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Parkplatzunfall


750erSchrauber
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am vor 5 Stunden schrieb Cove:

Denke mal wenn es in der Form zur anderen Versicherung geht, wirst du eine ordentliche Zeit auf den von der Versicherung deutlich gekürzten Betrag warten können.
Der richtige Weg ist eigentlich über einen Gutachter zu gehen, der nimmt neben dem Schaden nämlich auch den Allgemeinzustand usw. des Fahrzeugs auf um dessen Wert zu ermitteln.
Das ist nicht zu ganz unwichtig, denn er ermittelt auch die Wertminderung am Fahrzeug durch den entstandenen Schaden.
Vor allem wenn du das Fahrzeug mit dem Schaden dann verkaufen willst, kannst du eigentlich nur über ein erstelltes Gutachten die Differenz des Restwerts Vor,- nach dem Unfall einfordern.

Moin Cove, meiner Meinung nach hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Wagen müßte einen Verkehrswert von 4.800 Euro haben, und das bezweifel ich sehr stark. Der Wagen ist absolut original, und der Wagen ist schon in einem guten Zustand. Bißchen saugen, lütt beden Waschen, dann sieht der Wagen aus wie neu.

Trotzdem glaube ich nicht, daß der Wagen einen VKW von 4.800 hat. ABER, wir kommen von Null, und es ist und bleibt geschenktes Geld.

Ralph8-/:watch::-D:klatsch::sabber:


Bearbeitet: von 750erSchrauber

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Nur geht es gar nicht um den Verkehrswert, sondern um den Wiederbeschaffungswert.

Und das ist das, was ein vergleichbarer Wagen bei einem seriösen Händler kostet (inkl. Gewährleistung).

 

Und das liegt ne ganze Schippe über dem Verkehrswert (was Du bzw. Mutti für das Fahrzeug bekommst) wenn Du es verkaufst.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 29 Minuten schrieb Scheineiliger:

Jetzt wartet mal ab, bis die Prüfstelle fertig ist. Da wird bei der fiktiven Abrechnung einiges gekürzt.

 

Naja, worauf warten?

Das was er da hat (Kostenvoranschlag und kein Gutachten), sollte gar nicht erst bei der Versicherung eingereicht werden.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 42 Minuten schrieb VD:

Naja, worauf warten?

Das was er da hat (Kostenvoranschlag und kein Gutachten), sollte gar nicht erst bei der Versicherung eingereicht werden.

Vd, das verstehe ich nicht wirklich, natürlich reiche ich den Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung ein, warum nicht. Dann sind DIE am Zug. Das kann doch nicht sein, und das werde ich auch nicht tun, mir die Gedanken der gegnerischen Versicherung machen. Warum sollte ich?

VD, was machst Du, wenn sie die Summe stumpf auf Mammis Konto überweisen?

 

Norddeutsche Grüße Ralph:watch::drive:

 

Und wenn der gegnerischen Versicherung irgendwas nicht in den Kram passt, geht es nur über ein Gericht. Und als Bevollmächtigter aktivier ich aus Frankfurt die Anwälte Herman und Starke, und die Kosten richtig Geld.


Bearbeitet: von 750erSchrauber

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am vor 8 Minuten schrieb 750erSchrauber:

Vd, das verstehe ich nicht wirklich, natürlich reiche ich den Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung ein, warum nicht. Dann sind DIE am Zug. Das kann doch nicht sein, und das werde ich auch nicht tun, mir die Gedanken der gegnerischen Versicherung machen. Warum sollte ich?

VD, was machst Du, wenn sie die Summe stumpf auf Mammis Konto überweisen?

 

Norddeutsche Grüße Ralph:watch::drive:

 

Und wenn der gegnerischen Versicherung irgendwas nicht in den Kram passt, geht es nur über ein Gericht. Und als Bevollmächtigter aktivier ich aus Frankfurt die Anwälte Herman und Starke, und die Kosten richtig Geld.

Würde ich tunlichst vermeiden.
Ab zum Gutachter mit dem Auto und das Gutachten bei der Versicherung einreichen.
Den Weg über den Anwalt nehme ich nur, wenn die Versicherung rummuckt.
Müssen ja nicht mehr daran verdienen, als unbedingt notwendig.

Mit Kostenvoranschlag bei der Versicherung habe ich nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist auch wie eine Art Rechtsschutz für Ihn.

