Und genau das sehe ich ganz anders. Der Q7 Fahrer/in hätte auch kurz warten können/müssen. Die „jetzt komm ich Mentalität“ wird in der StVO nicht so gern gesehen. Zur Erinnerung: [h3]§ 1 Grundregeln[/h3] (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.