Das würd ich gar nicht mal annehmen.Gerade in so einer "Szene" ist es oft so, dass die Typen sich auch mal untereinander eins auswischen. Da reicht ein anonymer Anruf bei der Polizei in dem halbwegs glaubhaft versichert wird, dass der XY regelmäßig konsumiert und da kanns dann schon mal sein, dass derjenige bei nächster Gelegenheit mal kontroliert wird. Zum Thema Zeitung: Da würde ich wirklich mal den Weg des Gespräches suchen. Wenn das nicht gerade die volle Boulevard-Presse ist - sozusagen Bild, Lokalausgabe Guben - würde ich versuchen den Jungs das zu erklären Dadurch dass Du bei der Kontrolle gesehen wurdest und dies mit der Zeitungsmeldung in Verbindung gebracht werden konnte, geht gerade Dein Ruf den Bach runter und damit wirst Du durch die Meldung geschädigt. Sie sollen doch auch die Richtigstellung abdrucken. Wenn nicht kannst Du Dich immer noch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Aber: Was ich in dem was Du schreibst noch nicht lesen konnte ist, was denn mit den Blutproben der Polizei ist? Du hast zwar das Ergebnis der privat in Auftrag gegebenen Blutprobe, was auch als Beweis gelten dürfte, aber hast Du schon die offizielle Bestätigung der Polizei? Erst wenn Du da die Bestätigung hast dass alles eingestellt wurde, ist die Sache nämlich gebissen. Georg