§1 StVO Absatz 2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Drift ist eine Gefährdung wegen §2 und §3) §2 StVO Absatz 2: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. (Das Heck ist beim Driften nicht dort) §3 StVO Absatz 1: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (Der Drift ist kein kontrollierter Fahrzustand) Daraus ergeben sich Strafen nach §2-4 Bußgeldkatalog. Aber nur wenn nix passiert ist. Auf abgesperrten Parkplätzen o.ä. wird es auch §117-118 (Umweltschutz) rauslaufen. Georg