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Strenge Auflagen beim Verkauf von Gebrauchtwagen ab 01.01.2026


touringE30_1988
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schon gewusst??

 

Zitat

Der Gebrauchtwagenverkauf wird 2026 durch eine neue EU-Regelung strenger: Verkäufer (auch privat) müssen künftig oft einen gültigen TÜV- Bericht oder ein technisches Gutachten vorlegen, um zu beweisen, dass das Auto kein "Altauto" ist; ohne diesen Nachweis ist ein Verkauf über Plattformen oder an Händler schwieriger, was zu mehr Aufwand und Kosten (ggf. neue HU) führt. Der Markt selbst könnte sich durch sinkende Zinsen stabilisieren, aber der Prozess wird aufwendiger. 

 

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Diesen „Dreck“ verfolge ich schon das ganze Jahr über. Ich  habe mir da auch schon paar Mal Gedanken drüber gemacht. Das erste, wie soll das funktioniert bzw., wie soll das überhaupt alles überwacht werden? Man hätte hier IMHO trennen müssen zwischen“ Gebrauchtwagen“ und alles was sagen wir älter 30 Jahre ist. Es stehen noch so viele „wirklich“ alte Autos irgendwo rum, da muss mir auch keiner was von Kreislaufwirtschaft oder sonstigen Müll erzählen. Ein Auto aus den 70er oder 80er Jahren ist nach ganz anderen Kriterien gebaut.

Es mag schon sein, dass man das was weiß ich auf 20 Jahre alte Gebrauchtwagen anwenden will, die keinen TÜV mehr haben und „fertig“ sind, aber was ist eben mit den Karren, die seit Jahren schon irgendwo rumstehen. Ein Auto was zb 20 Jahre in einer halbwegs belüfteten Tiefgarage stand, ist besser wie ne Karre die beim Bauern 20 Jahre auf ner Wiese stand. Das ist alles so halb durchdacht.

Ich habe letztes Jahr noch einen E32 735i angekauft, der hat schon ne H Abnahme, TÜV lief vergangenen August ab. Ich werde den wohl nächstes Jahr TÜV machen müssen und dafür auch noch das ein, oder andere richten und investieren, dass man den verkaufen kann. Zum Pressen ist das absolut kein „Altfahrzeug“….

 

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gebrauchtwagen-verkauf-in-der-eu-kein-verkauf-ohne-tuev-oder-gutachten/

 

https://www.chip.de/news/auto-fahrrad/gebrauchtes-auto-verkaufen-neue-regel-macht-es-2026-schwieriger_2e2b22f4-065d-4255-b4c0-0cc2639476cf.html

 

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=137680

 

https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/neue-eu-richtlinie-gebrauchtwagenverkauf-nur-mit-tuev-ab-2026-art-6251007

 

 

Das nächste  ist auch noch, jetzt kauft man irgend ne alte Karre, die schon 20 Jahre stillgelegt ist, richtet die, fährt die zum TÜV und dort heißt es dann „das lassen wir nicht mehr zu“…. Man ist doch da nur noch abhängig… vom Wohlwollen. Ggf. wird das nochmal abgeschwächt oder abgeändert, aber ich weiß nicht. Macht wie so vieles keinen Sinn.

 

Ich habe das damals schon mit der nervenden Gebrauchtwagengewährleistung gesagt. Es ist zwar prinzipiell schon richtig, so eine Regelung zu haben, aber ich hatte oft schon das Problem, dass mit ein Händler die Karre nicht verkauft hat, weil ich Privatperson war… Komme ich dann mit einem Gewerbeschein geht das, ist das dann ein Friseursalon oder Dönerladen ist das auch alles OK…

Nach dem Gesetz müsste ein Händler auch auf eine 50 Jahre alte Karre mit 1.000.000 Kilometern Gewährleistung geben und das ist der Müll dran. Hier hätte man eine Riegel davor schieben müssen, wonach die Gewährleistung ab einem gewissen Alter und KM stand nicht mehr greift. Mir muss auch keiner erzählen wenn ich als Privatmann eine was weiß ich Mercedes E Klasse Taxi kaufe, 15 Jahre alt 750.000km, das der Händler da ne Gewährleistung übernehmen muss… Aber auch das Ding wurde nie geändert.

 

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Es ist eine EU Verordnung.

