Warum ? Eine rechtsverbindliche Auskunft, auf die Du Dich auch im Protestfall berufen kannst, bekommst Du dort nicht. Nur Auslegungen. Sinn macht es nur, beim DMSB / Technik nachzufragen. Ich habe mich in den letzten zwei Jahren nicht mehr mit dem F2005 Reglement befasst, weiß also nicht, ob es da Änderungen oder Klarstellungen zu gibt. Aber ich vermute nicht. Legen die DMSB Techniker das Grundmodell aus, beziehen sie den e30 mit ein, danach dürftest Du es fahren. Das eigentliche Problem ist aber, dass der M3 e30 ein anderes Herstellerfahrzeug ist (BMW Motorsport, nicht wie der e30 BMW AG). Darum wird es wahrscheinlich so sein, dass diese Teile nicht verwendet werden dürfen. Was Du höchstens vom M3 verwenden darfst, wären die Alulenker, da diese auch im e30 325iA Touring verbaut waren. Ich weiß, dass es heute üblich ist, sich seine Kenntnisse übers Internet zu holen bei Leuten, die sich überall äußern aber letztlich auch nur viel Halbwissen haben. (Sorry für Offtopic). Da diese Geschichte aber recht teuer und offensichtlich ist, rate Dir wirklich dringend zu einem tel. Gespräch mit dem Herrn Fürst. Auch nicht per Mail, wenn dann höchstens schriftlich. Leg' im aber auch die Problematik mit den Herstellern dar, da die nicht alle spezifischen Fahrzeugdetails im Kopf haben können. Wahrscheinlich wird er es dann ablehnen, aber das ist besser, als wenn Du es bei einer Veranstaltung erfährst. Gruß Stefan Moin, klar, das wäre die beste Alternative. Zudem findest die die Kontaktdaten aller DMSB Prüfer unter http://www.dmsb.de. Technik/Reglements -> Automobilsport -> Wagenpässe -> PDF Sachverständigenliste Wagenpässe Ben