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Parkplatzunfall


750erSchrauber
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Mami ist raus, er hat sämtliche Vollmachten :freak:

Gruss Christian

Gesendet von meinem 486DX2-50 mit 4MB Ram und 210MB Festplatte gekauft bei Escom für 2800.- Mark

 

Ich frage mich wirklich, wie es dazu kommt, dass westliche Länder planwirtschaftliche Mechanismen bei der Ausrichtung künftiger Mobilität (in diesem Falle e-Mobilität) für sinnvoller erachten, als ein marktwirtschaftlich und ökologisch gesamtheitliches Konzept.

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am vor 5 Stunden schrieb Georg-M3:

Wie kommst Du denn auf die Annahme?

 

Melden muss ich gar nix so lange ich nicht den Schaden über die Versicherung abwickeln will.

Und selbst dann kann ich die Meldung verschleppen in der Hoffnung, dass dem Unfallgegner die Geduld oder das Geld ausgeht.

 

Was meinst Du denn, wofür es den Zentralruf der Autoversicherer gibt?

Wenn Dein Unfallgegner den Schaden nicht meldet kannst Du über den ZR dessen Versicherung erfragen und den Schaden selbst melden.

Dadurch dauert es zwar länger weil ggf. erst mal der Unfallgegner von seiner Versicherung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wird, aber Du hast zumindest die gegnerische Versicherung.

Dumm wird es dann, wenn der Gegner bei seiner Versicherung die Schuld abstreitet.

am vor 5 Stunden schrieb Georg-M3:

Wie kommst Du denn auf die Annahme?

 

Melden muss ich gar nix so lange ich nicht den Schaden über die Versicherung abwickeln will.

Und selbst dann kann ich die Meldung verschleppen in der Hoffnung, dass dem Unfallgegner die Geduld oder das Geld ausgeht.

 

Was meinst Du denn, wofür es den Zentralruf der Autoversicherer gibt?

Wenn Dein Unfallgegner den Schaden nicht meldet kannst Du über den ZR dessen Versicherung erfragen und den Schaden selbst melden.

Dadurch dauert es zwar länger weil ggf. erst mal der Unfallgegner von seiner Versicherung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wird, aber Du hast zumindest die gegnerische Versicherung.

Dumm wird es dann, wenn der Gegner bei seiner Versicherung die Schuld abstreitet.

Moin George, wieder mal was neues gelernt. Deswegen habe ich ja von Anfang an gesagt, das ich dieses Thema hier aufgemacht habe war genau richtig.

Ich glaube das letzte mal wo es einen Blechschaden gab, ist mindestens 30 Jahre her, und ich muß ein bißchen überlegen was das für eine Aktion war. Komm ich aber noch drauf.

Ich lese und ich merk mir die Sachen. Trotzdem bin ich überzeugt das es besser ist für mich ist eine Anwältin einzuschalten.

 

Ob das jetzt in 4 Wochen ist oder in 8 Wochen ist, ist doch egal, die nächste Meldung von meiner Anwältin ist, die Versicherung bezahlt Ihnen Summe X. Und damit ist der Drops geluscht.

 

Ob der Unfallgegner die Summe gegenüber Seiner Versicherung aus eigener Tasche ausgleicht damit er nicht hochgestuft wird, ist SEINE Sache. Ralph

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"Du schaffst das Butch"

 

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Kleine Meldung zum Corsa. Meine Anwältin meldet sich nicht. Die Frau arbeitet EXTREM rationell, es gibt momentan anscheinend nichts zu melden, und dann gibt es von Ihr auch keinen Zwischenstand oder irgendwas. So ist das nun mal. Ein kleiner Zweizeiler per Mail würde mich schon freuen, gibs nich.

 

Zu den Vollmachten, Mammi hat mir den Fahrzeugbrief ausgehändigt, das heißt vom Kernprinzip gehört das Fahrzeug mir. Höchst wahrscheinlich wird Mammi ein paar Kröten an mich abdrücken. Wer weiß. Ich bin jetzt auf dem Standpunkt gelandet, das Fahrzeug wird auf JEDEN Fall repariert, und zwar von mir. Und dazu sind 4,5 erforderlich. Die Reparatur führ ich selber durch.

Drückt uns (Mammi und ich) den Daumen. Ralph:schweißen::rauchen:

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Lass doch erst mal nen qualifizierten Sachverständigen ran.

Dann weißt Du auch in welche Richtung das geht.

