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Altauto auf Privatparkplatz: Staatsanwalt ermittelt


Laafer
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Was mich an der Stelle interessiert:

 

Wie ist das mit Saison? Außerhalb des Zeitraums darf man ja nicht am Verkehr teilnehmen. Sollte damit theoretisch eine abgelaufene HU keine Rolle spielen. Nach meinem Verständnis muss man die zwar mit start der Saison sofort machen, aber außerhalb? Ginge ja eigentlich gar nicht wegen Fahrt auf öffentlichen Straßen.

 

Oder gilt die Regelung wie bei stillgelegten Fahrzeugen? Also EVB besorgt, die "alten" Nummernschilder angeschraubt, direkt zur HU und dann zur Zulassung. Habe ich damals mit dem 9-5 so gemacht, nachdem ich ihn wieder flott gemacht hatte. Hat keiner gemeckert.

Aber mit Saisonschildern außerhalb dieser zur HU?

 

Mit dem E30 war die HU auch mal zum Ende der Saison fällig. Stattdessen hatte ich ihn "eingewintert" und in die Garage gestellt. Tor zu, hat keiner gesehen. Dann mit Saisonstart halt direkt zur HU...

 

Nach den Ausführungen so mancher hier nicht so ganz legal?

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Wir hatten so einen Fall erst letztens. Da ging es um ein Winterauto (11-03). Bei dem war die HU seit Mai abgelaufen und der kam einfach mit seinen Schildern am Fahrzeug zur HU. Berechnet wurden keine zusätzlichen Überzugskosten. In den „abgemeldeten“ Monaten darf das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen nicht bewegt werden, daher wurden die auch nicht berechnet. 

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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am vor 8 Stunden schrieb Mahathma:

...Stattdessen hatte ich ihn "eingewintert" und in die Garage gestellt. Tor zu, hat keiner gesehen...

Das ist dann je eh wurscht. Kein übergriffiger und überkorrekter Nachbar, kein Ordnungsamt oder Sherriff kann es sehen, ergo kann erstmal nix passieren. 

 

Bei Saison gibt es aber irgendeinen Passus der genau das beschreibt wie du mit dem HU Termin innerhalb der "Ruhezeit" umzugehen hast.

Aktueller Fuhrpark: 

Iveco Daily III // Peugeot 306 Break // Opel Corsa A // e30 324tdA Touring // e30 318iA VFL 4TL // e30 320i NFL Cabrio // e30 325i NFL 4TL 

Ducati Multistrada 1200 // Suzuki SV1000N (2Stück) // Honda Transalp 600 // Honda CRF 250L // Yamaha XJ900N // Yamaha XS360 (3Stück) // Zündapp KS80  

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am vor 2 Minuten schrieb Limofreak:

Bei Saison gibt es aber irgendeinen Passus der genau das beschreibt wie du mit dem HU Termin innerhalb der "Ruhezeit" umzugehen hast.

Bei Ablauf der HU direkt im Monat des Endes der Saisonzulassung bzw. während des Ruhens bei der Saisonzulassung ist das Auto unmittelbar nach Ende des Ruhenszeitraum, also mit Beginn der neuen Saison, bei der Prüfstelle vorzuführen. Habe ich auch schon mal gemacht, da meine Autos alle im September im gleichen Jahr zur HU mussten, jetzt ist das etwas entzerrt.

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am vor 3 Stunden schrieb MartinE30:

Bei Ablauf der HU direkt im Monat des Endes der Saisonzulassung bzw. während des Ruhens bei der Saisonzulassung ist das Auto unmittelbar nach Ende des Ruhenszeitraum, also mit Beginn der neuen Saison, bei der Prüfstelle vorzuführen. Habe ich auch schon mal gemacht, da meine Autos alle im September im gleichen Jahr zur HU mussten, jetzt ist das etwas entzerrt.

So hab ich das auch vor nächstes Jahr. HU würde im September ablaufen, Saison geht bis September, also war mein Plan im April zur HU zu fahren und mir so ein halbes Jahr zu sparen. Ist ja dann nach Abzug der Ruhezeit nur 1 Monat überzogen.

 

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Bei einem KFZ mit Saisonkennzeichen welches Zugelassen ist wäre die Fahrt zur HU im Ruhezeitraum ja keine Fahrt zur Erlangung einer Zulassung. Somit fährt man wie ja bereits beschrieben wegen KFZ-Steuer und eingeschränkter Ruheversicherung (die sich ja auch je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden kann) zu Beginn der neuen Saison zur HU. Die 2 Monate Überziehungszeitraum ruhen mit. Wer also z.B. 04-10 und eine 10er HU Plakette hat muss erst zum 31.05. eine neue HU haben. Bei 09 er Plakette zum 30.04.

