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Kein H-Kennzeichen wegen KW- V3


Bimmerdude83
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Hallo liebe E30 Freunde,

 

ich habe einen E30 318is BJ 90 und habe ein KW V3 verbaut und wollt ein H-Kennzeichen, leider meinte der Prüfer das mit dem Fahrwerk keine H-Zulassung möglich sei. Kennt jemand das Problem? Macht es evtl. Sinn zu einem anderen Prüfer zu gehen? Kennt jemand einen Prüfer der die ganze Sache nicht so streng sieht? Raum Stuttgart und Umgebung.

 

Danke im Voraus;)

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Ich würde einen anderen Prüfer suchen. Theoretisch hat der Paragraphenreiter zwar recht, wer aber wegen eines high performance Fahrwerks in richtig guter Qualität dann das H verweigert, hat nicht verstanden wie viel sicherer und besser so ein Auto mit einem vernünftigen Fahrwerk unterwegs ist.

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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Darum geht es bei einem H-Kennzeichen auch nicht, sonst müsste man bei nem Vorkriegsfahrzeug auch den Umbau auf gelochte Scheibenbremsen erlauben weil das is noch viel sicherer wenn der Bremsweg <40m statt >60m beträgt.

 

Anderen Prüfer suchen ist auch so ne Sache.

Was machste dann beim nächsten TÜV?

Ich hab mittlerweile schon mitbekommen dass H-Kennzeichen aberkannt wurden

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich habe mich schon einmal mit meinem damaligen Prüfer unterhalten, der nun leider in Rente ist.

Seine Aussage war, alles was +/-10Jahre vor oder nach Baujahr geändert werden konnte ist zeitgemäß,und somit völlig problemlos.

War übrigens Tüv Süd.

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von -10 Jahren höre ich zum ersten Mal! Betrifft dich im konkreten Fall aber eh nicht

Die +10 Jahre ab Erstzulassung sind richtig:

https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdf
IMG_3753.thumb.jpg.1b1a29209e4c6d2caa1ac399240ea1c6.jpg

 

 

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Darum geht es bei einem H-Kennzeichen auch nicht, sonst müsste man bei nem Vorkriegsfahrzeug auch den Umbau auf gelochte Scheibenbremsen erlauben weil das is noch viel sicherer wenn der Bremsweg <40m statt >60m beträgt.
 
Anderen Prüfer suchen ist auch so ne Sache.
Was machste dann beim nächsten TÜV?
Ich hab mittlerweile schon mitbekommen dass H-Kennzeichen aberkannt wurden
Das FW ist kein Umbau in dem Sinne.
Trommel auf gelochte Scheibe ist da was anderes, zumal unmöglich gewesen innerhalb der 10 Jahre.
Das FW ändert am originalen Zustand nullkommagarnix.
Dein Beispiel schon eher.
Verbesserungen i.S.v. höherer Sicherheit müssen abgedeckt sein.
Bei Reifen geht's ja auch.
Der TE ist einfach an einen Erbsenzähler geraten.
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Das FW ist ein Umbau weil es eingetragen werden muss (klar war das mit den Bremsen technischer Unfug - das sollte nur zur Verdeutlichung gelten in Sachen "Verbesserung")

Das Problem ist hier halt dass es das wohl noch nicht lang genug gab - oder wenn es das FW bereits lange genug gibt, dass das Gutachten aufgrund Aktualisierung zu neu ist.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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KW bietet guten Support bzgl. Eintragung und H, wenn man es über eine der Partnerwerkstätten einbaut. Kostet dann halt noch mehr als nur die nicht gerade billigen Teile. Der Selberschrauber ist damit dann im Nachteil.

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am Am 7.12.2023 um 13:00 schrieb MartinE30:

KW bietet guten Support bzgl. Eintragung und H, wenn man es über eine der Partnerwerkstätten einbaut. Kostet dann halt noch mehr als nur die nicht gerade billigen Teile. Der Selberschrauber ist damit dann im Nachteil.

Was ändert das in Bezug auf nachfolgende Hauptuntersuchungen? 8-/
Nichts! 

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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Wie ich oben schrieb

am Am 7.12.2023 um 09:07 schrieb Georg:

Anderen Prüfer suchen ist auch so ne Sache.

Was machste dann beim nächsten TÜV?

