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Rotlichtverstoss unter und über 1s Dauer - Erfahrungen?


NULLZWOtii
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Moinmoin,

 

nun hat es mich nach langer Zeit mal wieder erwischt. Bin in Köln-Innenstadt an einem Rotlichtblitzer erwischt worden. Anhörungsbogen ist gekommen und das zweite Foto zeigt eine Zeitdauer von 1,07sec nach dem ersten Foto. OK, shit happens, kann halt passieren und ich bin auch bereit, Konsequenzen zu tragen. Da diese sich stark unterscheiden zwischen unter und über 1sec Rotlichtdauer, ärgern micht die 0,07 sec etwas. Besteht irgendeine Chance, diese 0,07 sec "wegzubekommen", um das Fahrverbot zu vermeiden? Messtoleranzen o.ä.?

 

Unter 1sec: 90€ und 1 Punkt

Über 1sec: 200€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

 

Vorausgesetzt, man will mir nicht noch Verkehrsgefährdung anhängen, worauf das Schreiben mit Anhörungsbogen leider keinerlei Aufschluss gibt.

Ich hatte lange keine OWI mehr, das letzte war mal ein Bußgeld vom lokalen Geschwindigkeitsblitzer vor ein, zwei Jahren. Punkte hab ich keine.

 

Hat jemand kürzlich Erfahrungen gemacht?


Bearbeitet: von NULLZWOtii
Fehlerkorrektur

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

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Sorry, natürlich 0,07, hab's oben editiert. Danke für den Hinweis!

 

 

Zitat

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Die "Gefährdung" wäre in der Anhörung bereits erwähnt, bzw. Du hättest keinen Anhörungsbogen bekommen sondern wärst wahrscheinlich auf die nächste Dienststelle "eingeladen" worden.

Es wäre nämlich nicht rechtens, dass Du Dich zu dem Vorfall äußerst und Dich dadurch für eine mögliche Gefährdung selbst beschuldigst weil Du davon nix weisst und Dich unglücklich ausdrückst.

 

Bei der Zeit sehe ich bei einem "normalen" Auto auch schwarz. Die Meßschleifen in der Strasse sind so verlegt, dass hier schon eher ne Toleranz zu Deinen Gunsten "drinn" ist weil das würde sich sonst schnell rumsprechen.

Ausserdem gibt es zusätzlich zur Messung im Normalfall zwei Bilder aus denen Deine Geschwindigkeit berechnet werden kann und man auch sieht wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Aufnahme befindet.

Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass es den Asphalt mitsamt der zweiten Meßschleife durch die ständigen Vollbremsungen 10cm nach vorne geschoben hat und dadurch die zweite Messung zu spät ausgelöst wurde ;-) sehe ich wenig Chancen.

 

Einspruch einlegen kannst Du natürlich jederzeit (und diesen auch wieder zurückziehen). Schau mal bei Guhgel - da gibts entsprechende Vorlagen.

 

 

 

 


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor einer Stunde schrieb NULLZWOtii:

....... Besteht irgendeine Chance, diese 0,07 sec "wegzubekommen", um das Fahrverbot zu vermeiden? Messtoleranzen o.ä.?  ......

Ich denke, die Chancen stehen gering und wenn, dann nur über einen versierten Verkehrsanwalt, der sich ausgiebig mit dem Thema befasst und die Eichprotokolle einsehen kann und will. Du alleine wirst nichts erreichen und auch ein Standardanwalt, der alles so als gegeben hin nimmt reicht da nicht aus.

 

Und irgendeine Begründung oder Erklärung zur Sache im Anhörungsbogen oder Beschreibung warum und wieso würde ich mir sparen.

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Danke Euch soweit. Ich hab mich eigentlich auch schon mit der Sache abgefunden und das Fahrverbot wäre auch kein Drama, da ich Home Office mache und nicht unbedingt einmal die Woche ins Büro muss.

 

Zitat

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Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

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Hab das Thema durch. Hatte einen spezialisierten Anwalt einer großen Kanzlei dran, der die üblichen Auskünfte verlangt hat. Außer Spesen nichts gewesen, alle Anlagenparameter waren i.O.  
 

Du weißt das die Welt zur Hölle geht, wenn sie Instruktionen auf eine Tüte mit Zahnstochern drucken..................Nach Douglas Adams RIP

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...ich wundere mich das dich hier die Oberlehrer und "sicherheitshalber vor der grünen Ampel Bremser" noch nicht belehrt haben... :freak:

 

Mein vorgehen wäre einfach abwarten, bezahlen, eventuell zu Fuß gehen und warten das die Zeit vergeht.

Eventuell wirst du ja auch noch doppelt bestraft durch die vierwöchige Intensivbeschallung mit Vorwürfen und/oder klugen Ratschlägen deines Weibes, das lehrt besser als alle Vorsätze. :roll:

 

In einzwei Jahren lachst du darüber. ;-)

Gruß, Pit :sonne:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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am vor 13 Stunden schrieb KMME30:

Hab das Thema durch. Hatte einen spezialisierten Anwalt einer großen Kanzlei dran, der die üblichen Auskünfte verlangt hat. Außer Spesen nichts gewesen, alle Anlagenparameter waren i.O.  
 