Die wollen Kosten sparen und den Verursacher hochstufen und so ein Kostenvoranschlag ist einfacher
Angreifbar als ein richtiges Gutachten und das nutzen die gnadenlos aus.

Wenn Du also nicht auf Stress stehst und lange Gerichtsverfahren incl. Zeit verplmpern beim Anwalt,

dann bitte den sicheren und einfacheren Weg wählen.

 

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Moin Mr. Uncover, also kommende Woche zu einem vereidigten Sachverständigen, der Schätzt den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs? Das habe ich richtig verstanden. Das ist ja auch ein Gutachten, und dann lege ich beide Gutachten der gegnerischen Versicherung vor. Bezahlen muß die Gutachten doch der Schädiger, wenn ich die Person mal so nennen darf.

Und den aktuellen Zeitwert bezahlt die Versicherung ohne mucken?

 

Ralph

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am vor 2 Stunden schrieb 750erSchrauber:

Vd, das verstehe ich nicht wirklich, natürlich reiche ich den Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung ein, warum nicht. Dann sind DIE am Zug. Das kann doch nicht sein, und das werde ich auch nicht tun, mir die Gedanken der gegnerischen Versicherung machen. Warum sollte ich?

VD, was machst Du, wenn sie die Summe stumpf auf Mammis Konto überweisen?

 

Norddeutsche Grüße Ralph:watch::drive:

 

Und wenn der gegnerischen Versicherung irgendwas nicht in den Kram passt, geht es nur über ein Gericht. Und als Bevollmächtigter aktivier ich aus Frankfurt die Anwälte Herman und Starke, und die Kosten richtig Geld.

Also, ein Kostenvoranschlag ist das Versprechen eines Handwerks eine Arbeit zu einem bestimmten Preis auszuführen.

Nicht mehr und nicht weniger.

  • Der KV hat keinerlei beweissichernde Wirkung.
  • Der KV nimmt keine Stellung zur erforderlichen Reparaturdauer.
  • Der KV sagt nichts über den Wiederbeschaffungswert.
  • Der KV sagt nichts über den Restwert.
  • Der KV sagt nichts über die Höhe einer eventuell anfallenden Nutzungsausfallentschädigung.
  • Der KV sagt nichts über die derzeitige Verkehrssicherheit des Fahrzeug. Immerhin steht im KV eine Vermessung drin - das bedeutet, dass es entweder einen Anstoß auf das Rad gab (=nicht verkehrssicher bis zum Ausschluss einer Beschädigung), oder ein Anstoß zumindest im Bereich des Möglichen ist.

Alles das kann der KV nicht. Dazu bedarf es eines Gutachtens durch einen qualifizierten SV.

Und nein, der KV ist nicht mal ansatzweise so etwas.

Und das ist für die Auseinandersetzung mit der Versicherung und für die Geltendmachung Deines oder Muttis Schaden nun mal notwendig. Die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Sie wird auf Teufel komm raus versuchen Geld zu sparen. Und das kann sie nur noch auf Muttis kosten. Und dafür haben die echt schlaue eigene Sachverständige und Rechtsanwälte im Haus.

 

Womit wir auch nochmal zu Deinem Rechtsanwalt kommen.

Nein, es macht keinen Sinn erst nach der Kürzung durch die Versicherung zum Rechtsanwalt zu gehen. Denn dann kann der nicht mehr Gewinnbringend arbeiten und legt noch drauf. Wenn er den Fall überhaupt übernimmt, kannst Du Dir überlegen wie motiviert der dann noch ist.

 

Angenommen Deine Gesamtschadenhöhe ist 5000,- €. Damit gehst Du zum Rechtsanwalt und sagst: Hol mir das.

Und nach allen regen der Kunst holt der Dir zum Schl0 4750,- € (weil ein paar Abzüge durch die Versicherung ab und zu sogar gerechtfertigt sind).

Dann berechnet der Rechtsanwalt sein Honorar nach dem Gegenstandswert = 4750,- €.

 

Alternative: Du sagst der Versicherung, dass Du 5000 Euro haben willst.
Und die zahlen Dir nur 4000. Jetzt gehst Du zum Rechtsanwalt. Bekommst noch die 750 Euro. Da er Dir aber nur die 750 Euro geholt hat, weil nur noch die waren strittig, berechnet er sein Honorar danach. Und bekommt nur noch einen Bruchteil.