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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am vor 58 Minuten schrieb *Regensburger*:

Die 2 Monate Überziehungszeitraum ruhen mit.

Sah der Prüfer damals anders und hat mir die "Überziehungsgebür" aufgrebrummt. Ich hatte damals aber mit den gesparten Monaten gerechnet, womit sich die Gebür trotzdem gerechnet hat. Deshalb hatte ich das aktzeptiert und nicht nachgefragt...

 

Aber nach eurer Aussage hätte er das nicht machen dürfen.

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Das was Regensburger schreibt gilt IMHO nur wenn der TÜV in der Ruhephase fällig ist weil das Fahrzeug vorher keine Saison hatte.

 

Laut TÜV muss ein Fahrzeug bei dem die HU in der Ruhephase abgelaufen ist, im ersten Monat in dem es wieder zugelassen ist, zur HU.

Man hat also bei Saison 4-10, wenn das Fahrzeug HU Termin im Dezember hatte, weil es vorher kein Saisonkennzeichen hatte, den ganzen April Zeit, zur HU zu fahren. - Ohne zusätzliche Gebühren!

TÜV überziehen: Welche Strafen und Kosten drohen?

 

Wenn die HU aber bereits während der zugelassenen Zeit also z.B. im Oktober fällig war, dann hat man ja den TÜV Termin ja absichtlich überzogen wie das genau gesehen wird hab ich noch nirgends gelesen.

Ich persönlich würde die Ruhezeit bei der Überziehuung abziehen, also bei HU in 10 und Saison von 4-10 im April dann bei der HU das als 1 Monat überzogen sehen - aber ich bin nicht der Gesetzgeber und wenn der TÜV das anders sieht....

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor 43 Minuten schrieb honyama:

Sind auch nur Menschen in Behörden und sobald es mir Arbeit verbunden ist und sie ins Rampenlicht geraten, ist plötzlich Recht viel wieder Verhandlungssache.

Kann gut gehen, man kann aber auch auf Trotzköpfe und jetzt erst recht Oberlehrer in Behörden stoßen, sind ja auch nur Menschen, und dann geht der Schriftsatz-Bescheide- etc. Ping-Pong erst richtig los. In Bayern (in vielen anderen Bundesländern auch) hat man bspw. bei Verwaltungssachen das außergerichtliche Widerspruchsverfahren so gut wie abgeschafft und man darf gleich zum Verwaltungsgericht rennen. Das funktioniert zwar auch ohne Anwalt, ist aber eine Hemmschwelle mehr. Zusammengefasst: Als generellen Tipp würde ich Deine Erfahrung nicht sehen.

 

am vor 19 Stunden schrieb Georg:

Wenn die HU aber bereits während der zugelassenen Zeit also z.B. im Oktober fällig war, dann hat man ja den TÜV Termin ja absichtlich überzogen wie das genau gesehen wird hab ich noch nirgends gelesen.

Ich persönlich würde die Ruhezeit bei der Überziehuung abziehen, also bei HU in 10 und Saison von 4-10 im April dann bei der HU das als 1 Monat überzogen sehen - aber ich bin nicht der Gesetzgeber und wenn der TÜV das anders sieht....

Rein praktisch war das genau so bei 1 meiner Autos (Saison 04-10). HU Termin im September sogar, abgelaufen also schon im Oktober, zur HU dann im ersten Monat der neuen Saison April gefahren und es war nicht teurer. Evtl. habe ich auch Glück gehabt, aber selbst wenn es Verspätungszuschlag beim TÜV gegeben hätte, wäre mir die Entzerrung der HU Termine bei den Autos das wert gewesen (so viel macht das nicht aus). Bei nem Bußgeld wäre ich nur, wenn es nen Punkt gegeben hätte dagegen vorgegangen. Im Übrigen ist mein Lebensmotto: Gehe nicht zu deinem Fürst, so lange du nicht gerufen würst.

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am vor 5 Stunden schrieb MartinE30:

Kann gut gehen, man kann aber auch auf Trotzköpfe und jetzt erst recht Oberlehrer in Behörden stoßen, sind ja auch nur Menschen, und dann geht der Schriftsatz-Bescheide- etc. Ping-Pong erst richtig los. In Bayern (in vielen anderen Bundesländern auch) hat man bspw. bei Verwaltungssachen das außergerichtliche Widerspruchsverfahren so gut wie abgeschafft und man darf gleich zum Verwaltungsgericht rennen. Das funktioniert zwar auch ohne Anwalt, ist aber eine Hemmschwelle mehr. Zusammengefasst: Als generellen Tipp würde ich Deine Erfahrung nicht sehen.

