Umbauten und 'Verschönerungen' lassen sich NICHT den laufenden Unterhaltskosten zurechnen.
Wer z.b. ein Auto in 2017 für € 17.000 inkl. sämtlicher Kosten, Aufbewahrung, Versicherung inkl. Oldtimergutachten gekauft und investiert hat, und das Auto in 2025 für € 35.000 verkauft hat....
Frage: Hat die Person nun Verlust gemacht, Gewinn oder ein Nullsummengeschäft erzielt?