 

Von der ach-so-tollen Anwältin bin ich auch noch nicht überzeugt. Denn die hätte, sofern sie sowas öfter macht, eigentlich auf nem Sachverständigen bestehen müssen.... naja...

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Moin VD, alles klar, ich habe die Anwältin zweimal vor Gericht erlebt, beide male hat Sie mich verteidigt, und haushoch gewonnen. In meinem Sinne. Das von Ihr nach einer Woche gar nichts kommt, nervt schon ein bißchen. Aber abwarten was die gegnerischer Versicherung sagt, das im Endeffekt ein Gutachter seinen Blick über den Corsa werfen wird, darüber sind wir uns alle einig. Und wenn der Mann sagt, das Fahrzeug hat aktuell einen Zeitwert von sagen wir mal 2,5, dann ist das für jeden bindend. Das habe ich voll geschnallt. Nicht träumen. Mach ich aber nicht. Dann ist das so. Darüber müsste meine Anwältin aber auch irgendwie stolpern, hoffe ich mal. Das ist mein Ernst, der Gutachter der anderen Versicherung hat bei mir Hausverbot. Einzelhaus. Wenn ein Sachverständiger erforderlich ist, und der ist bestimmt erforderlich, bestimm ich den. Und dann sieht der Corsa aus wie aus dem Laden. Ich überlege ob ich dem Corsa noch einen aktuellen Tüv Stempel aufdrück. Der Wagen kommt ohne Mangel durch den Tüv. Aber das überlege ich mir noch. Ralph:-UU:rauchen:

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Was Du für Vorstellungen von Zeitabläufen hast....

 

Einem Kollegen ist im Sommer im englischen Garten ein freilaufender Hund der Kategorie 40plus kg direkt vors Fahrrad gesprungen worauf mein Kollege fürs Raabsche Turmspringen geübt hat und mit nem Salto abgestiegen ist.

Resultat: Fahrrad (E-Bike) beschädigt und er wochenlang wegen komplett geprellten Händen und gebrochenen Rippen arbeitsunfähig.

 

Zufällig hab ich ihn gestern getroffen und mal gefragt: Das ist jetzt noch nicht abgeschlossen und er hat bisher weder die Kohle für die Reparaturrechnung geschweige denn sein Schmerzensgeld erhalten!

Also jammer nicht wenn nach ner Woche nix kommt sondern mach Dich auf Monate gefasst.

 

Realität ist das was man erlebt - nicht das was man sich erträumt.

 

JM2C


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am Am 24.11.2022 um 08:33 schrieb Georg-M3:

Was Du für Vorstellungen von Zeitabläufen hast....

 

Einem Kollegen ist im Sommer im englischen Garten ein freilaufender Hund der Kategorie 40plus kg direkt vors Fahrrad gesprungen worauf mein Kollege fürs Raabsche Turmspringen geübt hat und mit nem Salto abgestiegen ist.

Resultat: Fahrrad (E-Bike) beschädigt und er wochenlang wegen komplett geprellten Händen und gebrochenen Rippen arbeitsunfähig.

 

Zufällig hab ich ihn gestern getroffen und mal gefragt: Das ist jetzt noch nicht abgeschlossen und er hat bisher weder die Kohle für die Reparaturrechnung geschweige denn sein Schmerzensgeld erhalten!

Also jammer nicht wenn nach ner Woche nix kommt sondern mach Dich auf Monate gefasst.

 

Realität ist das was man erlebt - nicht das was man sich erträumt.

 

JM2C

Moin George, gute Besserung für Deinen Kumpel.

-Mach Dich auf Monate gefasst- Ich weiß natürlich nicht, wo bei Deinem Kumpel der Hintergrund liegt. Grade bei solchen Sachen wie Schmerzensgeld könnte sich die gegnerische Versicherung mutwillig beeilen, aber so ist das nun mal.

 

Alles OK, ich stell mich auf Monate ein. Wir haben natürlich auch ein bißchen Glück. Meine Mammi nagt nicht am Hungertuch, ganz im Gegenteil. Ich bin raus, ich bin nur der Bevollmächtigte.

Geld was man noch nicht in der Geldbörse hat, sollte man auf keinen Fall ausgeben.

Wie ich das schon angedeutet habe, im Grunde genommen bin ich total gelassen. Monate würde mich ein klein wenig stören, aber ich kann das ja nicht ändern.