 

 

Da geb ich dir Recht. In meinem Fall war das Vorgehen der Behörde aber höchst fraglich und deshalb wollten sie tunlichst nichts Schriftliches in der Welt kursieren sehen. 

 

Für mich dahingehend ein Happyend, dass sie bei der nächsten anonymen Anzeige wohl lieber direkt mit mir Kontakt aufnehmen, statt auf privaten Grundstücken in Eigenregie rumzuschnüffeln und dann ne unangebrachte und vor allem nicht  statthafte Belehrung raushauen.


Bearbeitet: von honyama
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am Am 30.11.2024 um 09:21 schrieb honyama:

Das stört nach einiger Zeit einen der grünen Dauerkonsumenten und wirft anonym bei der lokalen Behörde einen ausgedruckten Googlestandort inklusive. "Beweisfoto" beim Briefkasten einer lokalen Behörde ein. Diese werden ebenfalls anonym tätig und schauen sich die Fahrzeuge vor Ort an (ohne mein Wissen).

 

 

Ich frag mich hier gerade ob die Behörde überhaupt tatig werden muss, speziell wenn es n anonymer Einwurf in den Briefkasten ist. Ist denn ne Behörde wirklich verpflichtet, jedem Scheiß nachzugehen und was wäre denn der richtige offizielle Weg das anzugehen? Offensichtlich war ja das Vorgehen bei dir nicht der offizielle Weg. 

 

Ich weiß dass von der Polizeit, die muss nicht zwingend tätig werden wenn jemand was "formlos" meldet (ich rede von sowas wie Falschparker). Wenn der aber dann ne Beschwerde oder irgendwas hinten dran hängt (ich weiß leider nicht mehr genau was das war, hast mir ein Polizist erklärt), dann muss die Polizei tätig werden und den Falschparker abschleppen.

 

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Wenn tatsächlich mal Öl etc. ausläuft, wäre das Geschrei danach groß. Bei evtl. "Gefahr" wird das schon in Augenschein genommen, auch bei anonymen Hinweisen (nicht von der Polizei, da gibt es andere) - und wenn man dann schon mal vor Ort ist :roll: 

Generell werden heutzutage Bußgelder, wenn irgendwie möglich, verhängt (warum, wieso wäre dann einmal eine gesonderte Debatte).

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am Am 21.11.2024 um 19:31 schrieb Scheineiliger:

Es geht darum, das ein zugelassenes Auto mit abgelaufener HU auf dem frei Zugänglichen aber privaten Grund abgestellt ist.

Antwort: so bald theoretisch das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist es prinzipiell Verboten.

IN der Garage, in Hallen, abgeschlossene Grundstücke… erlaubt.

Tipp Nummernschilder ab.

Nein, sobald das Fahrzeug angemeldet ist muss die HU gültig sein, komplett egal wo und wie das Auto steht,, selbst wenn du gerade das Auto komplett zerlegt hast. Die HU braucht es nicht nur wenn das Auto an Straßenverkehr teilnimmt oder teilnehmen könnte. Der entsprechende Tatbestand lautet daher auch "Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen." und dafür gibt es eben keine Ausnahme.

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Unterlassung ist das Eine und können das Andere. So ein zerlegtes Auto ohne Motor und Fahrwerk zur HU stellen ist sicherlich das Highlight für jeden Prüfer. Manche Restaurationen können auch mal länger dauern oder man wird länger Krank.

Ma könnte das Fahrzeug auch abmelden, aber ist es immer vorhersehbar wie lange so eine Reparatur oder Krankheit dauert?

Beispiel, mein Oldtimer Motorrad hat einen Motorschaden. Seit 8 Jahren nehme ich mir erneut vor das Motorrad im laufenden Kalenderjahr wieder auf die Straße zu bringen, leider verschieben sich die Prioritäten auch immer wieder. Jetzt steht es seit dieser Zeit zugelassen unter einer Plane.

Dafür werde ich jetzt sicherlich nicht in den Bau wandern. Der Tatbestand "Sie unterließen es,........." wird vermutlich erst ernster verfolgt, wenn das Fahrzeug tatsächlich am Straßenverkehr Teil nimmt oder man sich mit dem Nachbarn anlegt.

Die rechtliche Sache ist natürlich eindeutig.

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am vor 22 Stunden schrieb 325i VFL:

So ein zerlegtes Auto ohne Motor und Fahrwerk zur HU stellen ist sicherlich das Highlight für jeden Prüfer.

