ok du meinst das hier: Das Kühlsystem muss beibehalten werden, d.h. ein riemengetriebener Lüfter darf nicht durch einen Elektroantrieb ersetzt werden. ansonsten einfach den klimalüfter verwenden, ist auch ein e lüfter und nicht reglementswidrig, denn falls ich zitieren darf: Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe-GReglements, sofern im Übrigen keine Einschränkungen vorliegen. Nachträglich eingebaute Teile gelten als serienmäßig, wenn sie ab Herstellerwerk für die betreffende Fahrzeugvariante lieferbar sind oder waren (beachte auch Art. 3).