Ralph:smbmw::rauchen::-UU8-/

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am Am 26.11.2022 um 08:33 schrieb touringE30_1988:

Georg hat es genau getroffen, wir hatten nach Hauskauf den VK wegen arglistiger Täuschung verklagt.

Das Verfahren dauerte 5 Jahre mit einem Vergleich nach Berufung. 

Moin Touring E30, das ist natürlich die absolute Scheisse. Wünscht man nicht dem größten Feind. Zumal man, so glaube ich natürlich auch seelisch stabil sein muß. Denke ich mal. Ich muß aber auch sagen, ein Parkplatz Unfall mit einer Summe von 4,5 K ist nicht vergleichbar mit einem Hauskauf von 500 K. Ich denke da gibt es einen Unterschied.

4,5 stehen im Raum, das ist unstrittig. Für eine Reparatur. Das ist ein schwarzer 1,4 Liter, Zweitürer, sonder Edition Marke ich weiß nicht was.

Ich stell mich hin, Mammi liebt den Wagen und so weiter und so fort...

Der Wagen MUSS repariert werden, und die Reparatur mach ich natürlich selber. Das ist die Ausgangsbasis.

Ob die Versicherung bei der Summe Lust hat 5 Jahre zu klagen glaube ich nicht.

Wir werden uns irgendwo in der Mitte treffen, und nochmal, wir kommen von Null. So what?

Drückt mir den Daumen, Ralph

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am vor 23 Stunden schrieb 750erSchrauber:

Der Wagen MUSS repariert werden, und die Reparatur mach ich natürlich selber. Das ist die Ausgangsbasis.

Genau so was will die Versicherung hören die freut sich über die Steilvorlage "ich will möglichst viel Gewinn machen

 

am vor 23 Stunden schrieb 750erSchrauber:

Ob die Versicherung bei der Summe Lust hat 5 Jahre zu klagen glaube ich nicht.

Wieso soll die Lust haben?

Die klagen doch nicht.

 

DU wirst klagen müssen. Die Versicherung sagt "Ich zahl die Summe X und keinen Cent mehr" - mehr kommt von denen nicht. Und wenn Du das nicht kommentarlos annimmst dann darfst DU klagen.

Und so lange kriegst Du natürlich auch nicht die angebotene (Teil)Summe.

 

Und noch was zum Thema (Zeit)Ablauf:

Die Anwältin hat sich bei der Versicherung gemeldet.

Bevor von denen was kommt, wollen die jetzt erst mal  wissen was los ist - und zwar von dem der ihr Geschäftspartner ist, also nicht Du sondern der Versicherungsnehmer AKA "Unternehmer aus K"

Der hat für seine Antwort auf die Anfrage ja auch 2 Wochen Zeit und wenn der keinen Bock hat weil Du seine angebotenen XX Euro nicht willst bzw. Dich evtl. gar nicht mehr bei ihm gemeldet hast, dann wartet er vielleicht noch mal einige Wochen bzw. schreibt der Versicherung erst mal dass er sich meldet und diese vorher nicht zahlen darf (diese Weisung kann er durchaus geben).

Dann sind bis die Versicherung sich meldetschon mal die ersten 6 Wochen rum und mit Pech kommt dann ein Schreiben dass Du den Hergang schildern sollst, weil der VN geschrieben hat dass er sich nciht äußern will.

 

Etc usw und nu bin ich hier raus.

 

 

 


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor 23 Minuten schrieb Georg-M3:

Genau so was will die Versicherung hören die freut sich über die Steilvorlage "ich will möglichst viel Gewinn machen

 

Wieso soll die Lust haben?

Die klagen doch nicht.

 

DU wirst klagen müssen. Die Versicherung sagt "Ich zahl die Summe X und keinen Cent mehr" - mehr kommt von denen nicht. Und wenn Du das nicht kommentarlos annimmst dann darfst DU klagen.

Und so lange kriegst Du natürlich auch nicht die angebotene (Teil)Summe.

 

Und noch was zum Thema (Zeit)Ablauf:

Die Anwältin hat sich bei der Versicherung gemeldet.

