aus den seitenlangen google-ergebnissen bin ich nicht schlau geworden, es war keine eindeutige aussage zu finden. es geht darum, dass mein neuer e30 die letzten tage ein kurzzeitkennzeichen hatte. mit dem bin ich zur dekra gefahren und habe alles eintragen lassen. bei der hu bin ich allerdings durchgefallen. das heißt, ich müsste mein unangemeldetes auto kommende woche zu mir in die werkstatt bringen, zwecks nachuntersuchung. auf meiner versicherungsbestätigung für das kurzzeitkennzeichen steht: "... zur Vorlage bei der versicherungsbehörde über eine dem pflichtversicherungsgesetz entsprechende haftpflichtversicherung. sie gilt auch für fahrten mit ungestempelten kennzeichen im zusammenhang mit dem zulassungsverfahren." heißt das jetzt: 1. ich darf ohne kennzeichen zur nachuntersuchung und danach zur zulassungsstelle zur anmeldung, oder 2. erst ungestempelte kennzeichen holen, zur nachuntersuchung und dann endgültig anmelden? der einfachheit halber könnte ich mir auch unsere roten kennzeichen borgen, aber das wollte ich eigentlich vermeiden (wegen dem chef).