Die Motorvation ist also deutlich niedriger für Ihn und er wird versuchen die Akte wesentlich schneller zu schließen.... vielleicht schon bei 500,- zusätzlichen Euros, die er dir geholt hat.

 

Und es ist egal, zu welchem Rechtsanwalt Du gehst, wenn Du nicht selber drauf legst (was die Versicherung nicht übernehmen muss), berechnet der sein Honorar nach Gegenstandwert und Tabelle.

Das heisst, die bekommen alle gleich. (Die von Dir benannte Kanzlei sitzt in Bad Reichenhall, oder? Und nicht in Frankfurt... kein Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei).

 

Um Dein letztes Posting wieder aufzugreifen:

Ja, ab zu nem richtigen Sachverständigen. Die Kriterien habe ich Dir in meinem ersten Posting genannt.

Und den Kostenvoranschlag schmeißt Du in den Müll.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 2 Minuten schrieb VD:

Also, ein Kostenvoranschlag ist das Versprechen eines Handwerks eine Arbeit zu einem bestimmten Preis auszuführen.

Nicht mehr und nicht weniger.

  • Der KV hat keinerlei beweissichernde Wirkung.
  • Der KV nimmt keine Stellung zur erforderlichen Reparaturdauer.
  • Der KV sagt nichts über den Wiederbeschaffungswert.
  • Der KV sagt nichts über den Restwert.
  • Der KV sagt nichts über die Höhe einer eventuell anfallenden Nutzungsausfallentschädigung.
  • Der KV sagt nichts über die derzeitige Verkehrssicherheit des Fahrzeug. Immerhin steht im KV eine Vermessung drin - das bedeutet, dass es entweder einen Anstoß auf das Rad gab (=nicht verkehrssicher bis zum Ausschluss einer Beschädigung), oder ein Anstoß zumindest im Bereich des Möglichen ist.

Alles das kann der KV nicht. Dazu bedarf es eines Gutachtens durch einen qualifizierten SV.

Und nein, der KV ist nicht mal ansatzweise so etwas.

Und das ist für die Auseinandersetzung mit der Versicherung und für die Geltendmachung Deines oder Muttis Schaden nun mal notwendig. Die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Sie wird auf Teufel komm raus versuchen Geld zu sparen. Und das kann sie nur noch auf Muttis kosten. Und dafür haben die echt schlaue eigene Sachverständige und Rechtsanwälte im Haus.

 

Womit wir auch nochmal zu Deinem Rechtsanwalt kommen.

Nein, es macht keinen Sinn erst nach der Kürzung durch die Versicherung zum Rechtsanwalt zu gehen. Denn dann kann der nicht mehr Gewinnbringend arbeiten und legt noch drauf. Wenn er den Fall überhaupt übernimmt, kannst Du Dir überlegen wie motiviert der dann noch ist.

 

Angenommen Deine Gesamtschadenhöhe ist 5000,- €. Damit gehst Du zum Rechtsanwalt und sagst: Hol mir das.

Und nach allen regen der Kunst holt der Dir zum Schl0 4750,- € (weil ein paar Abzüge durch die Versicherung ab und zu sogar gerechtfertigt sind).

Dann berechnet der Rechtsanwalt sein Honorar nach dem Gegenstandswert = 4750,- €.

 

Alternative: Du sagst der Versicherung, dass Du 5000 Euro haben willst.
Und die zahlen Dir nur 4000. Jetzt gehst Du zum Rechtsanwalt. Bekommst noch die 750 Euro. Da er Dir aber nur die 750 Euro geholt hat, weil nur noch die waren strittig, berechnet er sein Honorar danach. Und bekommt nur noch einen Bruchteil.

Die Motorvation ist also deutlich niedriger für Ihn und er wird versuchen die Akte wesentlich schneller zu schließen.... vielleicht schon bei 500,- zusätzlichen Euros, die er dir geholt hat.

 

Und es ist egal, zu welchem Rechtsanwalt Du gehst, wenn Du nicht selber drauf legst (was die Versicherung nicht übernehmen muss), berechnet der sein Honorar nach Gegenstandwert und Tabelle.

Das heisst, die bekommen alle gleich. (Die von Dir benannte Kanzlei sitzt in Bad Reichenhall, oder? Und nicht in Frankfurt... kein Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei).

