Mahathma Geschrieben: 28. November #101 Meldung Teilen Geschrieben: 28. November Was mich an der Stelle interessiert: Wie ist das mit Saison? Außerhalb des Zeitraums darf man ja nicht am Verkehr teilnehmen. Sollte damit theoretisch eine abgelaufene HU keine Rolle spielen. Nach meinem Verständnis muss man die zwar mit start der Saison sofort machen, aber außerhalb? Ginge ja eigentlich gar nicht wegen Fahrt auf öffentlichen Straßen. Oder gilt die Regelung wie bei stillgelegten Fahrzeugen? Also EVB besorgt, die "alten" Nummernschilder angeschraubt, direkt zur HU und dann zur Zulassung. Habe ich damals mit dem 9-5 so gemacht, nachdem ich ihn wieder flott gemacht hatte. Hat keiner gemeckert. Aber mit Saisonschildern außerhalb dieser zur HU? Mit dem E30 war die HU auch mal zum Ende der Saison fällig. Stattdessen hatte ich ihn "eingewintert" und in die Garage gestellt. Tor zu, hat keiner gesehen. Dann mit Saisonstart halt direkt zur HU... Nach den Ausführungen so mancher hier nicht so ganz legal? Zitieren Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein... Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GearX Geschrieben: 29. November #102 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November Wir hatten so einen Fall erst letztens. Da ging es um ein Winterauto (11-03). Bei dem war die HU seit Mai abgelaufen und der kam einfach mit seinen Schildern am Fahrzeug zur HU. Berechnet wurden keine zusätzlichen Überzugskosten. In den „abgemeldeten“ Monaten darf das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen nicht bewegt werden, daher wurden die auch nicht berechnet. Zitieren greets Alex. Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten M62B44 Touring "Gustl" ↔️ Luxorbeige Eskalation Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Limofreak Geschrieben: 29. November #103 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November am vor 8 Stunden schrieb Mahathma: ...Stattdessen hatte ich ihn "eingewintert" und in die Garage gestellt. Tor zu, hat keiner gesehen... Das ist dann je eh wurscht. Kein übergriffiger und überkorrekter Nachbar, kein Ordnungsamt oder Sherriff kann es sehen, ergo kann erstmal nix passieren. Bei Saison gibt es aber irgendeinen Passus der genau das beschreibt wie du mit dem HU Termin innerhalb der "Ruhezeit" umzugehen hast. Zitieren Aktueller Fuhrpark: Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 29. November #104 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November am vor 2 Minuten schrieb Limofreak: Bei Saison gibt es aber irgendeinen Passus der genau das beschreibt wie du mit dem HU Termin innerhalb der "Ruhezeit" umzugehen hast. Bei Ablauf der HU direkt im Monat des Endes der Saisonzulassung bzw. während des Ruhens bei der Saisonzulassung ist das Auto unmittelbar nach Ende des Ruhenszeitraum, also mit Beginn der neuen Saison, bei der Prüfstelle vorzuführen. Habe ich auch schon mal gemacht, da meine Autos alle im September im gleichen Jahr zur HU mussten, jetzt ist das etwas entzerrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Black Hurricane Geschrieben: 29. November #105 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November am vor 3 Stunden schrieb MartinE30: Bei Ablauf der HU direkt im Monat des Endes der Saisonzulassung bzw. während des Ruhens bei der Saisonzulassung ist das Auto unmittelbar nach Ende des Ruhenszeitraum, also mit Beginn der neuen Saison, bei der Prüfstelle vorzuführen. Habe ich auch schon mal gemacht, da meine Autos alle im September im gleichen Jahr zur HU mussten, jetzt ist das etwas entzerrt. So hab ich das auch vor nächstes Jahr. HU würde im September ablaufen, Saison geht bis September, also war mein Plan im April zur HU zu fahren und mir so ein halbes