 

Eine EU-Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass eine nationale Umsetzung nötig ist – sie wirkt direkt wie ein nationales Gesetz und hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht. Sie schafft einheitliches Recht in der gesamten EU und muss von Bürgern, Unternehmen und Behörden direkt befolgt werden. 

 

Verordnungen sind Rechtsakte, die in allen ihren Teilen verbindlich sind.

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schon gewusst??
 
Der Gebrauchtwagenverkauf wird 2026 durch eine neue EU-Regelung strenger: Verkäufer (auch privat) müssen künftig oft einen gültigen TÜV- Bericht oder ein technisches Gutachten vorlegen, um zu beweisen, dass das Auto kein "Altauto" ist; ohne diesen Nachweis ist ein Verkauf über Plattformen oder an Händler schwieriger, was zu mehr Aufwand und Kosten (ggf. neue HU) führt. Der Markt selbst könnte sich durch sinkende Zinsen stabilisieren, aber der Prozess wird aufwendiger. 
 
Ja, schon seit Wochen bekannt.


Gesendet von meinem SM-A600FN mit Tapatalk

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Jaja einheitlich und so. Funktioniert in Italien zum Beispiel nichtmal auf nationaler Ebene. Und wenn schon. Dann Verkauf ich halt kein Auto, sondern einen Gegenstand zur Fortbewegung. Und die Papiere werden separat verkauft „für Sammler“ oder so. Für jedes EU Gesetz gibts ne entsprechend große Lücke…

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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Erst mal abwarten. Seltsamerweise wird der große Teil der Autos ohne TÜV verkauft*… haha.

Der Punkt ist, das wie üblich in EU-Gremien oft an der Realität vorbei gedacht wird.


Man kann bei -> Achtung ! <-verkäufen von privat an privat das meiste per Vertrag regeln.

Auch heutzutage schon werden viele Regeln für den -> Achtung ! <- gewerblichen Ankauf/ Verkauf mit denen der privaten vermischt. Oft aus Unkenntnis.

 
Also abwarten, bis der Amtsschimmel ein belastbares Papier in Gesetzesform gebracht hat. So lange würde ich mich nicht verrückt machen lassen oder Toresschluss Panik aufkommen lassen.
 

*Natürlich gibt es diese Reste-Rampe, die sollten aber wenn man ehrlich ist, eher auf dem Schrottplatz landen, als bei dubiosen Organisationen….


Bearbeitet: von Scheineiliger
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"Ohne diesen Nachweis verweigern Zulassungs- und Zollbehörden die Umschreibung oder Ausfuhr.

Einzige Ausnahme: rein private Verkäufe ohne Nutzung elektronischer Plattformen, bei denen keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt."

 

Was mit dem Satz!??

zähle bis zwölf...

http://www.sysprofile.de/id176365

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am vor 7 Minuten schrieb Grimmjar:

"Ohne diesen Nachweis verweigern Zulassungs- und Zollbehörden die Umschreibung oder Ausfuhr.

Einzige Ausnahme: rein private Verkäufe ohne Nutzung elektronischer Plattformen, bei denen keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt."

 

Was mit dem Satz!??

Wenn du bei deinem Nachbarn das Auto kaufst, ohne dass Kleinanzeigen oder Mobile dein Interesse weckte... Da haben wir doch schon ein Schlupfloch...

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Erst die Plattformen haben ja für eine Demokratisierung des Marktes gesorgt.

Sozusagen ein Hinweis auf die "Rückständige" Art Regeln zu entwerfen.

Man muss aber auch sehen, das in D der Umgang mit Zulassung/ Umschreibung 

anders als anderen Ländern der EU gehandhabt wird. Man müsste erst mal diese EU Regelungen in Deutschland einführen und angleichen. 
Man kümmert sich halt lieber um den Aufbau von Bürokratischen Hürden, besonders wenn es um das Auto/ Verkehr geht.

 

 


Bearbeitet: von Scheineiliger
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Mein kleiner Vorschlag wäre: 

Keine Abwrackprämie beim Neukauf, sondern eine Prämie für den Ankauf von alten Autos.

Man soll sein altes Auto an einen Verwerter verkaufen und bekommt eine Prämie dazu.

Realistisch eingepreist und überwacht. 
Wie so oft wird der Endkunde angegriffen aber die Großen können machen was sie wollen..

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am vor 33 Minuten schrieb Grimmjar:

"Ohne diesen Nachweis verweigern Zulassungs- und Zollbehörden die Umschreibung oder Ausfuhr.

