Ich habe mir vor einigen Wochen einen schönen E30 2-Türer (Ex.320i, EZ 02/87) mit M30 Umbau zugelegt. Bei dem Wagen ist der M30 in Verbindung mit der Abgasanlage Herst.: BMW E34 eingetragen. Da der alte BMW-Kat die AU nicht geschafft hat, habe ich die Abgasanlage u.a. mit HJS-Tuningkats erneuert. Die Abgasanlage ist jetzt aber deutlich lauter geworden. 1. Bei meinem Touring mit M30 (Ex.318i, Ez.12.91) sind unter U1: Standgeräusch = 88, U3: Fahrgeräusch = 77 im Fahrzeugschein eingetragen, soweit alles ok. 2. Beim Neuen sind unter U1 = 88, U3 = 75 eingetragen. Die Werte sind wie vom Ex-320i. (siehe Foto alter Fahrzeugbrief) 3. Im Fahrzeugschein von einem 735i (Ex-Schlachtfahrzeug) steht unter U1 = 93, U3 = 75 (siehe Foto) Hier ist zu meiner Verwunderung unter U1 = 93 ja ein höheres Standgeräusch eingetragen. Ich finde den Sound persönlich schon ok, habe aber keine Lust dauern von der Rennleitung angehalten zu werden. Mit einer dB-App, ich weiß das ist ungenau, habe ich im Leerlauf so um die 80 dB +/- gemessen. Auf der Autobahn ist es deutlich lauter. Ich werde noch eine Geräuschmessung durchführen lassen und ggf. einen Mittelschalldämpfer einbringen. Nun meine Fragen: 1. Hat einer von Euch eine Kopie eines alten Fahrzeugbriefs und/oder eines Fahrzeugschein von einem E34 535i, Kat, 155KW, damit ich sehen kann welche Werte für Standgeräusche/Fahrgeräusche dort eingetragen sind. 2. Werden die Geräuschwerte bei einem Motorumbau grundsätzlich vom Ex-Fahrzeug übernommen oder können/sollten diese vom Spenderfahrzeug übernommen werden? 3. Wie hoch dürfen die Geräuschwerte eigentlich sein und wie stark (in Prozent) dürfen die Werte von den eingetragenen abweichen? Und gerne sonstige Tipps, danke