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malt den Teufel bitte nicht zu sehr an die Wand. Der Normalfall ist es nicht, dass jeder x- beliebige Prüfer sich zum Obergutachter über Kollegen macht, die eine Eintragung zugelassen haben.  Beim H-Kennzeichen ist es der Sonderfall, dass das Gutachten genau den Zeitpunkt der damaligen Abnahme wiedergibt, so dass nachträgliche Änderungen Abweichungen vom damaligen H-Gutachten sind und ggf. dann wie H-Kennzeichen-fest gemacht werden? Komplett neues H-Gutachten über eine Eintragung hinaus? Wer hat damit Erfahrung?

 

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Das betrifft doch nicht nur das H-Kennzeichen sondern m.M.n. auch Eintragungen generell.  Von der Rennleitung angezweifelt, vom Gutachter aberkannt und dein Prüfer des Vertrauens nickt es wieder ab.
Das Problem ist doch das sich ein Gutachter über die vorhandenen Eintragungen stellen kann und einfach so sagen kann ‚nöö is nich‘ und somit die Kompetenz eines AaS anzweifelt.

img_1331.12eknp.jpg

 

Nicht quatschen. Machen! :klug:

 

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@MartinE30 Ich mal da eigentlich nix an die Wand, eben weil - wie Du auch schreibst das H-Kennzeichen ein Sonderfall ist und der Prüfer bei jeder HU gehalten ist, den H-Zustand zu überprüfen.

Ein Fahrwerk wird er immer genauer anschauen, weil er muss überprüfen ob es dem entspricht was eingetragen ist und wenn ihm dabei auffällt, dass das seiner Meinung nach nicht H-konform sein kann, dann wird er nachschauen.

 

Natürlich kann man auch bei einem H-Kennzeichen nachträglich was eintragen lassen aber eben nur dann, wenn der Prüfer das als H-konform sieht. Dann wird es ganz normal eingetragen weil sich an den "Kreuzchen" im H-Gutachten nichts ändert. Da steht ja "original oder zeitgemäß".

 

Ansonsten kann es unter Entzug des H-Kennzeichens eingetragen werden - das wurde mir bei meinem ESD angedroht

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Der Punkt ist aber, dass der spätere HU-Prüfer nicht wirklich nachvollziehen kann, auf welcher Basis ein Teil vorher als zeitgenössisch anerkannt wurde. Da muss man schon an ein spezielles A-loch geraten, das die Expertise seines Kollegen in Frage stellt...

 

Klar kann eine Eintragung angezweifelt werden, aber das dürfte doch eher die Ausnahme sein.

Suche Zender oder D&W "M3 Evo-Spoiler" für den normalen E30.

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Sorry, aber Nein!

 

Das ist kein A* sondern vielleicht sogar ein recht junger der Angst hat überprüft zu werden.

Frag nicht was die Prüfer mittlerweile jammern, was alles an Handlungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird und wie oft sie durch ne Innenrevision geprüft und überprüft werden.

Die Vorkommnisse vor Jahren haben bei allen Prüforganisationen die Alarmglocken bimmeln lassen, dass man ihnen diese hoheitliche Aufgabe wegnimmt.

Und dazu kommt noch die immer stärkere Verschärfung der Vorschriften und die Verschiebung leichter Mängel nach gravierend.

 

Ich hab da in den letzten Jahren einiges mitgekriegt.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

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Eigentlich wurde doch alles gesagt. 
 

Das junge Prüfer sofort ein nasses Höschen bekommen glaube ich insbesondere bei Oldtimern nicht.
 

An gebastelten BMW M Modellen AMG und co die mit 120 an Ampeln zerschellen wird sicher zurecht genauer geguckt. 
 

Ich kenne bis jetzt niemanden der ein H verloren hat. Natürlich ist das möglich und natürlich wird das auch mal passieren. Alleine weil manche alte Diesel nur aus Steuer Gründen das H haben und wo auch der normale TÜV das Auto leben beendet hätte. 
 

Wer aber sein Auto pflegt und technisch verbessert sollte nicht zu viel Angst haben. Ja Scheibenbremsen am Vorkriegsauto gehen nicht. Ist auch nicht zeitgenössisch. Beim e30 gehört 60/40 gelochte Scheiben oder getönte Scheiben eben dazu auch wenn es einigen hier nicht gefallen mag. 
 

Wie schon geschrieben würde ich zu einem anderen TÜV fahren und wenn in zwei Jahren wieder TÜV ansteht kann man das ja auch noch einmal tun.

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Der TÜV weiß doch sicher mehr vom Fahrzeug als man selbst weiß........(da gibt es doch den gläserne Staatsbürger und, oder, vielleicht auch das gläserne Auto).

