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Parkplatzunfall


750erSchrauber
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Ich habe heute mit Mammis Corsa C Bj. 2006 (Mammi ist 80 und wahrscheilich fährt Sie gar nicht mehr), eine Bewegungsfahrt gemacht, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Strasse geparkt. Kein Parken verboten und nichts. Ich war Besorgungen machen. Als ich wiederkam stand ein Mann an Mammis Auto, er ist Rückwärts mit Seinem AMI Schlachtschiff gegen den Corsa gefahren. Es gibt eine erhebliche Delle im Seitenteil, links hinten. Schuldfrage ist unstrittig, Er möchte den Schaden nicht Seiner Versicherung melden.

Was tu ich jetzt?

In Mammis Namen, versteht sich.

Ralph

190.000 auf der Uhr, 1,4 Twinport Automatik, 2 Türer, Schwarz

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"Du schaffst das Butch"

 

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Hast Du wenigstens alle Daten und ggf. einen Zeugen?

 

Wenn er die Versicherung nicht nennen will, dann geh zu nem Anwalt. Dessen Perle im Büro ruft dann vermutlich erst mal da an:

 

Zentralruf der Autoversicherer - Zentralruf der Autoversicherer - Kostenlose Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Darüber bekommt man die Versicherung.

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Ich hab von dem Mann die Visiten Karte, er ist Kaltenkirchner Unternehmer, und es gibt Zeugen, ich hab vor zwei Stunden mit Ihm telefoniert. Die Sache ist völlig unstrittig.

Ich wohen in Kaki, er hat in Kaki wie gesagt eine Firma.

Ralph

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"Du schaffst das Butch"

 

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Es ist völlig egal, ob der Verursacher selber bezahlen will, oder nicht.

Du hast aus dem VVG heraus direktes Zugriffsrecht auf die Versicherung. Wenn er will, kann er nachher der Schaden bei der Versicherung zurückkaufen. Das kann Dir aber egal sein.

Aus der Erfahrung heraus geht die Konstellation mit "Ich will selber zahlen, sagen wir nichts der Versicherung" fast immer schief und es kommt zu Komplikationen. Von daher würde ich mich da auf nichts einlassen und einfach den normalen Weg gehen.

 

Ansonsten ist der Ablauf:

  • Unabhängigen Sachverständigen beauftragen (üblicherweise kommt der auch bei Dir oder Mutti vorbei). Sollte aber qualifiziert sein.
    Das bedeutet: öffentlich bestellt und vereidigt, oder IfS- oder ZAK-zertifiziert (Bestellung- oder Zertifizierungsgebiet muss zwangsläufig sein: Kfz-Schaden und -bewertung). Möglichst Mitglied beim BVSK oder VKS. 
  • Wenn der Sachverständige keinen Rechtsanwalt empfehlen will oder kann, selber einen suchen. Drauf achten, dass es ein "Fachanwalt für Verkehrsrecht ist" und kein Wald- und Wiesenanwalt.
    Verkehrsrecht/Unfallschäden machen alle Anwälte, weil es schnell verdientes Geld ist und man dem Geschädigten nachher erzählen kann, dass da nicht mehr zu holen war (für den guten Anwalt fängt da aber erst die Arbeit an). Und da das Schadenersatzrecht im Verkehrsrecht sehr speziell ist, muss man jemanden haben, der sich damit auskennt.
  • In Abhängigkeit der Zahlenkonstellation entscheiden was passieren soll. Dazu kann Dich dann aber der Sachverständige und/oder der Rechtsanwalt entsprechend beraten.

Grundsätzlich gilt:

Nicht selber Kontakt mit der eintrittspflichtigen Versicherung aufnehmen. Die ziehen Dich so schnell über den Tisch, dass du die Reibungswärme als Nestwärme empfindest.

Sie werden Dir auch aus sich heraus nicht irgendetwas bezahlen, was Dir nicht sowieso zustehen würde (Wertminderung, Nutzungsausfall, Aufwandspauschale, etc). 

Die eintrittspflichtige Versicherung ermittelt der Gutachter oder der Rechtsanwalt anhand des Kennzeichens und Schadentags.

 

Viel Erfolg!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Hast Du mal die Werkstatt Deines Vertrauens nen Blick drauf werfen lassen, damit Du überhaupt weißt, bei was für ner finanziellen Hausnummer Du ungefähr landen wirst?

 

Ansonsten betet VD ja die klassische Nahrungskette bei Blechschäden runter, dank der wir alle jedes Jahr ne ordentliche Summe an unsere Versicherungen ablatzen dürfen. Aber so ist das eben. Ab nem Gewissen Umfang des Schadens ist das auch in Ordnung und am Ende muss jeder selber wissen, was er will und tut.

 

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am vor 17 Stunden schrieb 750erSchrauber:

Ich hab von dem Mann die Visiten Karte, er ist Kaltenkirchner Unternehmer, und es gibt Zeugen, ich hab vor zwei Stunden mit Ihm telefoniert. Die Sache ist völlig unstrittig.

Ich wohen in Kaki, er hat in Kaki wie gesagt eine Firma.

