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Schon wieder ein Alltags Touring von Schmidei


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am vor 3 Stunden schrieb Janosch:

Ich stand letztes Jahr als zweites Auto an einer Roten Ampel. Straße leicht bergauf.

Plötzlich rollt das Auto vor mir Rückwärts und knallt mir vorne auf den e39.

Fahrer hat dann behauptet ich wäre ihm drauf gefahren.

Klarer Fall für den Staatsanwalt ---- der dann wg Überlastung wg "Geringfügigkeit" einstellt ... :freak:

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@Schmidei Wegen dem Spiegel würde ich n Verkehrsrechstanwalt nehmen mit Gutachten durch einen Sachverständigen. Dann gehts das Ganze recht zügig über die Bühne und vor Allem für dich als Geschädigten in der Regel ohne weiteres Eingreifen. Es kann ja nämlich nicht nur dein Unfallgegner zum Problem werden, sondern auch dessen regulierende Versicherung. 
 

Deine Rechtsschutzversicherung brauchst du in dem Fall nicht. Hoffentlich hast du auch von seinem Außenspiegel ein Bild mit sichtbarer Beschädigung gemacht, das hilft bei diesen Spiegel-gegen-Spiegel Anstößen ungemein. 

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"

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