irgendwie erinnert mich das alles an das Mittelalter........und seine Hoheitsgebiete, Grafschaften etc. Einzig der Busgeldkatalog ist bundesweit gültig! Wer aber das Geld daraus bekommt, ist Sache der Länder. Und deshalb kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Jedes Bundesland ist in Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt. Jede Zulassungsstelle nimmt Geld ein, wenn ein Fahrzeug an- oder abgemeldet wird. Angedacht war ursprünglich, dass innerhalb eines Bundeslandes ein Umziehender sein Kennzeichen mitnehmen kann. Ziehe ich also mit Kennzeichen N-XY 123 nach München, bleibt mir das alte Kennzeichen erhalten. Kaufe ich in München nun aber ein anderes Auto, kann ich nur M-XY 1234 bekommen. Verkaufe ich das alte Fahrzeug mit N-XY 123, bekommt der Käufer nicht die alte Nummer. Auch wenn er aus Nürnberg sein sollte. Erinnert mich auch gravierend an das hochgepriesene Wechselkennzeichen Eigentlich ein Service für den Endverbraucher; davon bleibt nur noch ein Stückchen Sentimentalität übrig............ Gruß Jochen