die frage der halterermittlung würde mich tatsächlich auch interessieren... wenn der "strafzettel" in diesem fall von privat kommt, müsste der parkplatzbesitzer nicht auch erst einmal anzeige erstatten um irgendwas machen zu können? sonst geh ich jetzt gleich mal runter und stelle schilder auf meinem parkplatz auf. jeder der dann dort parkt muss 5000 euro an mich bezahlen. ohne wenn und aber! ich war stets der ansicht, dass die einzige möglichkeit einen falschparker auf privatgrund zu belangen das rufen der polizei ist, welche dann wiederrum ein abschleppunternehmen beauftragen kann. selbst wenn ich den abschlepper persönlich rufe, muss ich erst einmal dafür bezahlen, und dann auf zivilrechtlichem wege die kosten vom fahrzeugbesitzer wieder einklagen. ich würde mich mal beim anwalt schlau machen. selbst ohne rechtschutzversicherung ist die erstberatung als adac-mitglied kostenlos. nicht, weil die 40 euro einen ruinieren würde, sondern weil ich das für eine sehr dubiose geschäftspraxis halte. versucht der laden sich dadurch tatsächlich bei seinen kunden beliebt zu machen??