Ralph

 

Lass einen Gutachter den Schaden bewerten, lass einen Anwalt Deine Interessen vertreten,

den Aufwand für beides übernimmt die gegnerische Versicherung.

Es gibt für Dich keinen Anreiz, hier sparsam zu sein oder Zugeständnisse zu machen.

 

Und wenn Mutti schon über 80 ist, ist das vlt eine gute Gelegenheit, über einen Wiederbeschaffungswert, der ich am Markt so nicht erzielen lässt, günstig aus dem Autoleben auszusteigen und die Taxikasse zu füllen.

 

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am vor 1 Stunde schrieb zeroviervier:

 

Lass einen Gutachter den Schaden bewerten, lass einen Anwalt Deine Interessen vertreten,

den Aufwand für beides übernimmt die gegnerische Versicherung.

Es gibt für Dich keinen Anreiz, hier sparsam zu sein oder Zugeständnisse zu machen.

 

Und wenn Mutti schon über 80 ist, ist das vlt eine gute Gelegenheit, über einen Wiederbeschaffungswert, der ich am Markt so nicht erzielen lässt, günstig aus dem Autoleben auszusteigen und die Taxikasse zu füllen.

 

Bährenstark, das ist eine alte Mühle, und ich vertrete Mammi in vollem Umfang, aber so wirklich was zu verschenken haben -Wir- auch nicht, danke für den Tipp, Ralph

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Die Frage ist, warum der Herr wohl die Versicherung heraushalten will.

vielleicht :-UU:saufen: gebechert?

Da sollten die Alarmglocken laut klingeln.

Selbst wenn er es zugegeben hat, könnte man auf dem Schaden sitzenbleiben.

Also besser dem Anwalt die Sache übertragen.

Nicht auf irgendwelche Aussagen verlassen..

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am vor 46 Minuten schrieb Scheineiliger:

Selbst wenn er es zugegeben hat, könnte man auf dem Schaden sitzenbleiben.

Solange es eine Haftpflichtversicherung gibt (und bei nem in Deutschland zugelassenen Auto ist da die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr hoch), bleibst Du nie auf dem Schaden sitzen - wie VD schon geschrieben hat, hast man einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Der kann dann bei evtl. "bechernden" Kunden Regress nehmen, aber das kann Dir als Geschädigten komplett egal sein.

 

Das ist ja das Schöne am Haftpflichtsystem beim KFZ. Gehört aus meiner Sicht schon lange auf Fahrradfahrer übertragen. Da kann man noch ernsthaft auf Schäden sitzen bleiben und die Dinger werden ja technisch nicht langsamer und damit gefährlicher.

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am vor 52 Minuten schrieb MartinE30:

Solange es eine Haftpflichtversicherung gibt (und bei nem in Deutschland zugelassenen Auto ist da die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr hoch), bleibst Du nie auf dem Schaden sitzen - wie VD schon geschrieben hat, hast man einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Der kann dann bei evtl. "bechernden" Kunden Regress nehmen, aber das kann Dir als Geschädigten komplett egal sein.

 

Das ist ja das Schöne am Haftpflichtsystem beim KFZ. Gehört aus meiner Sicht schon lange auf Fahrradfahrer übertragen. Da kann man noch ernsthaft auf Schäden sitzen bleiben und die Dinger werden ja technisch nicht langsamer und damit gefährlicher.

Moin Martin E30, er stand an meinem -Giselas- Fahrzeug, und er hatte nicht gebechert, ganz klare Sache. Es gibt Zeugen, die Sache an sich ist völlig unstrittig.

Bekannter Kaltenkirchner Unternehmer, ich wohne in Kaki. Kein Parken verboten und nichts, er hat zu 100 Prozent die Schuld, und das ist glasklar. Wichtig ist für mich der Tipp von VD, geschenkt oder verschenkt wird hier gar nichts.

Und Morgen gehe ich als erstes zu einem Anwalt, und lass mich vertreten.

Ralph

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Hallo Eton, ich war beim Gutachter, und Du schaust gleich richtig dumm aus der Waesche, das ist von mir aber nicht boese gemeint, weil ich habe nämlich genauso doof aus der Wäsche geschaut, ich zeige gleich zwei Kopien vom Gutachten.

Ralph

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Ok. Dann haben wir zumindest schonmal das selbe Verständnis von erheblich 😄😉

 

Das ist aber nur ein Kostenvorschlag.

Kein Unfall Gutachten.

Der Wert des Corsas wäre interessant.

Das geht ja wahrscheinlich schon in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Hast du den Unfallgegner schon mit der Summe konfrontiert?

Wie ist seine Reaktion?

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am vor 3 Minuten schrieb Eton:

Ok. Dann haben wir zumindest schonmal das selbe Verständnis von erheblich 😄😉

 

Das ist aber nur ein Kostenvorschlag.

Kein Unfall Gutachten.

Der Wert des Corsas wäre interessant.

Das geht ja wahrscheinlich schon in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Hast du den Unfallgegner schon mit der Summe konfrontiert?

Wie ist seine Reaktion?

