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TÜV deutlich überzogen, Anhörungsbogen


calypsorotmetallic
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Unser guter alter E46 320d schlägt sich eigentlich wacker und arbeitet auf die 500.000km Marke zu. Ich habe nämlich einen gewissen Gefallen daran gefunden, ihn nicht aufzugeben. Das macht wirtschaftlich kaum Sinn, aber zumindest die 500.000km Marke soll er erreichen.
 
Nun ist es leider passiert, dass der HU Termin deutlich überzogen wurde. Das war nicht meine Absicht, es wurde einfach übersehen. Deshalb wurde er vor gut zwei Monaten in die Halle gebracht um da für die anstehenden Untersuchung fit gemacht zu werden.
Leider ist vor allem die Hinterachse und der Rost an den Wagenheberaufnahmen problematisch, deshalb zieht sich der Hallenaufenthalt.
 
Nun kam ein Anhörungsschreiben.
Zeuge soundso, Ortschaft soundso, Begegnungsverkehr. Datum vor einem Monat.
 
Vor einem Monat nahm das Auto aber nicht mehr am Verkehr teil, er kann also nicht im Begegnungsverkehr aufgefallen sein, er stand ja schon in der Halle.
 
Wie kam es also dazu? Bekommt man irgendwann automatisch so ein Schreiben, weil Tabellen abgeglichen werden?
 
Hat uns jemand angeschwärzt?
 
Wie reagiere ich nun?
 
Plan wäre, zu schildern, dass sich das Fahrzeug in Reparatur befindet, nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt und die nächste Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle führen wird.
 
Ich wollte nur nicht das Auto abmelden, da ich das Kennzeichen behalten möchte und keine Schwierigkeiten bei der Fahrt zu HU möchte.
 
Der E30 war die ganzen 2 Jahre der Teilrestaurierung ebenfalls angemeldet, um das Kennzeichen nicht zu verlieren, da kam kein Schreiben.
 
 
 
 
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Ich hatte den TÜV-Termin fast 8 Monate überzogen, mein Auto stand aber immer in der Garage.

Dem Prüfer war das egal und auch sonst gab´s keine Probleme. Bei uns ist es so, dass man das

Auto abmelden und trotzdem die Nummer behalten kann.

Das ein Schreiben kam, hört sich für mich nach Anschwärzen an, oder es ist zufällig der Polizei

aufgefallen.

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Wenn das Fahrzeug nicht öffentlich einsehbar war in den letzten Wochen und laut Datum ein Begegnungsverkehr stattfand, muss dich wohl jemand hingehängt haben, der Zugang zum Fahrzeug hat oder "insiderwissen" :freak: Automatisiert wird sowas nicht rausgeschickt, wir sind schließlich in D unnd nicht in CN. Digitalisierung ist in diesem schönen Land ein Fremdwort.

 

Wer hat denn das Anhörungsschreiben geschickt? Das Ordnungsamt? Ich würde da jetzt erstmal ganz gelassen und wahrheitsgemäß antworten im Sinne von: Das Fahrzeug befindet sich auf Grund tiefgreifender Karosseriearbeiten seit XX.XX.2025 in einer Werkstatt und nimmt vorübergehend nicht am Straßenverkehr teil. Ziel dieser Maßnahme ist die Wiederherstellung der verkehrstüchtigkeit und sicherheit. Nach Abschluss der Arbeiten wird das gegenständliche Fahrzeug unverzüglich einem Prüfingenieur zur Hauptuntersuchung vorgeführt. Ein zeitlicher Rahmen für die vorweg benannten Maßnahmen ist derzeit nicht zu benennen.

 

Sollte dann dennoch eine Aufforderung kommen, dass das Fahrzeug vorgeführt wird, dann muss man halt die Beine in die Hand nehmen und den Bock zumindest fahrbereit machen. Einmal vorführen, bei der HU durchfallen in Kauf nehmen und dann versuchen das Ganze binnen der vierwöchigen Frist "durchzuschrauben". Andernfalls wird die Plakette mit am Ende über 300€ doch ziemlich teuer. Auf rechtlichen Wegen wirst du da jetzt wenig erreichen können, wenn der Apparat einmal läuft.

 

PS: Der temporäre Erhalt der Kennzeichen über das Abmelden hinaus wird immer problematischer und man kann langsam nicht mehr "davon ausgehen", dass das überhaupt möglich ist oder bleibt. Ich verstehe den Ansatz hier sehr gut, dass man das Auto einfach angemeldet lässt.

greets Alex.