Sind die TÜV Stationen, Dekra und GTÜ nicht inzwischen alle vernetzt? Möchte mal wissen was da alles am Bildschirm auftaucht wenn nur die Fahrgestellnummer eingegeben wird. :frage:

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Was mir an dieser Diskussion etwas merkwürdig vorkommt:

 

Es handelt sich um einen 318iS!

 

DER kostet mit Kat und Kaltlaufregler etwa die Hälfte an Steuern OHNE H. Grüne Plakette bekommt der auch noch. Wenn ich jetzt ordentlich Geld für ein gutes Fahrwerk in die Hand nehme weil ich das unbedingt fahren will, kann es doch an einem Hunni im Jahr nicht scheitern. Vor allem: ZUSÄTZLICH!

 

Oder habe ich da was falsch verstanden und es geht gar nicht um die Kohle, sondern darum das "H" spazieren zu fahren? 8-/

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Naja das H liegt bei unter 200€. Dazu entfällt die Umweltplakette. 
 Außerdem wird die sicher irgendwann folgende Steuererhöhung vermutlich kommen und beim H fährt man dann besser. 
 

Dazu kommt die Versicherung die bei einem H Auto deutlich günstiger ist, hier holt man die 70€ mehr Steuern meist locker raus.

 

Davon abgesehen ist es eben schön einen Oldtimer zu fahren… ?

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am Am 12.12.2023 um 17:28 schrieb Schlabbeloui:

Der Punkt ist aber, dass der spätere HU-Prüfer nicht wirklich nachvollziehen kann, auf welcher Basis ein Teil vorher als zeitgenössisch anerkannt wurde. Da muss man schon an ein spezielles A-loch geraten, das die Expertise seines Kollegen in Frage stellt...

 

Klar kann eine Eintragung angezweifelt werden, aber das dürfte doch eher die Ausnahme sein.

 

am Am 12.12.2023 um 18:25 schrieb Georg:

Sorry, aber Nein!

 

Das ist kein A* sondern vielleicht sogar ein recht junger der Angst hat überprüft zu werden.

.....

Georg:  Doch. Das zeigt sehr schön, wie sich offenbar die Rechtsauffassung verändert.  Auch wenn es so gehandhabt wird, aber es ist quasi die Beweislast umgekehrt zugunsten des Zweiflers. Der PKW Eigner, der alles korrekt eingetragen lassen hat soll belegen, dass das H korrekt ist. Wir reden hier nicht über völlig offensichtliche Verstöße mit Teilen oder Systemen, die es erst nach 2000 gab. Völlig egal ob über Einzelabnahme oder allg. Gutachten.


Der erste Prüfer recherchiert, macht sich Mühe, wälzt Unterlagen und stellt fest, dass nach seiner Auffassung eine Änderung H-konform ist. Dann kommt ein anderer Prüfer bei der HU, der die Gründe für die H-Konformität nicht kennt, findet das aber seltsam und entzieht das H, weil er Schiß vor Revisionen hat.  Auch wenn es so gehandhabt wird, aber das soll rechtlich ok sein? 

 

Prüfer sind keine Götter, auch wenn sich manche so fühlen. Jeder der schon mal mit Prüfstellen zu tun hatte weiß, dass viele Prüfer auch rechtlich einwandfreie Eintragungen im Zweifel erstmal ablehnen, weil es für sie am einfachsten ist um sich keinen eventuellen Ärger einzuhandeln.  Ich würde mir noch andere Meinungen einholen, die nicht pauschal begründen sondern das detalliert erklären können.

 


Bearbeitet: von StefM3
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am vor 16 Stunden schrieb 325i VFL:

Sind die TÜV Stationen, Dekra und GTÜ nicht inzwischen alle vernetzt? Möchte mal wissen was da alles am Bildschirm auftaucht wenn nur die Fahrgestellnummer eingegeben wird. :frage:

Eher im Gegenteil. Aufgrund der DSGVR dürfen die nicht mal die Daten lange genug speichern dass sie noch vorhanden sind wenn der Kunde nach 2 Jahren zur nächsten HU kommt.

Als ich das gehört hab konnt ich nur mit dem Kopf schütteln

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Eher im Gegenteil. Aufgrund der DSGVR dürfen die nicht mal die Daten lange genug speichern dass sie noch vorhanden sind wenn der Kunde nach 2 Jahren zur nächsten HU kommt.
Als ich das gehört hab konnt ich nur mit dem Kopf schütteln
Unsinn.
Prüfberichte samt der Daten werden für die Dauer ihrer Gültigkeit zzgl. einer 3-monatigen Überliegefrist gespeichert.
DSGVO übrigens...
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