Ja, der wird sich nämlich freuen, weil er dir ohne genau was anschauen zu müssen den Bericht ausstellt dass die HU nicht bestanden ist und du 4 Wochen Zeit hast die Mängel zu beseitigen. Dann freut er sich dass er ne halbe Stunde Kaffee trinken kann bis zum nächsten Termin.

 

 

Und du gibst dir die Antwort doch schon selbst. Fahrzeug abmelden, fertig. Wenn du in der Zwischenzeit krank wirst, dann meldest die Mühle halt ab. Geht ja mittlerweile auch online.

Hab ich exakt so gemacht als ich auf M60 umgebaut hab. Ich hab nicht gewusst wie lange ich für den Umbau brauche, also hab ich den Wagen abgemeldet, fertig.

 

 

Um das vielleicht nochmal deutlicher zu machen warum ein Auto/Motorrad selbst wenns unter der Plane mit Motorschaden steht eine HU braucht: Ja das sagst du dass das Motorrad einen Motorschaden hat und da unter der Plane steht. Ob das wirklich so ist weiß niemand. Du könntest damit ja auch immer nachts rumballern.

 

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am vor 53 Minuten schrieb Black Hurricane:

Ja das sagst du dass das Motorrad einen Motorschaden hat und da unter der Plane steht. Ob das wirklich so ist weiß niemand. Du könntest damit ja auch immer nachts rumballern.

Ja das sage ich und wer es nicht glaubt kann kommen und sich davon überzeugen. ;-)

 

Und wenn du den letzte Satz in meinem Post vor lauter Aufregung übersehen hast, ich hatte geschrieben "die Rechtslage ist natürlich eindeutig"

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am vor 16 Stunden schrieb 325i VFL:

Ja das sage ich und wer es nicht glaubt kann kommen und sich davon überzeugen. ;-)

 

Und wenn du den letzte Satz in meinem Post vor lauter Aufregung übersehen hast, ich hatte geschrieben "die Rechtslage ist natürlich eindeutig"

 

Ne schau, ich kann eben nicht rückwirked vorbei kommen. Ich (oder ein Ordnungshüter) kann vorbei kommen und feststellen, das jetzt der Motor defekt ist, heißt aber halt auch nicht dass der vor 3 Monaten auch schon kaputt war.

 

Und nein, ich hab deinen letzten Satz nicht übersehen, mein Beitrag dient dazu dir die Alternative aufzuzeigen die du scheinbar übersiehst. Auto/Motorrad abmelden.

 

 

Ich sag auch nicht dass du das machen sollst. In meiner Garage steht auch ein Auto wo die HU überzogen ist. Aber theoretisch gibt es für alle Probleme eine Lösung.

Und nur ums nochmal zu verdeutlichen. Mir persönlich ist es scheißegal wo jemand sein Auto hinstellt und wie lange er oder sie die HU überzieht. Aber viele Leute denken einfach, dass es ja kein Problem ist die HU zu überziehen weil das Auto ja defekt ist oder weggestellt im Garten steht. Aber funktioniert halt so nicht weil keiner weiß ob das auch wirklich so war. So richtig wirds den Staat auch nicht interessieren, da du ja dann dafür Steuer zahlst und die Versicherung freut sich ja auch über das ganze Geld.

 

am vor 12 Stunden schrieb el_horst:

Irgendwer hatte hier doch letztens berichtet, dass er mit sowas bei der Abmeldung Probleme bekommen hatte?

Ja, das war aber n anderes Thema. So richtig eindeutig kam dabei aber nichts heraus. Bei den meisten Zulassungen läuft sowas wohl ohne Probleme, der Typ in dem Beispiel ist aber wohl an einen Korinthenkacker gekommen.

 

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am vor 5 Stunden schrieb Black Hurricane:

 

Und nein, ich hab deinen letzten Satz nicht übersehen, mein Beitrag dient dazu dir die Alternative aufzuzeigen die du scheinbar übersiehst. Auto/Motorrad abmelden.

 

 

echt jetzt?

Warum habe ich dann zwei Post weiter oben das geschrieben?

 

am Am 4.12.2024 um 17:49 schrieb 325i VFL:

 

Ma könnte das Fahrzeug auch abmelden, aber ist es immer vorhersehbar wie lange so eine Reparatur oder Krankheit dauert?

 

Ich denke wir sollten das an der Stelle beenden, da das hier zu nichts führt!

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am vor 4 Stunden schrieb 325i VFL:

echt jetzt?

Warum habe ich dann zwei Post weiter oben das geschrieben?

 

Ich denke wir sollten das an der Stelle beenden, da das hier zu nichts führt!

Ironisch, als Antwort darauf könnte ich ebenfalls auf zwei Post weiter oben verweisen.

 

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