Alle Reifengrößen, die von den bereits eingetragenen abweichen, müssen eingetragen werden. - > sonst erlöscht automatisch die Betriebserlaubnis Die Größe 195/50/15 geht auch problemlos einzutragen, nur ist in dem Fall der Tacho bzw. die Tachoanzeige nachzueichen. Warum? - > Der Reifenumfang ist geringer als der, der Serienbereifung irgendwo gibt es auch einen Link, der Reifenabrollumfänge ausrechnet, aber soviel Mathe braucht man da nicht. Wichtig ist auch die Traglast, die bei den 195/50/15 geringer ist und bei den Touringmodellen dann zu einer Ablastung führen müßte. Fazit zuviel Aufwand für 195/50/15 und sieht nicht toll aus