Sofern es sich um keine Motorsportveranstaltung handelt, also nur um Touristenfahrten etc., besteht für die Haftpflichtversicherung Zahlungspflicht auf Grund der Regulierungspflicht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann allerdings die Versicherung den Verursacher in Regreß nehmen, allerdings ist dies gedeckelt bei 5000 Euro. Kasko schließt Zahlungen im Rahmen von Motorsportveranstaltungen meist aus, da ist jede Police anders. Es gibt aber Versicherungen, die das ausdrücklich mitversichern, alternativ für den jeweiligen Zeitraum separat versichern. Ich sehe das anders: Die NS zählt z.B. als mautpflichtige Landstraße, es gilt die STVO, demnach muß auch die Versicherung zahlen. Natürlich will sie das nicht und es benötigt einen Advokaten. Da gibt es schon diverse Urteile, auf diese würde ich mich berufen.