 

Um Dein letztes Posting wieder aufzugreifen:

Ja, ab zu nem richtigen Sachverständigen. Die Kriterien habe ich Dir in meinem ersten Posting genannt.

Und den Kostenvoranschlag schmeißt Du in den Müll.

Nicht schlecht Herr Specht, das sind für mich ganz klar fundierte Infos, viel zum Nachdenken, und wie ich das schon gesagt habe, tolles Forum.

Grüße in Norddeutsch gehalten, Moin Moin, Ralph

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Ich hatte ja schon zwei Sachen gesagt, Mammi kommt von Null. Wenn es etwas Geld gibt, warum nicht. Nicht immer gierig sein.

Moin erstmal.

Der Wagen hat Tüv bis 11.23 und beim letzten Tüv hat der Corsa die Prüfung bestanden ohne jeden Mangel. KEIN Rost, der Wagen steht unter einem Carport.

Alles 100 Prozent original, richtig saubergemacht sieht der Wagen aus wie neu. Und der Wagen fährt sich auch so.

Alles ist heil, alles funktioniert.

Der Tüv Bericht ist vorhanden.

 

Wenn die Versicherung sagt, die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert, dann ist doch die Versicherung am Zug, soll Sie doch einen SV beauftragen, warum wir, ich.

Leuchtet mir nicht ein. Die Sache liegt jetzt bei meiner Anwältin, aber wir oder ich sind nicht dreist oder so.

Nix zu verschenken, aber draufzahlen muß ich auf jeden Fall nicht.

 

Ralph:watch::smbmw::schweißen:

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am vor 23 Stunden schrieb 750erSchrauber:

 

Wenn die Versicherung sagt, die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert, dann ist doch die Versicherung am Zug, soll Sie doch einen SV beauftragen, warum wir, ich.

Ja, sicher kannste den Gutachter von der Versicherung kommen lassen. Der arbeitet dann halt für die und rechnet Deinen Schaden klein. Ist halt seine Aufgabe.

 

Du kannst grundsätzlich versuchen schlauer zu sein als die Versicherung. Das wird Dir als Laie aber in den seltensten Fällen gelingen.

Wünsche Dir viel Erfolg.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 5 Minuten schrieb VD:

Ja, sicher kannste den Gutachter von der Versicherung kommen lassen. Der arbeitet dann halt für die und rechnet Deinen Schaden klein. Ist halt seine Aufgabe.

 

Du kannst grundsätzlich versuchen schlauer zu sein als die Versicherung. Das wird Dir als Laie aber in den seltensten Fällen gelingen.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Moin VD, da habe ich noch gar nicht dran gedacht, guter Hinweis. Sehr guter Hinweis. Ein C Corsa Bj. 2006 mit 150K auf der Uhr, schwarz, kann schnell 3,500 Euro kosten. Und der hat die kleine 1,0 Liter Maschine drin.

Ich war wirklich sehr erstaunt was die alten Möhren kosten.

Gruß Ralph:-UU

 

Ich hab schon reichlich Infos bekommen, ich denke schon das ich selber einen SV beauftrage, könnte etwas bringen. Ich glaube ja. Mal schauen.8-/:rauchen::schweißen::watch:

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Unglaublich was Du für einen Aufriss wegen Muttis 16 Jahre alten Corsa machst.

Du hast hier schon so viele sehr gute Ratschläge bekommen, aber irgendwie drehst Du Dich im Kreis …

Wenn es Dir ums Auto geht und nicht darum damit Geld zu verdienen, dann gib ihn zur Reparatur und lass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen. Ganz einfach. Null Stress und Arbeit damit

 

 

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am vor 29 Minuten schrieb emmac:

Unglaublich was Du für einen Aufriss wegen Muttis 16 Jahre alten Corsa machst.

Du hast hier schon so viele sehr gute Ratschläge bekommen, aber irgendwie drehst Du Dich im Kreis …

Wenn es Dir ums Auto geht und nicht darum damit Geld zu verdienen, dann gib ihn zur Reparatur und lass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen. Ganz einfach. Null Stress und Arbeit damit

Ausgeschlossen

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Man könnte meinen, Du willst das Auto uns hier verkaufen.

 

Der Gutachter von der Versicherung wird nicht in Deinem Sinne entscheiden.

