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H-Kennzeichen


AndiE30Cabrio
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Zustand 2 ist schon ziemlich ambitioniert. Die meisten Fahrzeuge erreichen nach der Restauration keine 1.

 

https://www.classic-data.de/classic-data-zustandsnoten/

Suche M42B18 Motor späte Auführung. Alternativ M42 Zylinderkopf (mit 6mm Ventilen) plus M42 Kettenkasten mit Umlenkschiene oder M44 Kettenkasten.

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Die Zustandsnoten sind meist eher sehr streng auszulegen und man muss sich damit abfinden das das was man selbst "meint" eben nicht der Maßstab ist. Eine 1 ist in der Praxis fast gar nicht möglich. Das wäre z.B. ein E30 mit echten 1000 km im absoluten Neuzustand, mit nagelneu perfekt aufgebauten BBS RS Felgen, also quasi perfekter Auslieferungszustand durch die Felgen eher besser. 

Es gibt soweit ich weiß sogar Leute die sagen jeder Nach/ Neulackierung schließt den Zustand 1 aus. Welches Auto hat komplett Originallack ohne einen einzigen Steinschlag/ Mini Kratzer, eigentlich so gut wie keins. Eine 1 ist damit praktisch für kaum einen E30 erreichbar. KEINE Gebrauchsspuren lässt nicht viel Interpretation zu. Jede Falte im Leder, jeder Steinschlag und noch so leichte Kratzer ist eben nicht KEINE Gebrauchsspur. 

 

Ich habe bis jetzt einen Wagen gesehen der nach einem Neuaufbau Classic Data 1 hatte. Der Wagen war mit sowas von viel Perfektion aufgebaut, irre. Dazu aber auch mit irre viel Geld. Der Auspuff war beispielsweise eine Anfertigung aus Edelstahl komplett dem Original nachgebaut, Holzteile im Innenraum hat ein Tischler aus echtem Holz nach gebaut usw. . Das war dann besser als Original und der Prüfer hat auch gesagt er hat in seinem ganzen Leben einen einzigen 911er gesehen der so perfekt war, sonst nichts vergleichbares. 

 

Meistens ist das wo wir E30 Fans denken es ist eine 2, eher eine 3. Dennoch ist eine 2 sicher möglich und vielleicht auch bei diesem Cabrio. Ein schönes und nicht unrealistisches Ziel :) 

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@Schlabbelouiwenn du das so schreibst, dann ordne ich ihn bei einer 3 ein. Er hat kein Rost, den Lack hatte ich beschrieben. Motorraum ist überholt. Öl sollte er auch nicht mehr verlieren. Naja, wir werden es alle sehen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Was ich nicht verstehe, nach einer Restauration, da Stelle ich mir ein neues Auto vor, was bedeutet dann bitte Note 1? Mega Neu, ganz neu, mehr als neu???

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Auf das Rennen mit den oberen Noten würde ich mich nicht einlassen wollen.

Jeder Mehrkilometer würde Abnutzung und Verschleiß bedeuten..:-D

 

Auch wenn es durchaus unterschiedliche 

Ansichten gibt, einen echten Einser Zustand steht beim Stino E30 im keinem Verhältnis zwischen Aufwand und Wert.

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Wieso ist Dir der Zustand überhaupt wichtig? Willst Du mit dem Auto auf den Concours d‘Elegance?

Du weißt doch in welchem Zustand Dein Auto ist.

Dein Ziel ist doch das H-Kennzeichen und nicht Gewinnmaximierung durch Verkauf wenn ich Dich richtig verstanden habe. Ob das dann eine 2, eine 3 oder irgendetwas dazwischen ist ist doch piepschnurzegal imho

 

 

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am vor 32 Minuten schrieb Christian R:

... Das wäre z.B. ein E30 mit echten 1000 km im absoluten Neuzustand, mit nagelneu perfekt aufgebauten BBS RS Felgen, also quasi perfekter Auslieferungszustand durch die Felgen eher besser. 

......

Das ist falsch. BBS RS Felgen sind nur Zubehör und sagt nichts über den Zustand des Autos aus.

Wäre das nicht so würde man ein Fahrzeug durch immer hochwertiges Zubehör in allen Kategorien eine Kategorie höher Stufen können. Je nachdem welches Zubehör kann sich letzlich nur wertsteigernd bei gleichem Fahrzeugzustand auswirken, aber nicht die Note verändern.

 



 

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am vor 8 Minuten schrieb Scheineiliger:

Ansichten gibt, einen echten Einser Zustand steht beim Stino E30 im keinem Verhältnis zwischen Aufwand und Wert.

