Ja, zu Pauschal ausgedrückt….
Nach Paragraf 33 der StVZO
wird zwischen Abschleppen (im Falle eines Notfalls) und Schleppen unterschieden.
Fahrzeuge ohne Zulassung würden dann als Anhänger gelten, das müsste allerdings Behördlich genehmigt werden.
(Bekäme man diese, wäre das nur mit BCE machbar, weil die Achsen des "Anhängers“ ja weiter als einen Meter auseinander liegen)
Abschleppen eines -> nicht zugelassenen<- Autos ist keine Notsituation… Im Gegensatz zu einem
Motorschaden auf dem Seitenstreifen.
Und da nicht auf sondern von der Autobahn herunter