Jahr zu sparen. Ist ja dann nach Abzug der Ruhezeit nur 1 Monat überzogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Regensburger* Geschrieben: 29. November #106 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November Bei einem KFZ mit Saisonkennzeichen welches Zugelassen ist wäre die Fahrt zur HU im Ruhezeitraum ja keine Fahrt zur Erlangung einer Zulassung. Somit fährt man wie ja bereits beschrieben wegen KFZ-Steuer und eingeschränkter Ruheversicherung (die sich ja auch je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden kann) zu Beginn der neuen Saison zur HU. Die 2 Monate Überziehungszeitraum ruhen mit. Wer also z.B. 04-10 und eine 10er HU Plakette hat muss erst zum 31.05. eine neue HU haben. Bei 09 er Plakette zum 30.04. Zitieren Wer lang sudert wiad ned budert! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mahathma Geschrieben: 29. November #107 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November am vor 58 Minuten schrieb *Regensburger*: Die 2 Monate Überziehungszeitraum ruhen mit. Sah der Prüfer damals anders und hat mir die "Überziehungsgebür" aufgrebrummt. Ich hatte damals aber mit den gesparten Monaten gerechnet, womit sich die Gebür trotzdem gerechnet hat. Deshalb hatte ich das aktzeptiert und nicht nachgefragt... Aber nach eurer Aussage hätte er das nicht machen dürfen. Zitieren Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein... Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 29. November #108 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November Das was Regensburger schreibt gilt IMHO nur wenn der TÜV in der Ruhephase fällig ist weil das Fahrzeug vorher keine Saison hatte. Laut TÜV muss ein Fahrzeug bei dem die HU in der Ruhephase abgelaufen ist, im ersten Monat in dem es wieder zugelassen ist, zur HU. Man hat also bei Saison 4-10, wenn das Fahrzeug HU Termin im Dezember hatte, weil es vorher kein Saisonkennzeichen hatte, den ganzen April Zeit, zur HU zu fahren. - Ohne zusätzliche Gebühren! TÜV überziehen: Welche Strafen und Kosten drohen? Wenn die HU aber bereits während der zugelassenen Zeit also z.B. im Oktober fällig war, dann hat man ja den TÜV Termin ja absichtlich überzogen wie das genau gesehen wird hab ich noch nirgends gelesen. Ich persönlich würde die Ruhezeit bei der Überziehuung abziehen, also bei HU in 10 und Saison von 4-10 im April dann bei der HU das als 1 Monat überzogen sehen - aber ich bin nicht der Gesetzgeber und wenn der TÜV das anders sieht.... Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Beliebter Beitrag honyama Geschrieben: 30. November Beliebter Beitrag #109 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November Guten Morgen, Ich habe das Thema diesen Sommer erst durchexorziert. Meine Halle steht inzwischen am Rande eines Neubau-Wohngebiets und von einer kleinen Stichstraße verbunden, steht ein Einkaufsladen mit regem Publikumsverkehr. Wer zum Einkaufsladen will fährt diese Stichstraße hinein und hat beim Ein- und Ausfahren auf den Marktparkplatz direkte Sicht auf die Autos, die hinter meiner Halle hintereinander auf nem kleinen mit Kies befestigten Durchfahrtsweg stehen. Hinter dieser Halle steht ganz hinten ein optisch angefucktes Winterauto mit frischer HU und Saisonanmeldung. Davor übergangsweise 2 Autos vom Kollegen, Welcheb er zeitnah aufbaut. Das war ein oller Golf aus'm 90ern (optisch schlecht lackiert, aber Karosserie top und innen auch top) von der Straße als 1. einsehbar sein E90 330xd mit Vtg Schaden). Also Vtg ausgebaut und eingeschickt. Der sonst top gepflegte Renner staubt zusammen mit der Winter-Schlampe und dem ollen Golf in den 2 Sommermonaten ein wenig ein. Das stört nach einiger Zeit einen der grünen Dauerkonsumenten und wirft anonym