Inwiefern welche Sachen abgesprochen wurden / Missverständnisse vorlagen ist von Leuten die nicht dabei waren überhaupt nicht ein zu schätzen, da eben keiner dabei war. Da es offenbar keinen schriftlichen Auftrag gibt sollte eine Klärung schwer sein...wobei so eine Eskalation kaum im Interesse einer Werkstatt liegen kann. Das kannst du wirklich nur selber wissen und klären. Das mit so einem Befund das Auto nur auf dem Trailer oder repariert vom Hof geht ist aber durchaus richtig. Prinzipiell kann die Werkstatt selbst natürlich erstmal nur an die Vernunft des Besitzers appellieren, bei Uneinsichtigkeit aber dann jederzeit durch die Polizei eine Weiterbenutzung unterbinden lassen. Entstempeln (ist ja wohl auch nicht passiert) darf das Auto weder eine Werkstatt noch ein Prüfer, sondern nur dazu beauftragte behördliche Exekutivorgane. ...dann natürlich mit allem Drumherum (Bußgeld, Anzeige, blabla...) Wenn mit der Werkstatt keine vernünftige Kommunikation (mehr) möglich ist, den Prüfer zu dem Thema konsultieren. Falls eine HU erfolgt ist (müßte ja ein durchlaufender Posten auf der Rechnung sein), muss das Auto in der entsprechenden Frist zur Nachprüfung vorgeführt oder optional abgemeldet werden. Letzteres wird natürlich gebührentechnisch teurer (An/Abmeldung, voller HU Gebührensatz bei der "Nachkontrolle") kann aber Sinn machen, wenn das Auto eh (erstmal) nicht genutzt werden / in Ruhe repariert werden soll.