Wenn die Rechtsschutzversicherung was zahlt, kann man das machen. Aber meine Erfahrung ist, dass es in weit über 90% aller Fälle (ich tippe sogar eher auf 99% und mehr) so ist, dass die Damen und Herren von  den Behörden ihre Hausaufgaben gemacht haben und exakt das oben genannte Ergebnis dabei heraus kommt. Klar hofft jeder, dass er zu den 1% oder weniger der Fälle gehört, wo mal was geht und die großen Portale und spezialisierten Rechtsanwälte machen genau damit Werbung.  Sollte sich mal eine "Lücke" via Rechtsprechung zeigen (Rohmessdaten etc. und was es da alles schon gab), dann kann man als Otto-Normal-Fahrer darauf wetten, dass die Behörden zum einen den Instanzenweg bis nach oben gehen (wo man dann eher zu Gunsten der Behörden ist) und zum anderen das Schlupfloch, welches sich zeigt, ganz schnell schließen (Hase-Igel- Wettlauf). Auf den mickrigen Prozentsatz des Erfolges zu pokern macht eigentlich nur Sinn in Fällen wo man eben die Kosten via RSV bekommt und es um wirklich was geht, wie bspw. Führerscheinentzug, Fahrverbot etc. Und im Übrigen sollte man einfach möglichst vorausschauend fahren, wobei man als echter Vielfahrer auch trotz entsprechender Fahrweise immer wieder mal Pech haben kann (mehr Zeit auf der Straße = höhere Wahrscheinlichkeit, dass es einen erwischt).

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am vor 21 Stunden schrieb emmac:

geblitzt.de

kostet Dich nichts

Bevor Du Dich damit abfindest, lass die mal prüfen ;)

Danach kannst Dich immernoch damit abfinden. Berichte dann gerne

Viel Erfolg

Moin NULLZWOtii,

Ich sehe das genauso, wenn Du Rechtsschutz versichert bist würde ich die Sache auf jeden Fall prüfen lassen. Warum nicht, dafür hat man ja Jahrelang hingeblättert. Sehr ärgerlich, ein oder zwei Punkte bedeutet ja das Du die kommenden zwei Jahre sehr aufmerksam fahren mußt. Sollte man sowieso immer machen aber Du weißt wie ich das mein. 200Euro ist auch nicht gerade Kleingeld. Den Monat wird man irgendwie schaffen, muß ja.

Anhörungsbogen ausfüllen, keine Angaben zur Sache machen weil es einem Nicht Juristen nichts bringt, kann nur zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.

Pauschal, ich lege Widerspruch ein, Begründung folgt. Einschreiben mit Rückschein.

 

Beim Anwalt gibt es meines Erachtens nach eine Eins oder Null Entscheidung, wenn der Anwalt nach Prüfung nichts Handfestes findet kann man sich eine mündliche Entscheidung glaube ich sparen, würde eher frustrieren. Warum setzt man sich in eine mündliche Verhandlung und hört sich noch irgendeinen Senf an, von wegen unverantwortlich, die bösen Autofahrer u.s.w. Wenn man nichts konkretes auf der Hand hat.

 

Ich drück trotzdem den Daumen, vielleicht gibt es ja eine Überraschung.

 

Gruß


Bearbeitet: von 750erSchrauber

dt2.png

 

"Du schaffst das Butch"

 

we are soldiers of love

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Geblitzt.de ist auch OHNE Rechtsschutz kostenfrei!!

Versuch ist es auf alle Fälle wert

Oft liegen Formfehler vor wie z.B. fehlende oder veraltete Eichprotokolle, versäumte Fristen, Wetterbedingungen uswusf ...

Du kannst nur gewinnen - verloren hast Du schon ;)

 

 

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am vor 14 Minuten schrieb emmac:

Oft liegen

Wie ich oben schon geschrieben habe, ist "oft" die völlig falsche Bezeichnung dafür. Es kann in Ausnahmefällen sein, dass ...  wäre korrekter.

Aber: Versuch macht kluch und wenn es tatsächlich "kostenfrei" ist, wovon ich, wenn es wirklich genau geprüft werden soll, nicht unbedingt ausgehen kann, denn Akteneinsicht - und ohne die kann man rein gar nichts zu Formalien, Eichprotokollen etc. prüfen - erfordert die Vorlage einer anwaltliche Vollmacht/Vertretung und dafür hat man normalerweise zu zahlen (es sei denn, die RSV zahlt etwas - Eigenbeteiligung beachten).