bei der lokalen Behörde einen ausgedruckten Googlestandort inklusive. "Beweisfoto" beim Briefkasten einer lokalen Behörde ein. Diese werden ebenfalls anonym tätig und schauen sich die Fahrzeuge vor Ort an (ohne mein Wissen). Plötzlich erhalte ich kafkaesk einem Anruf auf meinem Mobiltelefon, dass man mich gemeldet hätte, alles in Ordnung ist, aber ich zukünftig aufpassen sollte... Was ich da mache, weil ist ja so nicht zulässig.. Autos auf nem privaten Grundstück befestigen Kieswerk abzustellen ohne Anmeldung bla bla bla.. Blöd für die Behörde war nur, dass der 330er zwischenzeitlich instandgesetzt war und ich alle Fahrzeuge entsprechend bewegt hatte. Also habe ich vom Gejagten zum Jäger gewechselt und Akteneinsicht bzw. eine Abschrift des Vorgangs verlangt). Habe dabei argumentiert, dass ich genau eingrenzen kann, wann die Bilder gemacht wurden und dass ich meinen Sorgfaltspflichten nachgekommen bin und auch außerhalb des Betriebsraums die Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück auf eine Hebebühne bewegt habe zum Umweltgefahren abzuwehren (war tatsächlich so, weil wir alle 3 durchgecheckt haben bezüglich dem Einbau des vtg, lohnt sich der Aufbau des ollen Golf aktuell und meine Wintershitbox wegen Plattfuß). Mein Wunsch auf Akteneinsicht ignorierte die Behörde, weil ja alles unbegründet war und ich kein Fass aufmachen soll. Da lies ich nicht locker und verfasste eine Stellungnahme mit Bitte um Angabe des Aktenzeichens, der Rechtsgrundlage zum Begehung des "Tatorts" und Ermittlung meiner privaten Telefonnummer. Eben das volle Programm. War am Ende eine 10 seitige Stellungnahme mit Angabe von Rechtsquellen und Pflichten einer Behörde (z.B. dass diese telefonische Mitteilung zumindest ein Verwaltungsakt darstellt). Zunächst stellte sich die Behörde taub und tat dies telefonisch als zusammen kopierten Scheis aus'm Internet ab und sie dürfen das alles, weil Polizeisache bla bla. Doch als meine schriftliche Stellungnahme per Einschreiben und Mailanhang an diverse Verteiler ging, bekam die zuständige Person es mit der Angst zu tun und informierte einen Vorgesetzen. Der war sichtlich Not amused an den falschen Geräten zu sein, der "aus einer Mücke einen Elefanten macht" Der rief dann bei mir an um die Wogen zu glätten und plötzlich war alles nicht mehr ganz so tragisch und es wurde sich bei mir entschuldigt und ich durfte die 2 Feigen Papierzettel einsehen. Ende vom Lied... Die Behörde hat sich an mir die Finger verbrannt und wird so schnell nicht mehr bei mir aufkreuzen. Meine Lösung mit Behörden... Immer denen volle Arbeit bereiten mit Stellungnahme, Fristsetzung, einkippen über möglichst großen Verteiler. Sind auch nur Menschen in Behörden und sobald es mir Arbeit verbunden ist und sie ins Rampenlicht geraten, ist plötzlich Recht viel wieder Verhandlungssache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 30. November #110 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November am vor 43 Minuten schrieb honyama: Sind auch nur Menschen in Behörden und sobald es mir Arbeit verbunden ist und sie ins Rampenlicht geraten, ist plötzlich Recht viel wieder Verhandlungssache. Kann gut gehen, man kann aber auch auf Trotzköpfe und jetzt erst recht Oberlehrer in Behörden stoßen, sind ja auch nur Menschen, und dann geht der Schriftsatz-Bescheide- etc. Ping-Pong erst richtig los. In Bayern (in vielen anderen Bundesländern auch) hat man bspw. bei Verwaltungssachen das außergerichtliche Widerspruchsverfahren so gut wie abgeschafft und man darf gleich zum Verwaltungsgericht rennen. Das funktioniert zwar auch ohne Anwalt, ist aber eine Hemmschwelle mehr. Zusammengefasst: Als generellen Tipp würde ich Deine Erfahrung nicht sehen. am vor 19 Stunden schrieb