Die Tante bei der Zulassung sagte das ist bereits vergeben. Aber stimmt mag sein das sie damit meinte das es gesperrt ist Man man und ich dachte schon "welcher penner hat mein kennzeichen genommen?" ...Dann hättest du "die Tante" nur mal bitten müssen, auf wen oder was das Kennz. (dein altes) reserviert bzw. warum es gesperrt ist. Wenn da die VIN deines alten Fahrzeuges bzw. dein Name notiert gewesen wäre, dann hätte man das Problem schnell und elegant lösen können... Die alte Regel, das ein Kennz. erst nach X Wochen/Monaten wieder vom KBA freigeschaltet und somit von "den Tanten" () wieder vergeben werden kann, ist lange vorbei. Bei uns ist es so, das bei einer Abmeldung gefragt wird, ob das Kennz. bis zur Wiederanmeldung reserviert werden soll oder ob es freigestellt wird. Wenn mir nun ein anderes Fahrzeug zuläuft und ich dieses mit dem Kennz. des vorherigen (in dem Moment vorübergehend abgemeldetem Fahrzeug) anmelden möchte, dann geht das Problemlos. Vorausgesetzt, das die Halternamen identisch sind. Ansonsten muß der Halter des Altwagens live am Schreibtisch erklären, das er das Kennz. "freigibt". (kann ja sein, dass das alte Fahrzeug noch auf Papi oder Bruder gelaufen ist...) Mein Schmuddelkennzeichen am Alltags-Opel habe ich jetzt am 3.Auto, stets problemlos. Ein anderer Halter mit demselben Kennzeichen (natürlich mit anderem Ortskürzel) hat auch gerade (nur) das Fahrzeug gewechselt. Eben noch xx - OV 69 am Alfa - dann am T5. Wobei xx - GV 66666666 am T5 wohl passender gewesen wäre (aufgrund der vielen Sitze)... Fakt ist, das jedes Amt sein eigenes Süppchen kocht ! Gruß, Pit (der seit 29 Jahren Wunschkennzeichen fährt)