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Lage der Nation...Thread?


Steff
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Hallo. 1 Meter Abstand?  Das ist Augenwischerei, besser Verarsche. Schau Dir mal Aufnahmen in Zeitraffer mit speziellem Licht an,von Menschen die stark husten oder niesen. Kommt dazu noch Wind,wie üblich aus der falschen Richtung,

 

ist so 1 Meter garnichts. Menschliche Kontakte.  Grosse Ansammlungen kann man unterbinden,Ausgangssperren aber Kontakte wird es immer geben,sonst bricht ja alles zusammen.

 

Einkaufen wie heute war noch nie so entspannend. Dh. die meisten halten sich sowieso fern oder vermeiden Gruppen.Hier in Bremen verhalten sich die meisten sehr vernünftig.

 

Und was die Todesrate in China betrifft. Was solls,pressefreiheit ist dort ein Fremdwort.

 

 

Kann sich noch jemand an den Film Outbreak erinnern?   Ganz schön real geworden das Szenario.

 

 

Norbert

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Von den Chinesen ist mir aber auch nicht bekannt, dass die sich mit Umarmung und Küsschen, Küsschen begrüßen.

Grundsätzlich betrachte ich Angaben aus China aber auch mit Vorsicht.

 

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Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff "Nazi" gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, aus intellektueller Sicht eine Null.

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Es wird sich leider bei vielen erst was ändern wenn dort in der Bekanntschaft einer erkrank und verstirbt. Diese Abstandsnummer nützt  rein garnichts wenn ein erkrankter einmal in die Menge hustet,abfahrt.Es ist schon erschreckend die Bilder von Leuten die beatmet werden müssen,das das nicht wirkt liegt wohl an den ganzen Fotos die sonst noch verschickt wurden,vor dem ganzen.Nun wie der Franzose sagt,wir sind im Krieg und es ist ja auch von einer Grossmacht ausgegangen was die Welt lahmlegt. Das ganze hier und jetzt ist wirksamer wie etliche Atombomben.Ich traue niemanden und es wundert mich das der IS nicht mal kurz paar Viren in diverse U-Bahnen weltweit versprüht hat.Nächste Woche ziehe ich meine neuen Semisliks auf die VA und dann werde ich einen kompletten Tank verballern und  den Druck genießen der einen nach vorne schiebt :-D  :-D

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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:winken:
 
Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

Allgemeinverfügung

1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.

3. Untersagt wird der Besuch von

a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize,

b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI),

c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,

d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und

e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.

4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

5. Triftige Gründe sind insbesondere:

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.

7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

8. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.

9. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.

10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.

Begründung

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Es besteht weltweit, deutschland- und bayernweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Ausbreitung des Virus und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft.

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. COVID-19 ist sehr infektiös. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Ziel ist es, durch eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, Belastungsspitzen zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Staatsregierung hat dazu bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet.

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 IfSG kann die zuständige Behörde Personen verpflichten, den Ort an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.

Zur Begründung im Einzelnen:

Zu 1.: 

Die weitgehende Reduktion bzw. Beschränkung sozialer Kontakte im privaten und öffentlichen Bereich trägt entscheidend dazu bei, die Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu verringern. Diesem Zweck dienen Ausgangsbeschränkungen. Indem die Ausbreitung verlangsamt wird, können die zu erwartenden schweren Erkrankungsfälle von COVID-19 über einen längeren Zeitraum verteilt und Versorgungsengpässe in den Krankenhäusern vermieden werden.

Zu 2.:

Zur Verhinderung einer weiteren schnellen Verbreitung des Coronavirus ist die Schließung sämtlicher gastronomischen Betriebe mit Ausnahme der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Lieferdiensten geboten. Gastronomische Betriebe bergen aufgrund des regelmäßig – auch bei Abstandhaltung zwischen den Gästen durch entsprechende Vorkehrungen bei den Tischen – erfolgenden Austauschs von unverpackten Getränken und Mahlzeiten zwischen Bedienung und Gästen ein erhöhtes Risiko der Übertragung des Coronavirus. Zudem bilden sie als Stätten der Zusammenkunft zwischen Menschen ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf Ansteckungen durch stetig wechselnden Publikumsverkehr. Da bisherige mildere Mittel, die in der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67, geändert durch Bekanntmachung vom 17.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-83, nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens geführt haben, ist die Schließung gastronomischer Betriebe als ultima ratio zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung geboten und verhältnismäßig. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und der Weiterbetrieb von Lieferdiensten bleiben aufrechterhalten. Dies ist insbesondere auch für Personen erforderlich, die das Haus auch aus triftigen Gründen nicht verlassen können.

