden Gehaltabrechnungen, zahlt nicht krankheitsbedingte Fehltage und mobbt sie, wofür es sogar Beweise gibt.

Das wäre hier zu komplex zu erklären.  

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Kurzes Update vom gestrigen Anwaltstermin: 

 

Parkkralle habe ich gestern abgenommen. Der Anwalt sagte zwar, es wäre moralisch völlig nachvollziehbar, mache mich aber angreifbar weil im schlimmsten Fall der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. 

Was zwar aufgrund abgelaufener HU nicht anzunehmen wäre, dass das Fzg. bewegt werde, aber ich soll auf Nummer Sicher gehen. 

 

Interessant: Wenn das Fzg. nun anderweitig veräußert werden würde, stünde mir eine Schadenersatzleistung auf ein gleichwertiges Fahrzeug zu. 

Ausserdem interessant: Weil ja bereits 2 von mir gesetzte Fristen fruchtlos verstrichen sind, geht das ganze direkt ans Gericht. Vermutlich wird es dann über einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung gehen. Inkl. der Kosten für meinen bereits angemieteten (und aktuell leeren) Stellplatz, der bereits von mir gekauften Teile für das Auto, Nutzungsausfall wird ebenfalls ein Thema werden. 

 

Aber unterm Strich: Hätte der VK einfach die Karre rausgerückt nachdem er die Kohle bekommen hat, wäre weniger Zeitaufwändig. Der Stress juckt mich nicht sonderlich, ich überlege eh noch, welche Räder aufs Auto kommen ;-)

 

Dachte die ganze Zeit an meine 16" Schnitzer, aber die 16" vom Z1 gefallen mir immer besser... Aktuell (und original) steht er auf 14" BBS aber neue Reifen brauchts so oder so... 

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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am vor einer Stunde schrieb Limofreak:

Kurzes Update vom gestrigen Anwaltstermin: 

 

Parkkralle habe ich gestern abgenommen. Der Anwalt sagte zwar, es wäre moralisch völlig nachvollziehbar, mache mich aber angreifbar weil im schlimmsten Fall der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. 

Was zwar aufgrund abgelaufener HU nicht anzunehmen wäre, dass das Fzg. bewegt werde, aber ich soll auf Nummer Sicher gehen. 

 

Interessant: Wenn das Fzg. nun anderweitig veräußert werden würde, stünde mir eine Schadenersatzleistung auf ein gleichwertiges Fahrzeug zu. 

Ausserdem interessant: Weil ja bereits 2 von mir gesetzte Fristen fruchtlos verstrichen sind, geht das ganze direkt ans Gericht. Vermutlich wird es dann über einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung gehen. Inkl. der Kosten für meinen bereits angemieteten (und aktuell leeren) Stellplatz, der bereits von mir gekauften Teile für das Auto, Nutzungsausfall wird ebenfalls ein Thema werden. 

 

Aber unterm Strich: Hätte der VK einfach die Karre rausgerückt nachdem er die Kohle bekommen hat, wäre weniger Zeitaufwändig. Der Stress juckt mich nicht sonderlich, ich überlege eh noch, welche Räder aufs Auto kommen ;-)

 

Dachte die ganze Zeit an meine 16" Schnitzer, aber die 16" vom Z1 gefallen mir immer besser... Aktuell (und original) steht er auf 14" BBS aber neue Reifen brauchts so oder so... 

Drücke Dir die Daumen.

 


Bearbeitet: von Walter Sobchak

IMG_2364.jpeg

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Zumindest kannst Du Dich ja jetzt bereits um die Neuerstellung eines Briefs bemühen.

VIN hast Du ja.

Wie schaut es denn - nachdem die Kiste ja noch angemeldet ist - mit dem Fahrzeugschein aus?

Anfrage beim KBA kannst Du ja schon mal machen. Vielleicht kommt dabei dann sogar raus, dass die Kiste als geklaut gemeldet ist oder als letzter Halter der XYZ aus Ganzanderswoher bekannt ist.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor 2 Stunden schrieb Georg:

Vielleicht kommt dabei dann sogar raus, dass die Kiste als geklaut gemeldet ist oder als letzter Halter der XYZ aus Ganzanderswoher bekannt ist.

Das wäre ja nochmal ärgerlixher als ohnehin schon.

 

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der ganzen Geschichte und reg dich nicht zu viel auf, damit ändert man sowieso nichts.

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

_____________________________________________

Fang alles an und bekomm nix feddich

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@Georg Das habe ich zum Glück direkt ausschließen können. Der Wagen ist aus 1. Hand, Kaufvertrag vom damals ausliefernden Händler stimmt mit dem Namen des Verkäufers überein, abgesehen kenne ich den Verkäufer seit einigen Jahren. Zwar nur flüchtig, aber immerhin. Die Initialen auf dem DIN Kennzeichen (!) passen ebenfalls. Und bei meiner Selbstanzeige bei den Cops wurde auch sicherheitshalber nochmal alles abgefragt. Es gibt weder eine Steuerschuld, noch ist der Wagen geklaut oder der Verkäufer in irgendeiner Form der Polizei bekannt. 

KFZ Schein hatte ich beim Besichtigen in der Hand, auch hier stimmen alle Daten. Ich habe beim Besichtigen auch div. Bilder gemacht, unter anderem auch vom Typenschild mit der VIN und von innen u. außen. 

 

Diese Bilder sind jetzt natürlich hilfreich, habe den Anwalt gefragt, was passiert, wenn er irgendwann die Kiste zwar herausgibt, dann aber z.B. die Haube mit dem Hammer vergewaltigt wurde, etc. Meine Bilder sind ausreichend, um den Zustand zu dokumentieren, für evtl. Beschädigungen die bei der Herausgabe da sind, ist der Verkäufer haftbar. 

 

Aber der Hinweis zum neuen Brief ist gut, auch der Anwalt war hier etwas unwissend ob nach gewonnenem Verfahren der Voreigentümer noch mit zur Zulassungsstelle muss um Eidesstatt abzugeben. Das würde er vermutlich wieder nicht freiwillig machen...

Aber bei unserer Zulassungsstelle ist heute mittag lange offen, werd nach der Arbeit mal hinfahren und nachfragen. 


Bearbeitet: von Limofreak

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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Tja, das Problem ist, dass die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes von demjenigen sein muss, der ihn als letztes hatte.

Da im Kaufvertrag vermerkt ist, dass der Verkäufer den Brief schon nicht mehr hatte, kannst Du als Käufer nicht eidesstattlich versichern, dass Du ihn verloren hast. Es sei denn, du schwörst nen Meineid (da simmer dann schon wieder im Strafgesetzbuch)

Da wird wohl dann der Verkäufer auch noch mal mit ranmüssen ;-)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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