Für den zählen Alter, Laufleistung und in gewissen Rahmen der Zustand. Er wird dann den niedrigsten Wert ansetzen.

Was Du irgendwo im Netz "ermittelt“ hast zählt nichts.

Deshalb habe ich den link geschrieben.

Der die Abrechnung auf Gutachterbasis, sprich fiktive Abrechnung beschreibt.

 

 

Beispiel :Ein Kamerad hatte einen M3 E30. Der Gutachter der Würt… ermittelte einen Wert von 3000€ und wollte seinem Unternehmen die erheblich höher liegenden Reparaturkosten ersparen.

Abzüglich dem Restwert.

Dagegen hat der Kamerad erfolgreich Einspruch (Anwalt) erhoben, der von ihm beauftragte Sachverständige hat den Wert des M3 viel höher eingeschätzt.

Der Vergleich hat dann wie üblich den Erfolg gebracht.

 

Bei dem Altwagen Deiner Mutter wird es sich zwar nur geringfügig, aber doch spürbar auszahlen.

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am vor einer Stunde schrieb Scheineiliger:

Man könnte meinen, Du willst das Auto uns hier verkaufen.

 

Der Gutachter von der Versicherung wird nicht in Deinem Sinne entscheiden.

Für den zählen Alter, Laufleistung und in gewissen Rahmen der Zustand. Er wird dann den niedrigsten Wert ansetzen.

Was Du irgendwo im Netz "ermittelt“ hast zählt nichts.

Deshalb habe ich den link geschrieben.

Der die Abrechnung auf Gutachterbasis, sprich fiktive Abrechnung beschreibt.

 

 

Beispiel :Ein Kamerad hatte einen M3 E30. Der Gutachter der Würt… ermittelte einen Wert von 3000€ und wollte seinem Unternehmen die erheblich höher liegenden Reparaturkosten ersparen.

Abzüglich dem Restwert.

Dagegen hat der Kamerad erfolgreich Einspruch (Anwalt) erhoben, der von ihm beauftragte Sachverständige hat den Wert des M3 viel höher eingeschätzt.

Der Vergleich hat dann wie üblich den Erfolg gebracht.

 

Bei dem Altwagen Deiner Mutter wird es sich zwar nur geringfügig, aber doch spürbar auszahlen.

Moin Scheineiliger,ich verstehe Dich in vollem Umfang. Ich mach doch kein Fass auf, wenn die gegnerische versicherung kommende Woche einen guten Tag haben, drücken die an Mammi 4,700 raus und der Drops ist gelutscht.

Wenn die einen SV rausschicken, er sagt: Zeitwert 1,500, dann ist das so.

Wir kommen von Null.

 

Wenn ich einen eigenen SV beauftrage unde der sagt ZW 1,550, lohnt sich nicht der Aufwand.

 

Ich stehe doch auf dem Teppich, der Wagen ist keine 3,500 Wert, nie und nimmer.

 

Ralph

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Das ist mir zu hoch.  Mutters Wagen wird verbeult und der Verursacher möchte das unter der Hand regeln.  Was haben wir gelacht.  Erstmal kennt man die Person nicht und schon garnicht den finanziellen Background.

 

Dann weiß man nicht ob er gesoffen hat , sich ne Tüte geraucht oder Pillen eingeworfen . Auf so etwas lässt man sich nicht ein.

 

Versicherungen- für die ist das nicht nur Alltagsgeschäft sondern pure Routine die schnell und billig vom Tisch muss. 

 

Für einen Bagatellschaden in dem Preisbereich lohnt der ganze Ärger nicht.

 

Vorkostenanschlag und Gutachter , damit hast Du ja schon mal eine Einsicht was das kostet zum Vergleich was die Versicherung zahlen will.

 

Jetzt liegt es an Dir ob Du deswegen Anwälte und Gerichte bemühen willst.

 

Bei einem Ferrari Enzo ?  natürlich ,bei einem Opel Corsa C  2006 - irgendwie nicht.

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am Am 20.10.2022 um 19:25 schrieb Mr.X:

Das ist mir zu hoch.  Mutters Wagen wird verbeult und der Verursacher möchte das unter der Hand regeln.  Was haben wir gelacht.  Erstmal kennt man die Person nicht und schon garnicht den finanziellen Background.