Hallo Eton, nein, es geht zum Anwalt, weil die Summe einfach zu dick ist. Damit hätte ich im Leben nicht gerechnet, Mammi Gisela, Ihr Auto. Ich vertrete meine Mammi maximal, aber als ich das Gutachten bekommen habe, habe ich die Dame am Tresen gefragt ob ich mich noch einen Moment hinsetzen darf, und als ich das Gutachten gelesen habe, habe ich mit den Ohren geschlackert. Das könnt Ihr Euch vorstellen. Das ist ein 2006er Corsa mit 190.000 auf der Uhr, alles andere habe ich gesagt, und genau wie VD sagt, es gibt nichts zu verschenken. Das ist die Realität.

Ralph

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Eton, alles ist völlig klar, Seine erste Aussage war, hm aem umpf, wir machen das ohne Versicherung, ..........................................aber, ich melde den Schaden natürlich an Seine Versicherung, und die bezahlen, weil die Sachlage völlig unstrittig ist, ob er das dann gegenüber Seiner Versicherung ausgleicht oder nicht, ist mir Scheissegal, darf ich das Sagen.

Ralphj

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Niemand ist Dir böse.  Solche Gutachtensummen sind üblich, davon lebt das Reparatursystem. (Gutachter/Werkstätten/Anwälte)  Bei 4T EURO ist das vermutlich ein Schaden, den ein Fachbetrieb Dir für unter 1T EURO beseitigt. Und ich vermute, dass ist das, was der Unfallverursacher bezweckte und auf Dein Entgegenkommen hoffte, um nicht in die nächste Schadensfreiheitsklasse zu kommen.


Nur bitte jammere später in dem Thread über nicht über die Halsabscheiderversicherungen, wenn sie  "nur" den Zeitwert des Fahrzeugs abzgl. den Restwert bezahlt. Ist vermutlich deutlich weniger.
Ich dachte eigentlich, dass diese Werte auch im Gutachten stehen und damit der effektive Schaden beziffert ist, der Euch entstanden ist.  Kannst ja mal schauen, ob da noch mehr steht.

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am vor 12 Minuten schrieb StefM3:

davon lebt das Reparatursystem.

Sag ich doch, dass ist eine eingespielte Nahrungskette ...

PS: Ist eine allgemeine Meinung, hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun.

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am vor einer Stunde schrieb StefM3:

Niemand ist Dir böse.  Solche Gutachtensummen sind üblich, davon lebt das Reparatursystem. (Gutachter/Werkstätten/Anwälte)  Bei 4T EURO ist das vermutlich ein Schaden, den ein Fachbetrieb Dir für unter 1T EURO beseitigt. Und ich vermute, dass ist das, was der Unfallverursacher bezweckte und auf Dein Entgegenkommen hoffte, um nicht in die nächste Schadensfreiheitsklasse zu kommen.


Nur bitte jammere später in dem Thread über nicht über die Halsabscheiderversicherungen, wenn sie  "nur" den Zeitwert des Fahrzeugs abzgl. den Restwert bezahlt. Ist vermutlich deutlich weniger.
Ich dachte eigentlich, dass diese Werte auch im Gutachten stehen und damit der effektive Schaden beziffert ist, der Euch entstanden ist.  Kannst ja mal schauen, ob da noch mehr steht.

Moin, Stef, ich kann mich drehen und wenden wie ich will, es war eine gute Idee das Thema zu eröffnen. Es kommt einfach Input ohne Ende. Der Meister hat sich den Schaden angeschaut, und auf meine Frage hin: Grobe Einschätzung, sagte er: 3 Tausend.

 

Wenn das Fahrzeug nicht den Zeitwert hat, hörst Du von mir kein rumgejammer, es ist nicht wirklich mein Geld, und Ich -Wir- akzeptieren das so wie das ist.

 

Wichtig ist für mich: Ich habe nichts zu verschenken, also Anwalt.

Und alles andere zeigt sich. Von mir wird niemand gejammer hören.

Vielen Dank für die vielen Tipps, Norddeutsche Grüße Ralph8-/:smbmw::-UU:rauchen:

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Sorry, aber wie eton schon sagte, ist das da oben ein Kostenvoranschlag.

Ein Gutachten ist das nicht.

 

Wieviel soll das Auto denn wert sein?

 

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Denke mal wenn es in der Form zur anderen Versicherung geht, wirst du eine ordentliche Zeit auf den von der Versicherung deutlich gekürzten Betrag warten können.
Der richtige Weg ist eigentlich über einen Gutachter zu gehen, der nimmt neben dem Schaden nämlich auch den Allgemeinzustand usw. des Fahrzeugs auf um dessen Wert zu ermitteln.
Das ist nicht zu ganz unwichtig, denn er ermittelt auch die Wertminderung am Fahrzeug durch den entstandenen Schaden.
Vor allem wenn du das Fahrzeug mit dem Schaden dann verkaufen willst, kannst du eigentlich nur über ein erstelltes Gutachten die Differenz des Restwerts Vor,- nach dem Unfall einfordern.

Grüße Fabian

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