Zu 3.:

In den genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen muss der Besuch der Einrichtungen als ultima ratio vollständig untersagt werden, weil bereits angeordnete weniger eingreifende Maßnahmen in Gestalt der Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020, Az. G51b-G8000-2020/122-56, geändert durch Bekanntmachung vom 17.03.2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-82 nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens geführt hat. Da vorliegend lediglich der Besuch der Einrichtungen untersagt wird, ist das Aufsuchen der Einrichtung zum Zweck des Behandeltwerdens nicht umfasst. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird durch das Besuchsverbot auch die medizinische Versorgung unterstützt. Das Erkrankungsrisiko des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert. Dadurch tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei und sind daher auch zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit unabdingbar.

Zu 4.-6.:

Aufgrund des massiven Anstiegs und des bislang weitgehend ungebremsten Verlaufs der Neuinfektionen zeigt sich, dass die bisher getroffenen milderen Mittel, die in der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67, geändert durch Bekanntmachung vom 17.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-83, nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens geführt haben. Darüber hinaus sind nach wie vor auch größere Ansammlungen von Personen an öffentlichen Plätzen zu beobachten. Entsprechend sind als ultima ratio Ausgangsbeschränkungen zwingend geboten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Es handelt sich vorliegend nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit. Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzelnen in Nr. 6 aufgelistet sind. Das Vorliegen dieser Gründe ist bei Kontrollen durch die Polizei glaubhaft zu machen.

Zu 7.:

Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bewehrt (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 und Abs. 2 IfSG). Die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ist gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG strafbewehrt.

Zu 8.:

Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.

Zu 9.:

Die sofortige Vollziehbarkeit ergibt sich aus § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 IfSG.

Zu 10.: 

Das Inkrafttreten richtet sich nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG.

 

gez.
Winfried Brechmann
Ministerialdirektor


Bearbeitet: von *Regensburger*

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Wer lang sudert wiad ned budert!

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Traurig, dass man dafür einen Erlass braucht.

Komischerweise sind es hier eher die Alten, die unbelehrbar draußen rumkrabbeln und in Scharen Netto & Co. heimsuchen.

Die Jugend sitzt zuhause und hat die Wochenaufgaben in 2 Tagen abgearbeitet.

 

PS:

Während alle Klopapier horten besorg ich mir lieber noch paar Kanister und bunker Diesel

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nicht, das ich mich angesprochen fühle, aber alle 10-12 tage einkaufen. so nach 20 uhr ist alles leer und sonst nur inne bude hocken, wie immer im winter :-D

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Komischerweise sind es hier eher die Alten, die unbelehrbar draußen rumkrabbeln und in Scharen Netto & Co. heimsuchen.

Die Jugend sitzt zuhause und hat die Wochenaufgaben in 2 Tagen abgearbeitet.

Kann ich so nicht bestätigen - hier sitzen die Jugendlichen zusammengerottet in Horden dicht an dicht im Freien und hauen sich mit Hartsprit weg. Sie haben´s nicht kapiert, aber sonst will man immer soooo schlau sein :watch:

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kann ich so nicht bestätigen - hier sitzen die Jugendlichen zusammengerottet in Horden dicht an dicht im Freien und hauen sich mit Hartsprit weg. Sie haben´s nicht kapiert, aber sonst will man immer soooo schlau sein :watch:

 

ja, hört man viel aus NRW. die machen sich absolut keine waffel und lassen richtig die sau raus. feiern bis nix mehr geht .

was ist das für eine welt geworden...ich versteh`s nicht mehr. sorry

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Habe zufälligerweise mal den Bayrischen Minister Söder im Fernsehen gesehen und bin Überrascht das Deutschland solche Sympatisch, Ehrlich Korrekte, Politiker hat. Der macht das Programm von unserem Österreichischen Kanzler Kurz nach und hat die Schwierige Lage in Europa erkannt (Redet besser als unser Kurz).