Bevor von denen was kommt, wollen die jetzt erst mal  wissen was los ist - und zwar von dem der ihr Geschäftspartner ist, also nicht Du sondern der Versicherungsnehmer AKA "Unternehmer aus K"

Der hat für seine Antwort auf die Anfrage ja auch 2 Wochen Zeit und wenn der keinen Bock hat weil Du seine angebotenen XX Euro nicht willst bzw. Dich evtl. gar nicht mehr bei ihm gemeldet hast, dann wartet er vielleicht noch mal einige Wochen bzw. schreibt der Versicherung erst mal dass er sich meldet und diese vorher nicht zahlen darf (diese Weisung kann er durchaus geben).

Dann sind bis die Versicherung sich meldetschon mal die ersten 6 Wochen rum und mit Pech kommt dann ein Schreiben dass Du den Hergang schildern sollst, weil der VN geschrieben hat dass er sich nciht äußern will.

 

Etc usw und nu bin ich hier raus.

 

 

 

Moin George, das ist alles ohne weiteres möglich. Die Ausgangsbasis ist ZUM Glück das Mammi nicht auf das Geld angewiesen ist. Der Schaden ist ja deswegen so hoch weil der Gegner in das Seitenteil hinter der Tür links reingefahren ist. Das Teil kostet alleine schon 1.700 Euro. Nur das Blechteil. Ich bleib jetzt mal bei mir. Mir ist der Unfallschaden völlig egal, der Wagen wird nach wie vor maximal ein bis zweimal die Woche bewegt wenn überhaupt. Man könnte über die Delle einen Aufkleber machen, keine Ahnung, Werbung für Globus oder so, dann sieht man die Delle noch nicht mal. Es gab keinen Personenschaden, es ist NUR ein Sachschaden entstanden, zum Glück. Ich hatte das schon so gesagt, ich bin total gelassen. Soll er sich 14 Tage Zeit nehmen, und wenn die Versicherung einen Unfallhergang haben möchte, bekommen die einen. Das ist ein Zweizeiler.

Es wird ein Angebot kommen MÜSSEN, und wenn dieses Angebot da ist melde ich mich nochmal. Wie gesagt, immer Danke für die Tipps und Hinweise, aber es ist wirklich undramatisch, selbst ein Zeitfaktor stört mich überhaupt nicht. Und wenn die Versicherung mich mit einem Tausender abspeisen will, dann klage ich eben. Es ist mir schlicht und einfach (fast) egal. Es ist für mich null Belastung, irgendwann gibt es eine kleine Summe, und dann ist der Drops gelutscht. Ralph

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am vor 22 Minuten schrieb 750erSchrauber:

.... Der Schaden ist ja deswegen so hoch weil der Gegner in das Seitenteil hinter der Tür links reingefahren ist. ...... Man könnte über die Delle einen Aufkleber machen, ... dann sieht man die Delle noch nicht mal. .........

Irgendwie, warum weiß ich nicht ..... entsprach das jetzt so meiner Vorstellung.  :-D:-D:-D   Schon mal mit 'nem Beulendoc versucht?


Bearbeitet: von StefM3
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Moin Stef, noch nicht.

am vor 45 Minuten schrieb StefM3:

Irgendwie, warum weiß ich nicht ..... entsprach das jetzt so meiner Vorstellung.  :-D:-D:-D   Schon mal mit 'nem Beulendoc versucht?

Ich habe das schon so sinngemäß gesagt, nicht alles bierernst nehmen. Wenn der Beulendoc die Delle für einen Hunderter wegmacht, den hätte ich schon über...:-D:-D:-D

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Was dir hier alle sagen wollen...es interessiert niemanden was du, Mami oder eine Werkstatt will!!!!

Lasse von einem Gutachter ein Gutachten erstellen, sowohl was die Reparaturkosten sind als auch was der Wiederbeschaffungswert ist.

Vermutlich wird das Ganze dann bei der Schüssel auf Totalschaden raus laufen.

Vom Wiederbeschaffungswert wird dann noch der vom Gutachter genannte Restwert abgezogen und das (oder die niedrigeren Reparaturkosten) + evtl. (definierten, nicht deine Wünsche) Nutzungsausfall ist es worüber die Versicherung mit dir redet. 

Wenn der Gutachter sagt es ist mit Smartrepair erledigt, bekommst du auch nur das.

 

....bis jetzt hast du offenbar genau nichts sinnvolles zu dem Thema getan und scheinst auch noch immer nicht bemerkt zu haben das du etwas von der Versicherung und nicht sie von dir möchte.

 

Wenn dir die Karre eh egal ist, nehme das Angebot an und gut. 

Da es dir offenbar nur darum geht den maximalen Reibach zu machen...warum bist du erst auf den Verursacher eingegangen? 

