wenn Dir schon die Versicherung "im Nacken" sitzt und Du "irgendwas" machen willst um die Sache ein für allemal aus der Welt zu schaffen dann mach es so : sorge dafür dass der Motor den richtigen Kennbuchstabe hat ( 256K1 ) wie Du das machst, ist Deine Sache es gibt den einfachen Weg, der hier nicht weiter beschrieben werden soll und es gibt den aufwändigeren Weg durch Einbau eines zugekauften 256K1 Motors in beiden Fällen steht dann 256K1 auf dem Motorblock, was den Motor eindeutig als 256K1 identifiziert lass also die ganze Motoreintragerei rückgängig machen und das Fahrzeug auf Auslieferungszustand zurückschreiben für das Herstellen des Originalzuzstandes brauchst Du auch keinen "kulanten" Prüfer, weil er nichts verantworten oder "durchgehen" lassen muss, sondern einfach nur den Originalzustand bestätigen für den Originalzustand mit dem 256K1 kannst Du dann auch per Kaltlaufregler problemlos die EURO 2 Abgsanorm herstellen, ohne blöde Nachfragen oder Diskussionen bzgl. der katlos Kolben kannst Du Dir ziemlich sicher sein, dass die noch drin sind, denn wenn ich lese dass die beiden Geber am Getriebe "abgeschnitten" wurden statt rausgeschraubt, dann wurde ganz sicher auch woanders kein Schraubenschlüssel angesetzt und vergiss den "Steuervorteil" vom 2-Liter, den 92 klW bzw. 125 PS Motor (der hat eigentlich L-Jetronic) den Du angeblich eingetragen hast, bekommst Du legal bestenfalls auf G-Kat EURO 1 aber niemals auf EURO 2 und damit wird der 2,5-Liter weniger kosten als der 2-Liter warum schreibe ich "angeblich" ? weil Du uns hier falsche Informationen auftischst, denn der Brief zeigt, dass ein 95 kW also 129 PS Motor eingetragen ist ...... Du weisst also weder was Du hast noch was Du willst und wir sollen dann helfen