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Es ist auch ohne Rechtsschutzversicherung völlig kostenfrei. Selbst schon in Anspruch genommen

Sogar die Selbstbeteiligung wird von denen übernommen, WENN man eine RSV hat

100% kostenfrei. Ohne Kleingedrucktes

https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/

Zur Häufigkeit von Fehlern:
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Quelle: geblitzt.de

Und meiner Meinung nach ist 1/3 aller Fälle 'oft'




 

 

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Mein Onkel ist ziemlich viel mit dem Auto unterwegs und beruflich auch darauf angewiesen. Er lässt solche Sachen IMMER durch seinen Anwalt regeln und kam bis jetzt zumindest auch immer um das Fahrverbot drum herum. 

Ich bin selber nicht sooo viel unterwegs und habe im Verkehrsrecht deshalb noch keine eigenen Erfahrungen gesammelt. 

 

Aber von wegen "oft" oder "Erfolgschancen". Das betrifft zwar nicht das Thema Verkehrsrecht, aber ich war vor kurzem auch wegen mehrerer angeblich begangener Straftaten angeklagt. Da ging es auch um ganz andere Summen und Strafen. Ich will gar nicht zu weit ausholen, aber schlussendlich wurde das Verfahren nach EINEM Brief meines Anwalts eingestellt 😄

Es kam noch nicht mal zu einer Verhandlung. Und die Anwaltskosten (ca. 1.000 Euro) werden von der Staatskasse beglichen. 

 

Ich würde also jedem empfehlen einen Anwalt zu konsultieren. 

Nicht nur, dass er die Lücken kennt, es macht halt einfach mehr Eindruck bei der Gegenseite, wenn der Anwalt das gleiche Schreiben aufsetzt, welches ich auch aufsetzen hätte können. 

Ob das allerdings in deinem Fall was hilft kann ich dir nicht sagen. 

 

Es gibt übrigens auch eine Statistik, die besagt, dass die Erfolgschancen zu gewinnen höher sind umso mehr der Anwalt kostet 😉

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg 💪

 

MfG

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am vor 1 Stunde schrieb emmac:

Und meiner Meinung nach ist 1/3 aller Fälle 'oft'

Und ich bin "vom Fach" und halte das für eine schlichte Werbeaussage. Im Übrigen habe ich nicht davon abgeraten, dass mal auszuprobieren, nur würde ich da keine allzu großen Hoffnungen rein setzen,


Bearbeitet: von MartinE30
Ergänzung.
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Wenn die Daten korrekt sind, ist sowieso nichts zu machen und von der Aktenlage abhängig.

Das Verfahren “künstlich “ zu verlängern kostet dann doch mehr Zeit und Geld als die ursprüngliche Strafe.

Bei mobilen und bekannt fehleranfälligen Systemen kann es durchaus Sinnvoll sein.

Alles andere ist nur Geldschneiderei.

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am Am 14.6.2022 um 10:22 schrieb Pit-der Mohr:

Eventuell wirst du ja auch noch doppelt bestraft durch die vierwöchige Intensivbeschallung mit Vorwürfen und/oder klugen Ratschlägen deines Weibes, das lehrt besser als alle Vorsätze. :roll:

 

Das ist bei anderen Arten von "Rotlichtverstößen" sicher noch schlimmer... :D

Suche M42B18 Motor späte Auführung. Alternativ M42 Zylinderkopf (mit 6mm Ventilen) plus M42 Kettenkasten mit Umlenkschiene oder M44 Kettenkasten.

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Ich hatte in meinem Leben nur wenig mit Anwälten zu tun, aber wenn, wars immer derbe Abzocke.

Ich halte dieses in deutschen Foren reflexartig gebrüllte "geh zum Anwalt" für total falsch.

 

Mag natürlich sein, dass es brauchbare Anwälte gibt, meine Beobachtung lässt sich vermuten, dass sich dieses Fahrverbot und die Punkte wahrscheinlich ab einem Einsatz 4-stelliger (in der oberen Hälfte) Summen wegmachen lassen... sind ja auch nur Peanuts für die besseren dieser Gesellschaft.

 

 

Wovon lebt eigentlich dieses geblitzt de? Ich meine, wenn da nichts Kleingedrucktes ist, warum nicht versuchen?

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Und ich sach noch -schafft euch Radarwarner an oder mindestens Zeugs das vor stationären Geldautomaten warnt.

 

Die beste idee gab es allerdings bei James Bond 007,das drehbare Kennzeichen. ( Diese Methode kommt aber nur für Hardcoregesetzesmissachter in Frage:D).

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am vor 21 Stunden schrieb Schlabbeloui:

Das ist bei anderen Arten von "Rotlichtverstößen" sicher noch schlimmer...

Ich dachte auch immer das Rotlichtverstoß nur im Rotlichtmilieu vorkommt :-D:-D:-D

 

Das Leben ist wie ein Spiel,

mal verliert man

und mal gewinnen die anderen!

 

 

 

 

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am Am 15.6.2022 um 15:26 schrieb Mr.X:

Die beste idee gab es allerdings bei James Bond 007,das drehbare Kennzeichen. ( Diese Methode kommt aber nur für Hardcoregesetzesmissachter in Frage:D).

Was natürlich nur bei so Allerweltsautos wie bekannt häufigen Aston Martin Sinn macht.:-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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