Das ist absolut richtig. Der Wagen mit Zustand 1 den ich gekannt habe, wurde dann verkauft, für nicht mal die Hälfte der reinen Teilekosten. Beim E30 wäre die Bilanz sicher noch schlechter. Aber gut, besser als 1 geht nicht von daher verstehe ich das. 

 

am vor 4 Minuten schrieb emmac:

Wieso ist Dir der Zustand überhaupt wichtig? Willst Du mit dem Auto auf den Concours d‘Elegance?

Zum einen versenkt man ja meist doch mehr oder weniger viel Geld im Auto und auch Zeit. Natürlich entschädigt in erster Linie der Spaß am Auto selbst dafür. Aber es ist natürlich ein weiterer positiver Aspekt, wenn man weiß, dass das Geld und die Mühe sich irgendwie "lohnen". Klar zum Geld verdienen sollte man lieber arbeiten oder in anderes investieren. Trotzdem ist es aber ja schön zu wissen das ein Zustand x einen Markwert y bedeutet und man mit diesem oder jenen davon etwas erreicht.

 

Ganz praktisch gesehen macht es manchmal auch Sinn für die Versicherung. Auch hier sind vielleicht noch einige unterwegs, die eigentlich nur den Kaufvertrag haben. Steht dort etwas von 1600€ und man hat auch sonst nichts, ist es blöd wenn das Ding mittlerweile 5 stellig ist. 

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am vor 3 Minuten schrieb StefM3:

Das ist falsch. BBS RS Felgen sind nur Zubehör und sagt nichts über den Zustand des Autos aus.

Stimmt ein blödes Beispiel. Ich war auf dem Trip: BBS Kreuzspeiche ist die "top" Felge und man hat etwas noch besseres. Anderes Beispiel wäre vielleicht ein perfekter gebauter Auspuff aus Edelstahl in original Optik, eben besser als original. 

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am vor 6 Minuten schrieb Christian R:

Ganz praktisch gesehen macht es manchmal auch Sinn für die Versicherung. Auch hier sind vielleicht noch einige unterwegs, die eigentlich nur den Kaufvertrag haben. Steht dort etwas von 1600€ und man hat auch sonst nichts, ist es blöd wenn das Ding mittlerweile 5 stellig ist. 

Du verwechselst Zustand mit Wert

 

Wenn ich ein Auto nicht verkaufen will, ist MIR die 'Note' absolut wumpe, weil es sowieso in vielen Fällen willkürlich und 'nach Ermessen' ist. Ich habe Autos mit Note 2 gesehen, da machst Du Dir kein Bild von! Das ist genau wie mit Arbeitszeugnissen: seit ich einmal gerichtlich verdonnert wurde, einem fristlos gekündigten Mitarbeiter (Arbeitszeitenbetrug) ein 'wohlwollendes' Zeugnis mit der Durchschnittsnote 2 oder besser auszustellen, habe ich mir nie wieder ein Zeugnis angeschaut. Wozu auch, wenn das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis rechtlich bindend ist.

 

Und für die Versicherung ist ausschließlich der Wert aus einem Gutachten von Bedeutung, nicht der Zustand!

 

 

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am vor 3 Minuten schrieb emmac:

Du verwechselst Zustand mit Wert

 

Wenn ich ein Auto nicht verkaufen will, ist MIR die 'Note' absolut wumpe, weil es sowieso in vielen Fällen willkürlich und 'nach Ermessen' ist. Ich habe Autos mit Note 2 gesehen, da machst Du Dir kein Bild von! Das ist genau wie mit Arbeitszeugnissen: seit ich einmal gerichtlich verdonnert wurde, einem fristlos gekündigten Mitarbeiter (Arbeitszeitenbetrug) ein 'wohlwollendes' Zeugnis mit der Durchschnittsnote 2 oder besser auszustellen, habe ich mir nie wieder ein Zeugnis angeschaut. Wozu auch, wenn das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis rechtlich bindend ist.

 

Und für die Versicherung ist ausschließlich der Wert aus einem Gutachten von Bedeutung, nicht der Zustand!

Sehe ich fast genauso....viele Gutachten die ich bis jetzt gesehen habe entsprechen in keinster Weise dem wirklichen Zustand.

Kleines Beispiel...war mit einem Bekannten ein Cabrio ansehen das mit Gutachten Zustand 2 angepriesen wurde. Allerdings nur von 10m Entfernung. Als ich mit reingesetzt habe ist die Sitzlehne nach hinten weggeklappt weil die Verzahnung komplett hinüber war.