Georg: Wenn die HU aber bereits während der zugelassenen Zeit also z.B. im Oktober fällig war, dann hat man ja den TÜV Termin ja absichtlich überzogen wie das genau gesehen wird hab ich noch nirgends gelesen. Ich persönlich würde die Ruhezeit bei der Überziehuung abziehen, also bei HU in 10 und Saison von 4-10 im April dann bei der HU das als 1 Monat überzogen sehen - aber ich bin nicht der Gesetzgeber und wenn der TÜV das anders sieht.... Rein praktisch war das genau so bei 1 meiner Autos (Saison 04-10). HU Termin im September sogar, abgelaufen also schon im Oktober, zur HU dann im ersten Monat der neuen Saison April gefahren und es war nicht teurer. Evtl. habe ich auch Glück gehabt, aber selbst wenn es Verspätungszuschlag beim TÜV gegeben hätte, wäre mir die Entzerrung der HU Termine bei den Autos das wert gewesen (so viel macht das nicht aus). Bei nem Bußgeld wäre ich nur, wenn es nen Punkt gegeben hätte dagegen vorgegangen. Im Übrigen ist mein Lebensmotto: Gehe nicht zu deinem Fürst, so lange du nicht gerufen würst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
honyama Geschrieben: 30. November #111 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November (bearbeitet) am vor 5 Stunden schrieb MartinE30: Kann gut gehen, man kann aber auch auf Trotzköpfe und jetzt erst recht Oberlehrer in Behörden stoßen, sind ja auch nur Menschen, und dann geht der Schriftsatz-Bescheide- etc. Ping-Pong erst richtig los. In Bayern (in vielen anderen Bundesländern auch) hat man bspw. bei Verwaltungssachen das außergerichtliche Widerspruchsverfahren so gut wie abgeschafft und man darf gleich zum Verwaltungsgericht rennen. Das funktioniert zwar auch ohne Anwalt, ist aber eine Hemmschwelle mehr. Zusammengefasst: Als generellen Tipp würde ich Deine Erfahrung nicht sehen. Da geb ich dir Recht. In meinem Fall war das Vorgehen der Behörde aber höchst fraglich und deshalb wollten sie tunlichst nichts Schriftliches in der Welt kursieren sehen. Für mich dahingehend ein Happyend, dass sie bei der nächsten anonymen Anzeige wohl lieber direkt mit mir Kontakt aufnehmen, statt auf privaten Grundstücken in Eigenregie rumzuschnüffeln und dann ne unangebrachte und vor allem nicht statthafte Belehrung raushauen. Bearbeitet: 30. November von honyama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 30. November #112 Meldung Teilen Geschrieben: 30. November Mann muss sich auch nicht alles gefallen lassen, dass ist richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Black Hurricane Geschrieben: 1. Dezember #113 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember am Am 30.11.2024 um 09:21 schrieb honyama: Das stört nach einiger Zeit einen der grünen Dauerkonsumenten und wirft anonym bei der lokalen Behörde einen ausgedruckten Googlestandort inklusive. "Beweisfoto" beim Briefkasten einer lokalen Behörde ein. Diese werden ebenfalls anonym tätig und schauen sich die Fahrzeuge vor Ort an (ohne mein Wissen). Ich frag mich hier gerade ob die Behörde überhaupt tatig werden muss, speziell wenn es n anonymer Einwurf in den Briefkasten ist. Ist denn ne Behörde wirklich verpflichtet, jedem Scheiß nachzugehen und was wäre denn der richtige offizielle Weg das anzugehen? Offensichtlich war ja das Vorgehen bei dir nicht der offizielle Weg. Ich weiß dass von der Polizeit, die muss nicht zwingend tätig werden wenn jemand was "formlos" meldet (ich rede von sowas wie Falschparker). Wenn der aber dann ne Beschwerde oder irgendwas hinten dran hängt (ich weiß leider nicht mehr genau was das war, hast mir ein Polizist erklärt), dann muss die Polizei tätig werden und den Falschparker abschleppen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MartinE30 Geschrieben: 1. Dezember #114 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember Wenn tatsächlich mal Öl etc. ausläuft, wäre das Geschrei danach groß. Bei evtl. "Gefahr" wird das schon in Augenschein genommen, auch bei anonymen Hinweisen (nicht von der Polizei, da gibt es andere) - und wenn man dann schon mal vor Ort ist Generell werden heutzutage Bußgelder, wenn irgendwie möglich, verhängt (warum, wieso wäre dann einmal eine gesonderte Debatte). