Sorry, aber da is gar nichts undurchsichtig. 1. Du musst nicht nachlaufen wenn Du nicht willst, das müsste der VK da er der Kunde bei DHL war. 2. Da der VK aber Dir gegenüber aufgrund des BGB nicht ersatzpflichtig ist, kann er den Anspruch an Dich abtreten damit Du was wieder bekommst. 3. Dass ein Paket nur mit 500,- versichert ist, ist allgemein bekannt. wenn Du es höher versichert haben willst, musst Du Zuschlag bezahlen. Hier ist ein Ansatz an den VK der Dich fragen hätte müssen/können, ob Du das haben willst. 4. Aktueller Fakt ist: Von DHL kriegst Du maximal 500,- und auf dem Rest wirst Du sitzen bleiben wenn der VK nicht kulant ist und es Dir gibt. Da er es aber definitiv nicht muss, weil der Gefahrenübergang bei Privatleuten bei der Einlieferung durch den VK ist, wäre selbst ein Anwalt da IMHO rausgeschmissenes Geld. Oder ist der VK gewerblicher? Dann wäre das alles einfacher weil dann der Gefahrenübergang Deine Wohnungstür wäre und ansonsten der VK haftet. Da müsste der Dir das Geld zurückgeben und selber zugucken, was er erstattet bekommt. Georg