 

Mein Gutachten hab ich nur für die Versicherung machen lassen, falls ich mal in einen Unfall oder Diebstahl verwickelt werde. Leidvolle Erfahrung meinerseits.

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Zustand 1 kann man z.B. erreichen, indem man bei der Restaurierung höhere Qualitätsmassstäbe anlegt, als der Hersteller das damals bei der Neuwagen-Serienproduktion wirtschaftlich konnte. Beispiel wäre eine vollverzinkte Karosserie, bessere Spaltmasse, bessere Lackqualität, bessere Hohlraumversiegelung, verbesserte Regenwasserabläufe etc.. pp. Gibt genügend Möglichkeiten...

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

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Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

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am vor einer Stunde schrieb emmac:

Du verwechselst Zustand mit Wert

Das korreliert ja. 

 

am vor einer Stunde schrieb emmac:

Und für die Versicherung ist ausschließlich der Wert aus einem Gutachten von Bedeutung, nicht der Zustand!

Richtig aber man kann, insbesondere wie hier der Beitragsersteller (der sein Auto vor Jahren für Summe X gekauft hat) nun den Zustand ermitteln und damit schon einmal in die einschlägigen Listen schauen, wo man ungefähr liegt. 

Ich habe auch mal bei einem Auto (welches ich tatsächlich für 1600€ gekauft habe) ganz ohne Gutachten eine Versicherung gefunden, bei der ich den Wagen Vollkasko für 12.000€ versichert habe, einfach mit ein paar Bildern. Wie bin ich auf diese 12 gekommen? Richtig, Zustandsnote + aktuelle Wertliste. 

 

am vor einer Stunde schrieb luca:

Kleines Beispiel...war mit einem Bekannten ein Cabrio ansehen das mit Gutachten Zustand 2 angepriesen wurde. Allerdings nur von 10m Entfernung.

Gut, das Internet ist voll von Geschichten von viel zu hoher bis hin zu viel zu niedriger Bewertung. Jedes Auto ist anders, jeder Prüfer ist anders. Andererseits sind es beim E30 Summen, wo das schon halbwegs passt. Ist das Cabrio jetzt eine 2- oder eine glatte 3... es ist keine 1 und keine 4.

Jemand der ein  Fahrzeugwertgutachten von einem SL Flügeltürer machen lässt wird sich von sich aus an einen Gutachter wenden der dort eine Expertise hat. 

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am vor 2 Stunden schrieb StefM3:

Das ist falsch. BBS RS Felgen sind nur Zubehör und sagt nichts über den Zustand des Autos aus.

Wäre das nicht so würde man ein Fahrzeug durch immer hochwertiges Zubehör in allen Kategorien eine Kategorie höher Stufen können. Je nachdem welches Zubehör kann sich letzlich nur wertsteigernd bei gleichem Fahrzeugzustand auswirken, aber nicht die Note verändern.

Da muss ich leider widersprechen.

1. Zubehörfelgen o.ä. gehen in die Gesamtbewertung ein

 

2. Wenn man sich anschaut, wie ein CD Vollgutachten erstellt wird, dann wird man sehen, dass dieses aus XX verschiedenen Punkten besteht und für jeden gibt es eine Note die dann zusammengerechnet die Gesamtnote ergibt, wobei manche schlechte Noten eine bessere Einstufung ausschliessen.

 

 

Wenn an dem Fahrzeug makellose BBS RS Felgen mit neuen Reifen montiert sind, dann gibt das für den Punkt  Räder eben die Note 1

Wenn alles andere am Fahrzeug nur den Noten 2 oder 3 entspricht, dann kommt am Ende 2-3 raus weil eine Einzelnote von 100 daran nix ändert.

Wenn aber z.B. das Auto in vielen Punkten der Note 2 entspricht und ein Unterpunkt der Note 3  dann ziehen die Felgen das wieder auf glatt 2.

Ein Fahrzeug das fast dasteht wie neu, aber einen Motor im Originalzustand mit 400tkm drinn hat kann z.B. keine echte Note 2 mehr bekommen weil der Motor fast EOL ist und damit der Punkt für den Motor nur z.B. die Note 3-4 ergeben kann.

 

Dafür gibt es ja die Zwischennoten.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor einer Stunde schrieb Georg:

Da muss ich leider widersprechen.

1. Zubehörfelgen o.ä. gehen in die Gesamtbewertung ein

 

2. Wenn man sich anschaut, wie ein CD Vollgutachten erstellt wird, dann wird man sehen, dass dieses aus XX verschiedenen Punkten besteht und für jeden gibt es eine Note die dann zusammengerechnet die Gesamtnote ergibt, wobei manche schlechte Noten eine bessere Einstufung ausschliessen.

