Auch bei VK kann man sich den KVA auszahlen lassen. Wie bei der TK unter Abzug der MwSt. Anspruch auf Leihwagen hat man bei einem VK Schaden nicht. Aber, ganz wichtig: Der Versicherungsmensch ist logischerweise sofort auf die VK angesprungen, weil das für die Versicherung am günstigsten ist, da Du dann ja in der Schadensfreiheit hochgestuft wirst. Sollte in Deinem Auto irgendetwas gestohlen worden sein, dann ist das aber ein Einbruchsdiebstahl und das zerstörte Dach wird von der Teilkasko gezahlt, ohne dass es für Dich negative Auswirkungen hat. ALso am besten direkt beim abholen - vielleicht ist direkt noch ein Polizist dabei - suchen ob in dem Auto was fehlt, das der Täter mitgenommen hat weil er gestört wurde bevor er die Zündkabel (ich gehe mal davon aus, dass Du die am Zündschloss meinst) kurzschließen konnte. Also falls die CD Box im Handschuhfach oder die MagLite in der Seitentasche oder die Sonnenbrille in der Mittelkonsole weg sind, dann sofort angeben, Diebstahlsanzeige erstatten und das dann der Versicherung mitteilen. Ohne Schaden ist es nur eine Schabeschädigung AKA Vandalismus der eben nicht von der TK gedeckt ist. Es sollte nur nicht ausgerechnet ne 10€ Kamera geklaut sein die man "zur Spurensicherung bei nem Unfall" im Auto hatte weil das glaubt keine Versicherung. Dafür wurde da schon zu viel Schindluder getrieben. Georg