Nochmal lesen. Es geht um 1k Stunden, welche anzusammeln regelkonform nicht möglich ist, siehe TV. Innerhalb von 3 Monaten hat der Ausgleich zu erfolgen, soweit so einfach. Damit ist die Abgeltung geregelt, eine höhere Frist kann nicht vereinbart werden, der AV ist die niederrangige Norm. Da steht "...kann als Freizeitausgleich...", ist aber egal, in welcher Form, 3 Monate sind interessant. Die Einstellung ggü. Gewerkschaften haben wir demnach wohl gemein. @Georg: AT gibt natürlich andere Spielräume her, da in dem Fall der Tarifvorbehalt nicht greift. Für reguläre AN gilt oben Geschriebenes. Eine andere Einstellung, ja, zum Teil. 10 Jahre eigene Firma lassen aber durchaus zu, beide Seiten zu verstehen. Ich habe meine Angestellten als AG korrekt behandelt, jetzt setze ich mich dafür ein, das ein anderer AG das auch tut. Bei uns läufts aber entspannt. So, nun reicht's aber mit OT.