Naja, scheint in Deutschland alles etwas anders zu sein. Generell gilt, daß eine Haftpflichtversicherung den Schaden zu ersetzen hat, den das Auto am Tage vor dem Unfall noch hatte (Wiederherstellungswert). Haftpflicht: Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Ein Anwalt wird aber nur dann übernommen werden, wenn die Haftpflichtversicherung zu wenig angeboten hat und der Rechtsstreit dahin führt, daß dieser Wert korrigiert wird. Wenn alles von vorne herein in Ordnung war, wird eine Haftpflichtversicherung sicher nicht einen "einfach genommenen Rechtsanwalt übernehmen". Hier hilft nur eine Rechtsschutzversicherung. Empfehlung meinerseits: Warte das Gutachten ab und dann schau. Ich verstehe nicht, daß jeder immer gleich zum Anwalt rennen muss und sich betrogen fühlt. Der Einzige den das freut ist der Anwalt, den der bekommt das Geld immer - von einer Versicherung oder eben demjenigen selber.