die haben doch einen hau!!! ich: Hier können sie in einem Auszug ihrer eigenen AGB nachlesen, wie sich die Sache verhält. Paragraph 9, Absatz 3c. c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet. Ich habe die ihre kompletten Querlenker durch andere ersetzt. Ihre Querlenker mit den defekten Tragelenken liegen noch hier. D.h. es wurde kein Mangel durch Nachbesserung meinerseits beseitigt. Die Pflicht zur Nachbesserung liegt nach wie vor bei ihnen! atp: nein, sie müssen uns vorab die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Da sie dies nicht getan haben, haben Sie uns von jeglicher Leistungspflicht befreit. ich: sie scheinen ihre agb nicht zu verstehen. bei den von ihnen gelieferten querlenkern waren die traggelenke defekt. also habe ich die querlenker ausgebaut und gegen andere ersetzt. IHRE querlenker liegen noch in der selben form hier, wie sie von ihnen geschickt wurden, nämlich defekt. ich habe die traggelenke nicht angerührt. sprich, ich habe NICHT "einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme)" der mangel an ihrer ware besteht nach wie vor. was in meinem auto verbaut ist, spielt doch keine rolle. sie können ihrer pflicht nachkommen, indem sie mir die defekten teile ersetzen, die ich ihnen auch gerne zuschicken kann! bezüglich ihrer argumentaion hätte ich gern einen auszug ihrer agb/ o.a. rechtlicher grundlagen gesehen. die grundlage meiner argumente bildet jedenfalls ihre agb. sie sollten sich schon an ihre eigenen "versprechen" gegenüber dem kunden halten. atp: Nein wir verstehen Sie schon. Das spielt keine Rolle ob die Teile verbaut oder ausgebaut sind. Sind müssen uns gleich wenn Sie den Mangel feststellen vorab ein Nacherfüllungsrecht einräumen, bevor Sie selbst tätig werden und die Ware z.B ausbauen. Dies haben Sie nicht getan. Somit sind wir nicht mehr zu einer Leistung verpflichtet. mir gehts eigentlich gar nicht mehr um deren schrottteile, als vielmehr ums prinzip. der fall ist doch eindeutig zu meinen gunsten? was könnte man jetzt noch bringen?