....entweder wickelt man das seriös ab (ist ja offenbar auch nicht dein Ding) oder man erledigt das per Handschlag (weil du beim selbstverursachten Schaden ja auch kein Seitenteil einschweißen würdest) ohne großes Trara.

 

Als mir mal vor Jahren bei Glatteis einer in den Winterfiesta geschliddert ist, habe ich als Ausgleich eine Flasche guten Whisky angesagt, den Stoßfänger wieder dran gepappt und gut.

 

 

....außerdem ist der Restwert bei Smartrepair höher, weil es dann danach kein Unfaller ist.:-D

 

 

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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am vor 5 Stunden schrieb bastelbert:

 

....außerdem ist der Restwert bei Smartrepair höher, weil es dann danach kein Unfaller ist.:-D

 

 

Ich mag Dir bei allem applaudieren :applaus:

Nur beim Zitierten gehe ich nicht mit.

 

Smartrepair ist keine sachlich und fachlich korrekte Instandsetzungsmethode. Üblicherweise werden die instandgesetzten Stellen nach ein paar Jahren wieder sichtbar.

 

Auch wenn Fahrzeuge mittels Smartrepair instandgesetzt werden, bleiben es danach Unfallfahrzeuge.

 

Unfall ist definiert als: "Mit mechachnischer Gewalt, plötzlich, von außen einwirkend..."

Offenbarungspflichtig bei einem Verkauf ist grundsätzlich jeder Schaden über 100 € Brutto-Rep.-Kosten.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am Am 28.11.2022 um 20:51 schrieb 750erSchrauber:

Moin Stef, noch nicht.

Ich habe das schon so sinngemäß gesagt, nicht alles bierernst nehmen. Wenn der Beulendoc die Delle für einen Hunderter wegmacht, den hätte ich schon über...:-D:-D:-D

Moin Bastelbert, das sollte ein kleiner Gag sein, zur Unterhaltung, anscheinend zu missverständlich formuliert, sei es drum.

 

am vor 6 Stunden schrieb bastelbert:

Was dir hier alle sagen wollen...es interessiert niemanden was du, Mami oder eine Werkstatt will!!!!

Lasse von einem Gutachter ein Gutachten erstellen, sowohl was die Reparaturkosten sind als auch was der Wiederbeschaffungswert ist.

Vermutlich wird das Ganze dann bei der Schüssel auf Totalschaden raus laufen.

Vom Wiederbeschaffungswert wird dann noch der vom Gutachter genannte Restwert abgezogen und das (oder die niedrigeren Reparaturkosten) + evtl. (definierten, nicht deine Wünsche) Nutzungsausfall ist es worüber die Versicherung mit dir redet. 

Wenn der Gutachter sagt es ist mit Smartrepair erledigt, bekommst du auch nur das.

 

....bis jetzt hast du offenbar genau nichts sinnvolles zu dem Thema getan und scheinst auch noch immer nicht bemerkt zu haben das du etwas von der Versicherung und nicht sie von dir möchte.

 

Wenn dir die Karre eh egal ist, nehme das Angebot an und gut. 

Da es dir offenbar nur darum geht den maximalen Reibach zu machen...warum bist du erst auf den Verursacher eingegangen? 

....entweder wickelt man das seriös ab (ist ja offenbar auch nicht dein Ding) oder man erledigt das per Handschlag (weil du beim selbstverursachten Schaden ja auch kein Seitenteil einschweißen würdest) ohne großes Trara.

 

Als mir mal vor Jahren bei Glatteis einer in den Winterfiesta geschliddert ist, habe ich als Ausgleich eine Flasche guten Whisky angesagt, den Stoßfänger wieder dran gepappt und gut.

 

 

....außerdem ist der Restwert bei Smartrepair höher, weil es dann danach kein Unfaller ist.:-D

 

 

Ein paar Sachen von Dir will und kann ich nicht so stehen lassen.

Winterfiesta: Das ist DEINE Sache wie Du handelts, und nicht MEINE Sache. Du handelts wie DU es für richtig hälst, und umgekehrt.

