Ihr habt es ja im Kaufvertrag festgehalten, ergo hättest du auch eine Handhabe wenn er wirklich verunfallt ist. Die verstellte Scheibe und die Lackierung ist aber dafür kein Indiz, (hat meiner auch beides gehabt und ist trotzdem Unfallfrei) selbst eine falsche Spur wäre noch immer kein Beweis (genauso wie eine korrekte kein Beweis für unfallfreiheit ist), da kann genauso einer eine Bordsteinkannte genommen haben. Der erwähnte leichte Vorschaden vorne wird der Kotflügel gewesen sein. Der ist nur geschraubt, gilt also auch wieder nicht als "richtiger" Unfallschaden. Also lasse dich erstmal nicht verrückt machen nur weil einer in der Werkstatt mit seinem Lackschichtmessegerät posen wollte.