 

Dann weiß man nicht ob er gesoffen hat , sich ne Tüte geraucht oder Pillen eingeworfen . Auf so etwas lässt man sich nicht ein.

 

Versicherungen- für die ist das nicht nur Alltagsgeschäft sondern pure Routine die schnell und billig vom Tisch muss. 

 

Für einen Bagatellschaden in dem Preisbereich lohnt der ganze Ärger nicht.

 

Vorkostenanschlag und Gutachter , damit hast Du ja schon mal eine Einsicht was das kostet zum Vergleich was die Versicherung zahlen will.

 

Jetzt liegt es an Dir ob Du deswegen Anwälte und Gerichte bemühen willst.

 

Bei einem Ferrari Enzo ?  natürlich ,bei einem Opel Corsa C  2006 - irgendwie nicht.

Moin Mr. X, ich habe sämtliche Vollmachten von Mammi. Mit 80 ist Sie nicht mehr so im Thema. Der Verurscher ist ein bekannter Kaltenkirchner Unternehmer und begeht natürlich keine Fahrerflucht. Er hat an Mammis Auto gewartet bis jemand kommt, das war ich.

Jetzt zum Punkt -Wir- hätten schon lange Post von Seiner Versicherung bekommen müssen. Er hat keinen Bock es Seiner Versicherung zu melden.

 

Eine Anwältin ist schon im Thema, morgen schicke ich Ihr alle relevanten Schriftstücke. Vollmacht, Gutachten, Adresse vom Schädiger, vorläufige Kostenübernahme bzw Anzahlung. Alles was die Anwältin braucht um tätig zu werden.

 

Worauf sollen wir ich warten?

 

Ohne Anwältin geht nun mal nix, ich bezahl Sie ja nicht, die Schuld liegt zu 100 Prozent beim Verursacher. Zu 100 Prozent. Es wird nur unnötig teurer, aber sei es drum.

 

Ralph

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am vor 3 Stunden schrieb ripeete:

Du wirst es so lange drehen und wenden bis du zwischen den stühlen auf den boden fällst. :meinung:

 

Das glaube ich nicht, es gibt null Fallhöhe, ich komm von Null, ein Fallen ist nicht wirklich möglich. Der Unfallgegner will um JEDEN Preis Seine Versicherung raushalten, warum weiß ich nicht, meine Anwältin hat die Vollmacht zu verhandeln, wenn der Gegner UM JEDEN PREIS seine Versicherung raus haben will hat er eine ungünstige Verhandlungsposition, und meine Anwältin ist sehr clever, wenn ich das mal so sagen darf. Sie hat mich bis jetzt zweimal vertreten, und beide Fälle hat Sie haushoch gewonnen. Das ist nicht meine Meinung, sondern Sachstand. Mich würde viel mehr neugierig machen warum er sich mit Stein und Bein dagegen wehrt den Schaden Seiner Versicherung zu melden.

Ralph:rauchen::-UU8-/:schweißen::watch::smbmw:

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Moin moin, liebe E30 Fangemeinde. Es gibt etwas neues. Ich war gestern bei der kaki Polizei und die haben mit dem Typen telefoniert, d. h. meine Anwältin hat das Kennzeichen und logischerweise auch früher oder später die Versicherung.

Streitbar, aber ich habe folgendes gemacht, über meine Anwältin habe ich dem Gutachter der gegnerischen Versicherung ein Hausverbot erteilt auf Mammis Grundstück.

Kleine Hütte auf dem Dorf. kein Bock das der Typ vorbei kommt und Mami die Ohren vollquatscht.

Gruß Ralph :schweißen::watch:8-/

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Und dann sind sie mit Sirenen und Blaulicht losgefahren, den ganzen Grundstück mit Flatterband und mobilen Zäunen abgesperrt, sie halten 24/7 Wache mit Maschinengewähr und Kampfhunden, Stacheldraht, Minenfeld.

 

Alles wegen paar Kratzer auf einem 15 Jahre alten Corsa...

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So wie Du mit der Versicherung umgehst liegen bei denen sicher schon die Nerven blank.
Ich empfehle daher auch frühzeitig einen Sicherheitsdienst zu beauftragen und das Grundstück Video zu überwachen.

Weil wenn der gepanzerte Kurierwagen das ganze Geld von der Versicherung bringt .... :winken:

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