 

 

Wenn an dem Fahrzeug makellose BBS RS Felgen mit neuen Reifen montiert sind, dann gibt das für den Punkt  Räder eben die Note 1

Wenn alles andere am Fahrzeug nur den Noten 2 oder 3 entspricht, dann kommt am Ende 2-3 raus weil eine Einzelnote von 100 daran nix ändert.

Wenn aber z.B. das Auto in vielen Punkten der Note 2 entspricht und ein Unterpunkt der Note 3  dann ziehen die Felgen das wieder auf glatt 2.

Ein Fahrzeug das fast dasteht wie neu, aber einen Motor im Originalzustand mit 400tkm drinn hat kann z.B. keine echte Note 2 mehr bekommen weil der Motor fast EOL ist und damit der Punkt für den Motor nur z.B. die Note 3-4 ergeben kann.

 

Dafür gibt es ja die Zwischennoten.

Ist kein Widerspruch, nur Dein Zusammenhang stimmt nicht. 

Ist das gesamte Fahrwerk überarbeitet und neu und besser als original bekommt die Baugruppe Fahrwerk eine 1, wenn auch die BBS RS Zubehörfelgen Zustand 1 sind.  Wären originale Felgen montiert und wären die im gleichen Zustand (besser als neu oder neu - also auch Zustand 1), würde die Baugruppe Fahrwerk ebenfalls mit eins bewertet.

 

Gesetz dem Fall , nun wäre der Fahrwerkszustand der Baugruppe nicht 1, sondern 2.   ==>  Christians Vergleich besagte, dass er das Fahrwerk oder besser die Bewertung des Fahrwerks nur mit der Existenz der hochwertigen BBS Felgen anstelle originaler Felgen daher auf Zustand eins bringt.  Das ist aber nicht der Fall.  Innerhalb der Baugruppe Fahrwerk gilt genau dasselbe Bewertungssystem, wie Du es später für die Ermittlung der Gesamtnote beschrieben hast.

 


 

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Lasst Euch nicht von den Versicherungssummen in Euren Kaskoverträgen blenden.

 

Fährt Euch jemand rein, ist sowieso neues Spiel und der Wert muss (hoffentlich von einem von Euch gewählten SV) aktuell ermittelt werden. Da zählt dann aber auch der Wiederbeschaffungswert (= Preis bei einem serösen Händler).

 

Die Versicherungssumme ist nur dafür da, das die Kasko-Versicherung drauf vorbereitet ist, wieviel sie im Totalschadenfall vielleicht berappen muss.

Aber man bleibt dann immer noch als Versicherungsnehmer den Nachweis dieses Wertes (bzw. des Zustands) schuldig. Viele glauben sie könnten das mit einer sogenannten Kurzbewertung. Das ist aber regelmäßig nicht der Fall. Und im Haftpflichtschadenfall ist das alles völlig irrelevant.

 

Wirklich nachweisen kann man üblicherweise nur, mit einem vollständigen Gutachten aus dem der tatsächliche Zustand UND die Historie hervorgeht. Der Wert wird dann von der Kaskoversicherung auf den Schadeneintritts-Zeitpunkt skaliert. Und dafür braucht sie eben diesen Nachweis und nicht ein Schriftstück, welches viele Fragen offen lässt. Der ausstellende Sachverständige einer Kurzbewertung kann dann vielleicht dazu noch als Zeuge gehört werden, aber wenn der im Jahr 500 Autos gesehen hat, kann der sich kaum noch an ein spezielles erinnern. Dann kommt es also auf seine Notizen und beschriebenen Herleitungen an (die bei einem Kurzgutachten nicht gefertigt werden).

Aber Hauptsache mal eben nur 150 € für ein Kurzgutachten ausgegeben, welches halt nicht zum Nachweis geeignet ist. Das Problem ist, dass ein Sachverständiger, der was auf sich hält, eine wirklich aussagekräftige und nachvollziehbare Bewertung kaum für einen 3-stelligen Betrag anbieten KANN.

Und achtet bei Euren Kaskoverträgen darauf, welchen Wert ihr wirklich versichert. Der Marktwert (Verkauf von Privat an Privat) liegt üblicherweise mehrere tausend Euro unter dem Wiederbeschaffungswert (Kauf bei einem Händler inkl. Gewährleistung).

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 15 Minuten schrieb VD:

....