Tirol, wo ich zu Hause bin hat noch schärfere Maßnahmen, Quarantäne im ganzen Bundesland., darf nicht in die Nachbargemeinde kommen, Außer zum Arbeiten.

 

Bs.Vom Einsperren hab ich keine Angst. Das bin ich schon gewohnt.  LKW Fahrer 14 Tage in nicht EU Zollamt  hab ich locker abgesessen im Winter in der Zugmaschine. 

 

 

 

Es wurde viel zu viel im Ausland ( nicht EU) produziert.  ( Bin für die EU, alles andere ist Ausland.) Finde ich Richtig, das so manche Politiker darüber nachdenken. Das hat sogar Trump kapiert. 

 

Habe mein Bier Lager um 2 weitere Kisten Bier erhöht. Denn die Krise kann dauern. Vermutlich weit nach Ostern.....  :ironie:

 

Mfg. Geri


Bearbeitet: von Lada Geri
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Hallo.  Was verstehst Du nicht bigFIVE?   Wer sich in Gefahr begibt , kommt darin um. Schön.

 

Nur seit 1945 gab es in diesem Land keine Bredohungen für Leib und Leben,in Form von Krieg Epedemien mehr. In dieser "Phantasiewelt"  ist alles gut. Tod und Elend ist woanders und weit weg.

 

Meist jugendliche verstehen es nicht oder nehmen es nicht ernst,wie sollen sie auch?. Dazu kommt die Einbildung: "Mir passiert schon nichts". Und den Glaube,man sei schlau,wird erst revidiert nachdem es einem böse getroffen hat.

 

Mit solchen gefahren umzugehen ist ein Lernprozess. Der gesunde Selbsterhaltungstrieb sollte aber überwiegen. Hier bleiben alle zuhause- Einkaufen ist klar da muss man raus aber nicht mit der ganzen Familie.

 

Der Rest? Mensch und Vernunft das passt nicht unbedingt zusammen.  Nur- in der realen Welt gibt es kein game over- please restart.

 

Gruss

 

Norbert

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Hallo.   Die Amis drehen völlig durch , prognostizieren ca 18 Monate was die Krise betrifft.

 

Hamburger Hafengeburtstag ist abgesagt. Man macht sich Gedanken über das Oktoberfest. Treffen im Marstal ? Wenn man Optimist ist. Urlaub ist auch futsch weil das Land keinen rein lässt.

 

Der Abgrund der sich im Moment auftut ist schon gewaltig.  Nun müsste auch der letzte "Vollidiot" den Ernst der Lage erkannt haben.

 

Was wäre wenn ,hätte man doch früher usw. dafür ist es nun auch zu spät.  Den Angaben zu Folge steigt die Zahl der Infektionen in China nicht. Habe die was auf der Pfanne was wir noch nicht kennen?

 

Das letzte mal das ich so wenig Verkehr auf den Strassen gesehen habe war 1973 während der Ölkrise.

 

Bleibt alle gesund!

 

Norbert

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Norbert

 

Hallo. Die Amis drehen völlig durch , prognostizieren ca 18 Monate was die Krise betrifft.

Es gibt genau so ein Szenario, das schon 2012 diskutiert wurde.

Die Regierung hätte einfach mal in ihre Unterlagen gucken müssen, oder sich etwas erinnern... Etwa: "Da war doch mal was..."

 

Aus dem Dokument:

 

Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund

Pandemie durch Virus

„Modi-SARS“

 

"Wie lange dauern das Ereignis und/oder seine direkten Auswirkungen an?

Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das

vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der

Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender

Menge verfügbar ist. Der Erreger verändert sich im Verlauf der drei Jahre durch Mutationen so,

dass auch Personen, die eine Infektion bereits durchlebt haben, wieder anfällig für eine Infektion

werden. Hierdurch kommt es insgesamt zu drei Erkrankungswellen unterschiedlicher Intensität."

 

 

Quelle:

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

 

Ab Seite 55.

 

 

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Bearbeitet: von Eudenbacher

Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff "Nazi" gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, aus intellektueller Sicht eine Null.

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Da es sich gerüchteweise um eine mutierte Form des H1N1-Virus handeln soll, müsste theoretisch eine Grundlage für einen Impfstoff vorhanden sein.

Theoretisch...