 

Für zukünftige Beiträge, Mammi ist RAUS. Der Fahrzeugbrief ist in meinen Händen, und so trete ich auch auf. MEIN Fahrzeug wurde beschädigt, und ich WILL das die Sache reguliert wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Reibach: Nicht ganz vergleichbare Corsa, 1,0 Liter Hubraum, schlechter ausgestattet, 4 Türer und so weiter kosten mit 2 Jahren Tüv schnell mal 3,5 bis 3,9 K. MEINER ist besser ausgestattet, bekommt wahrscheinlich die Tage 2 Jahre Tüv, obwohl der Wagen noch 1 Jahr Tüv hat, und ist aber nur noch Schrott wert.

Und DEN Schaden WILL ich ausgeglichen haben, und zwar WILL. Ich könnte den Wagen mit 2 Jahren Tüv für 3,9 K anbieten (ANBIETEN), jetzt kann ich den Wagen für 250 Euro anbieten, und den Verlust WILL ich erstattet haben. WILL.

 

Gegnerische Versicherung: Wir leben in einem Rechtsstaat. Was die gegnerische Versicherung gerne möchte, und was zum Schluß ein deutsches Gericht entscheidet sind ZWEI PAAR SCHUHE. Abwarten und Tee trinken. Nochmal, das Geld gehört mir nicht, aber wir nagen nicht am Hungertuch, abwarten. Ralph

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am vor 18 Stunden schrieb 750erSchrauber:

Was die gegnerische Versicherung gerne möchte, und was zum Schluß ein deutsches Gericht entscheidet sind ZWEI PAAR SCHUHE.

Sorry Ralph, aber ich habe den Eindruck das ist das Einzige ist, was du hier wirklich verstanden hast.

 

Das Gericht entscheidet aber nach den tatsächlich ermittelten Werten. Und nicht danach, was du WILLST. "Tatsächlich" heiss, da muss jemand etwas TUN, und das ist der Gutachter. Einem Gericht reicht nicht, dass du anhand anderer Fahrzeuge abschätzt, was der Corsa deiner Mutter kosten könnte. Und der Versicherung reicht das auch nicht.

 

Wie dir hier schon tausend mal gesagt wurde, brauchst du einen Gutachter, den am besten du auswählst. Zu den Kriterien die der Gutachter erfüllen MUSS, damit das Gutachten anerkannt wird, wurde dir auch schon alles gesagt.

Und normalerweise funktioniert das alles dann ohne den Weg über´s Gericht, das brauchst du nur, wenn die Versicherung das Gutachten nicht anerkennen will.

 

Gruß

Markus

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am vor 1 Stunde schrieb cabriolet:

Wie dir hier schon tausend mal gesagt wurde, brauchst du einen Gutachter, den am besten du auswählst. Zu den Kriterien die der Gutachter erfüllen MUSS, damit das Gutachten anerkannt wird, wurde dir auch schon alles gesagt.

Und normalerweise funktioniert das alles dann ohne den Weg über´s Gericht, das brauchst du nur, wenn die Versicherung das Gutachten nicht anerkennen will.

Moin cabriolet, Du hast es auf den Punkt gebracht, mit Deinen drei Zeilen.

Genau die Aussage die ich von Dir zitiert habe ist der Weg und gleichzeitig, das Ziel.

 

Es wird keine Gerichtsverhandlung geben, warum auch, in Kaki sitzt ein vereidigter Gutachter, und der wird auf meinen Aufrag hin den aktuellen Zeitwert

des Corsa feststellen. Es wird von der Versicherung keinen Grund geben dieses an zu zweifeln, und früher oder später gibt es für Mammi einen kleinen

warmen Regen, und für mich ist bestimmt auch eine Kleinigkeit drin.

 

Wenn ich den Corsa für einen Hunderter über den Winter geschössen habe, und jemand fährt mir eine Beule rein, bringt er einen Kasten Bier vorbei

und der Drops ist gelutscht. Da gibt es zwischen Bastelbert und mir Null unterschied, mach ich genauso.

 

Der Corsa ist durch die Delle wertlos geworden, und da möchte ich einen sogenannten Wertausgleich. Nicht mehr. Nochmal: Verbindlich ist der Zeitwert den der Gutachter

aus Kaki ermittelt. Wie hoch der ist weiß ich nicht, und das der Preis nicht bei Mobile.de bestimmt wird weiß ich auch.

 

Für mich haben die ganzen Beiträge was gebracht, Erfahrungen, Wissen, da kommt was zusammen. Alles OK, Ralph


Bearbeitet: von 750erSchrauber

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Auch ob das Auto jetzt "wertlos" ist ermittelt genauso der Gutachter, bzw. holt entsprechende Angebote von Aufkäufern/Verwertern für das Gutachten ein. Das was du (bei Totalschaden) maximal bekommst, ist die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert. 