 

Dieser Beitrag kann Spuren von Erdnüssen, Sarkasmus und oder Ironie enthalten 8-/

 

M62B44 Touring "Gustl"               ↔️                Luxorbeige Eskalation

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Das Kennzeichen kann man sich persönlich reservieren lassen. Bei mir war es auf dem entwerteten FS eingetragen, das dass Kennzeichen FB xx xxx für dieses Fahrzeug reserviert ist. 

Zu dem schreiben, denke ich auch das dich wohl jemand angeschwärzt hat. Ein Kumpel von mir ist aktuell 6 Monate drüber, das Auto in der Einfahrt auf privaten Grund. Weiß nicht ob es da einen Unterschied macht. 

Einfach den Sachverhalt schildern und abwarten, zur not meldest ihn halt ab. Sind halt wieder extra kosten aber was will man machen. 


Bearbeitet: von Sven H.
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am vor 23 Minuten schrieb Nr7Stürzt:

in deutschland muß ein angemeldetes auto eine hu haben

da ist es egal wo das steht

außer es steht in einer nicht öffentlich zugänglichen garage oder halle

Satz 1+ 2 ist korrekt, Satz 3 leider nicht. Selbst wenn Du es auf Deinen Dachboden verfrachtest: so lange es angemeldet ist, benötigt es eine gültige HU.

 

Im akuten Fall: abmelden, Kennzeichen reservieren, fertigmachen und mit frischer HU wieder anmelden. Wenn jemand fragen sollte (wird man nicht): "Oh, wir haben die Kennzeichen im Zuge der Reparatur abgebaut und dann nicht mehr dran gedacht."

 

Keine Ahnung, ob das hier auch eine Rolle spielt, aber bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsübertretung kann ja auch anders sanktioniert werden als bei "versehentlicher".

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Aus persönlichen Gründen war mein E30 im letzten Jahr fast 2 Jahre verspätet beim TÜV. Bis auf die etwas höhere Gebühr (19,20 Netto) keine Probleme gehabt. Es stand in einer Halle und wurde fast 3 Jahre nicht bewegt. 


Bearbeitet: von HarroQ

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am vor einer Stunde schrieb el_horst:

Selbst wenn Du es auf Deinen Dachboden verfrachtest: so lange es angemeldet ist, benötigt es eine gültige HU.

aber wenn es keiner sehen kann

kann dich auch keiner anschwärzen

das meinte ich mit nicht öffentlich zugänglich

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am vor 10 Minuten schrieb Nr7Stürzt:

aber wenn es keiner sehen kann

kann dich auch keiner anschwärzen

das meinte ich mit nicht öffentlich zugänglich

So wäre auch meine Definition. Unterm Carport bei mir, kann so gesehen jeden hin bzw. man sieht es von der Straße aus. Das wäre für mich so gesehen " Öffentlich zugänglich " 

In der abgeschlossenen Garage, gibt es kein Zugang, sieht keiner, weiß keiner. 

 

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"Deshalb wurde er vor gut zwei Monaten in die Halle gebracht" . . . einfach mal in alle Richtungen denken: 

--- Wer hat alles Zugang zur Halle bzw. zu den Kennzeichen ? Nicht daß die irgendjemand auf ein anderes Auto geschraubt hatte...

--- "die Halle": Dürfen dort PKW stehen/repariert werden ? Nicht daß du jetzt schwörst, daß du den dort reparierst...und dir damit dein eigenes Grab schaufelst, weil in "der Halle" gar nicht gewerkelt werden darf, und das jemand eben nicht gefällt.

--- sogar die Polizei hat mir schon 2x bei Kontrollen meines seit ü 20 Jahren mit diesen Kennzeichen ausgestatteten Wagens gesagt: "Die Kennzeichen sind zur Fahndung ausgeschrieben, was haben Sie dazu zu sagen ?" Dabei hatten die beim der Kennzeichenabfrage aber jeweils wohl O mit Q verwechselt...

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

Rust never sleeps ! (Neil Young, 1979)             Benzinverbrauch: BMW - 3er - 318i touring E30 - Spritmonitor.de

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am vor 42 Minuten schrieb Sven H.:

So wäre auch meine Definition. Unterm Carport bei mir, kann so gesehen jeden hin bzw. man sieht es von der Straße aus. Das wäre für mich so gesehen " Öffentlich zugänglich " 

In der abgeschlossenen Garage, gibt es kein Zugang, sieht keiner, weiß keiner. 

 

:daumen:

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am Am 10.5.2025 um 10:33 schrieb OO--II--OO:

Wer hat alles Zugang zur Halle bzw. zu den Kennzeichen ? Nicht daß die irgendjemand auf ein anderes Auto geschraubt hatte...