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 4. Dezember #115 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Dezember am Am 21.11.2024 um 19:31 schrieb Scheineiliger: Es geht darum, das ein zugelassenes Auto mit abgelaufener HU auf dem frei Zugänglichen aber privaten Grund abgestellt ist. Antwort: so bald theoretisch das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist es prinzipiell Verboten. IN der Garage, in Hallen, abgeschlossene Grundstücke… erlaubt. Tipp Nummernschilder ab. Nein, sobald das Fahrzeug angemeldet ist muss die HU gültig sein, komplett egal wo und wie das Auto steht,, selbst wenn du gerade das Auto komplett zerlegt hast. Die HU braucht es nicht nur wenn das Auto an Straßenverkehr teilnimmt oder teilnehmen könnte. Der entsprechende Tatbestand lautet daher auch "Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen." und dafür gibt es eben keine Ausnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 4. Dezember #116 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Dezember Unterlassung ist das Eine und können das Andere. So ein zerlegtes Auto ohne Motor und Fahrwerk zur HU stellen ist sicherlich das Highlight für jeden Prüfer. Manche Restaurationen können auch mal länger dauern oder man wird länger Krank. Ma könnte das Fahrzeug auch abmelden, aber ist es immer vorhersehbar wie lange so eine Reparatur oder Krankheit dauert? Beispiel, mein Oldtimer Motorrad hat einen Motorschaden. Seit 8 Jahren nehme ich mir erneut vor das Motorrad im laufenden Kalenderjahr wieder auf die Straße zu bringen, leider verschieben sich die Prioritäten auch immer wieder. Jetzt steht es seit dieser Zeit zugelassen unter einer Plane. Dafür werde ich jetzt sicherlich nicht in den Bau wandern. Der Tatbestand "Sie unterließen es,........." wird vermutlich erst ernster verfolgt, wenn das Fahrzeug tatsächlich am Straßenverkehr Teil nimmt oder man sich mit dem Nachbarn anlegt. Die rechtliche Sache ist natürlich eindeutig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Black Hurricane Geschrieben: 5. Dezember #117 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember am vor 22 Stunden schrieb 325i VFL: So ein zerlegtes Auto ohne Motor und Fahrwerk zur HU stellen ist sicherlich das Highlight für jeden Prüfer. Ja, der wird sich nämlich freuen, weil er dir ohne genau was anschauen zu müssen den Bericht ausstellt dass die HU nicht bestanden ist und du 4 Wochen Zeit hast die Mängel zu beseitigen. Dann freut er sich dass er ne halbe Stunde Kaffee trinken kann bis zum nächsten Termin. Und du gibst dir die Antwort doch schon selbst. Fahrzeug abmelden, fertig. Wenn du in der Zwischenzeit krank wirst, dann meldest die Mühle halt ab. Geht ja mittlerweile auch online. Hab ich exakt so gemacht als ich auf M60 umgebaut hab. Ich hab nicht gewusst wie lange ich für den Umbau brauche, also hab ich den Wagen abgemeldet, fertig. Um das vielleicht nochmal deutlicher zu machen warum ein Auto/Motorrad selbst wenns unter der Plane mit Motorschaden steht eine HU braucht: Ja das sagst du dass das Motorrad einen Motorschaden hat und da unter der Plane steht. Ob das wirklich so ist weiß niemand. Du könntest damit ja auch immer nachts rumballern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 5. Dezember #118 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember am vor 53 Minuten schrieb Black Hurricane: Ja das sagst du dass das Motorrad einen Motorschaden hat und da unter der Plane steht. Ob das wirklich so ist weiß niemand. Du könntest damit ja auch immer nachts rumballern. Ja das sage ich und wer es nicht glaubt kann kommen und sich davon überzeugen. Und wenn du den letzte Satz in meinem Post vor lauter Aufregung übersehen hast, ich hatte geschrieben "die Rechtslage ist natürlich eindeutig" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el_horst Geschrieben: 5. Dezember #119 Meldung Teilen Geschrieben: 5. Dezember Irgendwer hatte hier doch letztens berichtet, dass er mit sowas bei der Abmeldung Probleme bekommen hatte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Black Hurricane Geschrieben: 6. Dezember #120 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Dezember am vor 16 Stunden schrieb 325i VFL: Ja das sage ich und wer es nicht glaubt kann kommen und sich davon überzeugen. Und wenn du den letzte Satz in meinem Post vor lauter Aufregung übersehen hast, ich hatte geschrieben "die Rechtslage ist natürlich eindeutig" Ne schau, ich kann eben nicht rückwirked vorbei kommen. Ich (oder ein Ordnungshüter) kann vorbei kommen und feststellen, das jetzt der Motor defekt ist, heißt aber halt auch nicht dass der vor 3 Monaten auch schon kaputt war. Und nein, ich hab deinen letzten Satz nicht übersehen, mein Beitrag dient dazu dir die Alternative aufzuzeigen die du scheinbar übersiehst. Auto/Motorrad abmelden. Ich sag auch nicht dass du das machen sollst. In meiner Garage steht auch ein Auto wo die HU überzogen ist. Aber theoretisch gibt es für alle Probleme eine Lösung. Und nur ums nochmal zu verdeutlichen. Mir persönlich ist es scheißegal wo jemand sein Auto hinstellt und wie lange er oder sie die HU überzieht. Aber viele Leute denken einfach, dass es ja kein Problem ist die HU zu überziehen weil das Auto ja defekt ist oder weggestellt im Garten steht. Aber funktioniert halt so nicht weil keiner weiß ob das auch wirklich so war. So richtig wirds den Staat auch nicht interessieren, da du ja dann dafür Steuer zahlst und die Versicherung freut sich ja auch über das ganze Geld. am vor 12 Stunden schrieb el_horst: Irgendwer hatte hier doch letztens berichtet, dass er mit sowas bei der Abmeldung Probleme bekommen hatte? Ja, das war aber n anderes Thema. So richtig eindeutig kam dabei aber nichts heraus. Bei den meisten Zulassungen läuft sowas wohl ohne Probleme, der Typ in dem Beispiel ist aber wohl an einen Korinthenkacker gekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
325i VFL Geschrieben: 6. Dezember #121 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Dezember am vor 5 Stunden schrieb Black Hurricane: Und nein, ich hab deinen letzten Satz nicht übersehen, mein Beitrag dient dazu dir die Alternative aufzuzeigen die du scheinbar übersiehst. Auto/Motorrad abmelden. echt jetzt? Warum habe ich dann zwei Post weiter oben das geschrieben? am Am 4.12.2024 um 17:49 schrieb 325i VFL: Ma könnte das Fahrzeug auch abmelden, aber ist es immer vorhersehbar wie lange so eine Reparatur oder Krankheit dauert? Ich denke wir sollten das an der Stelle beenden, da das hier zu nichts führt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Black Hurricane Geschrieben: 6. Dezember #122 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Dezember am vor 4 Stunden schrieb 325i VFL: echt jetzt? Warum habe ich dann zwei Post weiter oben das geschrieben? Ich denke wir sollten das an der Stelle beenden, da das hier zu nichts führt! Ironisch, als Antwort darauf könnte ich ebenfalls auf zwei Post weiter oben verweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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