 

Entweder sind die Meldungen aus China Propaganda oder die Geschichte verschwindet so schnell, wie sie kam.

Letzteres wirft dann Fragen auf.

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Äh, hab' von einem Bekannten meiner ältesten Tochter gehöhrt, dass er Daimleraktien gekauft hat...

 

Aber was anderes:

Gehe jetzt davon aus, dass der "Shutdown" sicherlich ein paar Monate andauernd. Was macht man da um die Zeit sinnvoll zu verbringen? Ja Deutsche treibt das eher um...

Nun, man schaut sich in Haus und Garten um, findet vieles was in normalen Zeiten" warten muss. Letztendlich bin ich versucht eher bei den Baumärkten zu "Hamstern" als in Sachen Klopapier  :freak: .

Oder bei den Autoteilelieferanten. Einfach weil die Alltagsschlurre pausiert und man sich ihrer mal intensiver widmen könnte...

 

Bleibt gesund und macht was aus den verrückten Zeiten!

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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So leid es mir tut,man sieht wieder das ALTERNATIVE Erziehung Menschen das Wort Respekt aus dem Hirn zieht. Das sagen junge Leute das die Anordnungen ihre Freiheitsrechte beeinträchtigen,da sitzen Massen von Leuten und nehmen nicht für voll das sich an einem Tag 1000sende anstecken.So Leid es mir Tut,ich hätte 10x Härter durchgegriffen gegen Hirnlose die eigendlich, mit der Birne vor Leute die an Beatmungsgeräten um ihr Leben kämpfen gestellt werden sollten bis der andere elendig verreckt.Wenn man Werte wie Respekt,Achtung,Verständnis in seiner Erziehung nicht beigebracht bekommen hat,dann kann man auch ruhig in die Grüne Mina und sich den Zahlungbeleg gleich abholen,wenn man der Meinung ist sich zum Spass in der Öffendlichkeit mit mehreren ins Gras zu setzen. Ich sage ja ROSA WÖLKCHEN MÜSSTE CORONA  SEIN,DANN WÜRDE DAS HIRN EINSCHALTEN.Wahrscheinlich ist der Run Auf Toilettenpapier so gross weil die Masse dachte Corona,wie Grippe=Durchfall. Meine wiederverwendbaren Masken sind gerade in Chinesischer Verpackung gekommen....Geil Schwarz mit Sonnenbrille :ironie: 

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Ich gehe jetzt aufs Sofa.

Und meine Frau schicke ich in die Küche.

Wegen dem Sicherheitsabstand.

Tut mir leid für sie, aber wenn Rauten-Elli sich schon mal für ihr gehasstes Volk mit weisen Ratschlägen ins Programm drängelt...

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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also ich persönlich empfinde eine derartige körpersprache nicht unbedingt als interesse weckend

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Angela Merkel und Olli Pocher sind in Charantäne.

Wer will Aufmerksamkeit und wer will abtauchen ?

 

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Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff "Nazi" gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, aus intellektueller Sicht eine Null.

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Charantäne

 

Meintest du Quarantäne?

 

Aber ich verstehe jetzt überhaupt nicht, was das mit Aufmerksamkeit oder Abtauchen zu tun haben soll. Wo ist da der (plausible) Zusammenhang?

 

Für meine Person bin ich froh, dass ich nicht in Quarantäne muss. Völlige Isolierung kann schon wirklich an den Nerven zerren. Wünsche das auch keinem...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Die Frage erübrigt sich, wenn man die Bilder anschaut, die das Fernsehen und die Medien transportieren.

Eine Person berichtet über die neue Sendung "Charantäne-WG".

Die andere wird nur im Abgang von hinten gefilmt.

 

https://www.rtl.de/cms/die-quarantaene-wg-willkommen-zuhause-mit-jauch-gottschalk-pocher-4509211.html

 

https://amp.focus.de/politik/deutschland/coronavirus-merkel-begibt-sich-in-quarantaene-was-passiert-wenn-die-kanzlerin-ausfaellt_id_11800941.html

 

Psychologisch braucht es da nicht viel Intelligenz, um die Intention zu erkennen.

 

Die Umfragewerte der letzten Person wird es ebenfalls erheblich beeinflussen.


Bearbeitet: von Eudenbacher

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Charantäne ist mein Kompositum aus Charakter und Quarantäne.

 

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