Einzige Ausnahme: rein private Verkäufe ohne Nutzung elektronischer Plattformen, bei denen keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt."

 

Was mit dem Satz!??

Umschreibung erfolgt doch ohnehin bei uns nur bei der Zulassung, oder? Und da braucht man schon heute dann eine HU oder gehen andere Papiere auch ohne Zulassung?

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am vor 22 Stunden schrieb Scheineiliger:

Mein kleiner Vorschlag wäre: 

Keine Abwrackprämie beim Neukauf, sondern eine Prämie für den Ankauf von alten Autos.

Man soll sein altes Auto an einen Verwerter verkaufen und bekommt eine Prämie dazu.

Realistisch eingepreist und überwacht. 
Wie so oft wird der Endkunde angegriffen aber die Großen können machen was sie wollen..

Mein Vorschlag wäre den ganzen Satz zu streichen, da es einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. 


Bearbeitet: von StefM3
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Okay… man kann und soll… Besser?


Versuche mal einen Wagen mit roter oder gelber Plakette zu verkaufen… kein Eingriff in das Eigentumsrecht??

Die Erhöhung der KFZ Steuern für KFZ ohne Kat; Euro1 etc…. kein Eingriff in das Eigentumsrecht?? 

 

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am Am 14.12.2025 um 16:13 schrieb MartinE30:

Umschreibung erfolgt doch ohnehin bei uns nur bei der Zulassung, oder? Und da braucht man schon heute dann eine HU oder gehen andere Papiere auch ohne Zulassung?

'HU dann wie gewhnt selbst erledigen.

zähle bis zwölf...

http://www.sysprofile.de/id176365

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am Am 15.12.2025 um 21:17 schrieb Scheineiliger:

...
Versuche mal einen Wagen mit roter oder gelber Plakette zu verkaufen… kein Eingriff in das Eigentumsrecht??

Die Erhöhung der KFZ Steuern für KFZ ohne Kat; Euro1 etc…. kein Eingriff in das Eigentumsrecht?? 

 

Das auf Eigentum Steuern erhoben werden sollte hinlänglich bekannt sein. Ich kann allerdings immer noch entscheiden, ob es mir das wert ist. 
Dass ich einen nicht verbotenen Alltagsgegenstand von dem keine Gefahr ausgeht in einem Zustand, der für einen anderen ausreicht und brauchbar ist, nicht verkaufen darf ist ganz sicher ein staatlicher Eingriff, der nicht rechtens ist. Nach Gesetzeslage muß der Staat dem Verbraucher beweisen, dass sein Handeln gesetzeswidrig ist und nicht umgekehrt. 

 

 

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am Am 14.12.2025 um 15:46 schrieb honyama:

Wenn du bei deinem Nachbarn das Auto kaufst, ohne dass Kleinanzeigen oder Mobile dein Interesse weckte... Da haben wir doch schon ein Schlupfloch...

Wenn ich das Auto bei mobile oder Kleinanzeigen inseriere und der Interessent vor Ort zusagt, geschieht der eigentliche Verkauf doch trotzdem offline über einen Vertrag, oder?

Da habe ich zwar eine elektronische Plattform genutzt, das Auto aber nicht direkt darüber verkauft. Ansonsten schreibt man halt "privater Verkauf ohne Nutzung elektronischer Plattformen" in den Vetrag.

Sehe das wieder als Auslegungssache, die für Anwälte interessant sein könnte, falls wirklich was passiert. Als ob die Behörden Ressourcen hätten, das auch noch zu überprüfen.

 

:meinung:

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Ich sehe das genauso. Und ansonsten lässt man die Fzg. Papiere weg und verkauft ein vermutlich rollbares Ersatzteil. Die Fahrzeugpapiere verkauft man dann separat -zufällig an die Person, die gerade das nicht fahrbereite Fahrzeug, respektive die rollende Ersatzteilkiste gekauft hat. 
Wer Schlupflöcher finden will, der findet sie auch. Funktioniert ja auch an anderen Stellen.

SUCHE

- AC Schnitzer Alu-Schaltknauf  Danke an den Talk :sonne:

- AC Schnitzer Außenspiegel

- AC Schnitzer Seitenschweller

- AC Schnitzer Heckemblem S3 original

- AC Schnitzer Seitendekor (oder die genauen Maße zur Nachfertigung) Danke an den Talk :sonne:

- Doorboards (Jehnert / MB Quart oder guten Nachbau) 

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