Ist es nur eine Minibeule (zwischen "kann ein Aufkleber drauf" und Totalschaden triffst du ja immer die Aussage die dir gerade genehm ist) könnte diese Differenz erheblich kleiner sein als du denkst.

Gerade bei einem alten Alltagsbomber im durchschnittlichen Zustand (auch den Zustand stellt der Gutachter fest) läuft das ganz schnell unter "Gebrauchspuren".

Wenn das Auto vorher unfallfrei war (auch das steht im Gutachten) bekommst du zusätzlich der Wertverlust den das Auto nach der Reparatur hat und einen (bei einem Auto der Größenordnung nicht übermäßigen) ebenfall im Gutachten ermittelten Nutzungsausfall.

 

...im übrigen habe ich an keiner Stelle geschrieben das du es so machen sollst wie ich beim Ford Fiasko.

Meine Aussage war "entweder ich mache es so per Handschlag" oder! ich gehe den korrekten Weg über den Gutachter (was meinst du wohl warum ich so genau weiß wie ein Gutachten aussieht? Vermutlich hatte ich auch schon Schäden die nicht mit einer Flasche abgegolten waren?).

 

Du machst mal Hüh und mal Hott und eierst rum. Erstaunlich das du nach 2 Monaten jetzt schon auf den Gutachter gekommen bist. Der hätte die Karre schon nach einer Woche auf dem Hof haben können.

 

 

 

 

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Moin Moin, es gibt etwas neues.

Ich war heute bei einem vereidigten Sachverständigen.

Die Versicherung vom Verursacher möchte einen Sachverständigen bei mir vorbeischicken.

Es ist mit der gegnerischen Versicherung abgestimmt das Sie das nicht machen, und die haben zugesichert, das ich den Wagen bei einem Gutachter meiner Wahl schätzen lass.

Und genau das werde ich tun.

Alles schon klar, ich habe heute mit dem Gutachter gesprochen, und der Wagen bekommt 2 Jahre Tüv.

Vor der Begutachtung.

 

Ich führ den Wagen beim Gutachter vor mit 2 Jahren Tüv, und der Wagen sieht so aus als hätte Opel das Fahrzeug gerade aus der Halle heraus geschoben.

 

Alle Daten sind klar, das heißt keine Vorkasse, er rechnet direkt mit der Versicherung ab.

 

Argument : Vom Gutachter, Basis ist, der Wagen soll verkauft werden, und ob dieses Fahrzeug 1 Jahr Tüv hat, oder 2 Jahre Tüv, macht für die Wert Findung einen

erheblichen Unterschied. Beziehungsweise macht es für einen möglichen Käufer einen erheblichen Unterschied aus ob er ein Auto mit 1 Jahr Tüv kauft oder ein Auto

mit 2 Jahren Tüv. Ralph

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Moin Scheineiliger. Wo Du recht hast hast Du recht, aber ein Satz sei erlaubt.

 

Beispiel: Dein BMW hat SICHER einen Wert von 25.000 Euro, es ist der selbe Schaden entstanden, Seitenteil hinten links, Umfang der Reparaturkosten 4,700 Euro, und der Unfallgegner ist so korrekt noch am selben Tag (Schadenstag) Seine Versicherung zu informieren, dann ist die ganze Geschichte eine Geschichte von max, 14 Tagen, so what???

 

Der Schädiger hat den Unfall bis heute nicht Seiner Versicherung gemeldet, das weiß ich sicher.

 

Der Corsa ist keinen 25 K wert, sondern Summe X.

 

Ich bin in diesem Fall auch nicht wirklich mit meiner Anwältin zu frieden, irgendwann wird die Versicherung reibungslos eine Summe X überweisen, aber jetzt nimmt die Anwältin aber auch alles sehr genau, wo ich wirklich gedacht hätte, das ist für Sie sicheres Geld, schnell verdient??, aber irgendwie ist Sie in diesem Fall für meine Begriffe zu genau, ABER, Sie übernimmt den Fall und Sie weiß sicher was Sie tut.

 

Nochmal: Es nagt niemand am Hungertuch, der eine Fall läuft so, der andere so, Geld gibt es auf JEDEN Fall, es ist ja auch ein Schaden entstanden.

 

Alles OK, ich halte Euch auf dem Laufenden. Ralph

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