--- "die Halle": Dürfen dort PKW stehen/repariert werden ? Nicht daß du jetzt schwörst, daß du den dort reparierst...und dir damit dein eigenes Grab schaufelst, weil in "der Halle" gar nicht gewerkelt werden darf, und das jemand eben nicht gefällt.

Tatsächlch ist die Anzahl derer, die Zugang zur Halle haben, an einer Hand abzuzählen, den Vermieter und mein Hallennachbar, die würde ich ausschließen. Gutes Verhältnis zu beiden.
Die Kennzeichen sind auch noch am Auto. Beim Rest stimme ich dir voll zu.

 

 

am Am 10.5.2025 um 06:55 schrieb GearX:

Wenn das Fahrzeug nicht öffentlich einsehbar war in den letzten Wochen und laut Datum ein Begegnungsverkehr stattfand, muss dich wohl jemand hingehängt haben, der Zugang zum Fahrzeug hat oder "insiderwissen" :freak: Automatisiert wird sowas nicht rausgeschickt, wir sind schließlich in D unnd nicht in CN. Digitalisierung ist in diesem schönen Land ein Fremdwort.

 

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PS: Der temporäre Erhalt der Kennzeichen über das Abmelden hinaus wird immer problematischer und man kann langsam nicht mehr "davon ausgehen", dass das überhaupt möglich ist oder bleibt. Ich verstehe den Ansatz hier sehr gut, dass man das Auto einfach angemeldet lässt.


Finde ich alles sehr gute Punkte. Ich werde so in der Richtung antworten.

Das Schreiben kommt vom Fachdienst Strassenverkehr des Kreises. Zeuge ist ein Mitarbeiter des Polizeireviers.



 

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Dann scheint genau dieser "Zeuge" das gesehen zu haben. Offene Tür o.ä.

Möglicherweise ist das der KOB für diese Gegend Klick

Die laufen gerne mal durch die Gegend sind Ansprechpartner für Kleinigkeiten etc.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich deute in dem Fall mal Begegnungsverkehr so, dass der Zeuge das auch beim Vorbeigehen gesehen hat. Meiner Meinung nach muss man da nicht unbedingt fahren oder entgegenfahren. Da sieht man sowieso nichts, da das Bapperl am hinteren Kuchenblech klebt.

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Ja, und eben das kann nicht sein. Man konnte das Auto zu dem genannten Zeitpunkt in dem genannten Ort nicht sehen, da er zu diesem Zeitpunkt schon seit drei Wochen unbewegt in der Halle stand. Nachdem wir bemerkt hatten, dass die HU stark überzogen ist, wurde der wagen für die Arbeiten in die Halle gebracht. Zu der Halle haben nur vier Leute Zutritt, und sie ist für andere Passanten nicht einsehbar.

@HarroQ
Es ist ein E46, nicht der E30, der hat frische HU

Also entweder:

hat es der Polizist/Zeuge irgendwann Wochen zuvor im Straßenverkehr gesehen, dann aber bei seinem Schreiben ein falsches Datum angegeben,

oder

hat es ein Informant zu diesem Zeitpunkt bei der Polizei, bzw dem Zeugen in der Polizeidienststelle gemeldet, ob nun jemand mit Hallenzutritt oder jemand aus dem Amt, der Tabellen mit TÜV Daten kontrolliert,

Oder aber, es hat der Zeuge mal die abgelaufene Plakette Wochen zuvor bemerkt und meine Frau dann im nahezu identisch aussehenden 330i mit fast dem gleichen Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt im Strassenverkehr gesehen und nicht bemerkt, dass es ein anderes Auto war. Das halte ich aber für unwahrscheinlich.

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Zum Thema Anhörungsbogen, einfach gar nichts machen, solange alle Daten die da drin stehen korrekt sind musst du da auch nichts machen, auch wenn im Anhörungsbogen gerne mal drin steht das man den ausgefüllt zurück schicken MUSS. Müssen tut man das nur wenn da falsche Angaben drin sind. Irgend eine Erklärung das des Fahrzeug repariert wird kann man sich sparen, denn wie schon erwähnt muss ein angemeldetes Fahrzeug auch ne gültige HU haben da gibt es keine Ausrede um da irgendwie drum herum zu kommen.

 

Also nichts machen, warten bis der Bußgeldbescheid kommt, selbigen bezahlen und fertig. Dann eben noch schauen ob irgendwas kommt von wegen das du nachweisen musst das die HU bestanden oder das Fahrzeug abgemeldet wurde, war zumindest bei mir nicht der Fall.


Bearbeitet: von Sebastian_H
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