Aber Hauptsache mal eben nur 150 € für ein Kurzgutachten ausgegeben, welches halt nicht zum Nachweis geeignet ist. Das Problem ist, dass ein Sachverständiger, der was auf sich hält, eine wirklich aussagekräftige und nachvollziehbare Bewertung kaum für einen 3-stelligen Betrag anbieten KANN.

....

Naja, das klingt nun ein wenig abfällig, als ob die Auftraggeber eines Kurzgutachtens vielleicht zu geizig sind eine echte umfangreiche Bewertung in Auftrag zu geben. Ein großes Gutachten kostet nunmal ab ca. 500/600 EURO aufwärts und da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit vor allem für preiswerte Fahrzeuge.

Dabei sollte man berücksichtigen, dass diese Kurzgutachten in erster Linie den Sinn haben zu belegen, dass es sich nicht um ein runtergerocktes Altfahrzeug handelt, was nach Schwacke keinen Wert mehr hat, sondern durchaus um ein historisch wertvolles Fahrzeug mit einem gewissen Liebhaberwert. Sprich was man daher höher bewerten muss als ein reines Alltagsauto.

 

Aus einem anderen, versicherungstechnischen Gesichtspunkt gesehen;   um nicht für jedes 5 oder 10T EURO Fahrzeug eine Bewertung im großen Stil durchführen zu müssen gibt sich die Versicherung mit den Kurzgutachten zufrieden. Auch wenn es natürlich in seiner Bewertung deutlich ungenauer sein kann als ein großes Gutachten. Gäbe es die Kurzgutachten nicht würden sicher nur ein Bruchteil der Leute mit preiswerteren Oldtimern die Autos anhand großer Gutachten versichern, weil die Gutachterkosten einen möglichen Ersatzwert in Kürze überschreiten. Die Versicherungen nehmen also in Kauf, in einzelnen Schadensfällen mehr zu bezahlen als tatsächlich angemessen, haben sich aber so einen Bereich erschlossen, den sie anders nicht bekommen würden. Und die Mehrkosten sind in den Prämien mit einkalkuliert.

 

Der einzige Nachteil im System ist, dass die meisten Betroffenen meinen, dass Ihre Verkaufspreise in den KG stehen.

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am vor einer Stunde schrieb VD:


…. achtet bei Euren Kaskoverträgen darauf, welchen Wert ihr wirklich versichert. Der Marktwert (Verkauf von Privat an Privat) liegt üblicherweise mehrere tausend Euro unter dem Wiederbeschaffungswert (Kauf bei einem Händler inkl. Gewährleistung).

:daumen:

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am vor 15 Stunden schrieb StefM3:

Naja, das klingt nun ein wenig abfällig, als ob die Auftraggeber eines Kurzgutachtens vielleicht zu geizig sind eine echte umfangreiche Bewertung in Auftrag zu geben. Ein großes Gutachten kostet nunmal ab ca. 500/600 EURO aufwärts und da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit vor allem für preiswerte Fahrzeuge.

Abfällig sollte das nicht klingen ;-)

Es geht an der Stelle auch nicht um "geizig", sondern darum, dass die meisten Auftraggeber nicht wissen, dass ihnen das "Kurzgutachten" nichts bringt.

 

am vor 15 Stunden schrieb StefM3:

Dabei sollte man berücksichtigen, dass diese Kurzgutachten in erster Linie den Sinn haben zu belegen, dass es sich nicht um ein runtergerocktes Altfahrzeug handelt, was nach Schwacke keinen Wert mehr hat, sondern durchaus um ein historisch wertvolles Fahrzeug mit einem gewissen Liebhaberwert. Sprich was man daher höher bewerten muss als ein reines Alltagsauto.

Nein, einziger Zweck eines Kurzgutachtens ist es, die Versicherungssumme für die Kasko zu bestimmen um eine Unterversicherung zu verhindern.

Es dient eben NICHT als Nachweis irgendeines Zustands.

Kann es auch gar nicht, da die entsprechende Zustandsaufnahme nur oberflächlich ist und eine Untersuchung auf z.B. verborgene Unfallschäden oder eine Betrachtung der individuellen Historie des Fahrzeugs nicht stattfindet und der Gutachter sich - wenn überhaupt - nur auf Aussagen des Auftraggebers verlässt.

 

am vor 15 Stunden schrieb StefM3:

Aus einem anderen, versicherungstechnischen Gesichtspunkt gesehen;   um nicht für jedes 5 oder 10T EURO Fahrzeug eine Bewertung im großen Stil durchführen zu müssen gibt sich die Versicherung mit den Kurzgutachten zufrieden. Auch wenn es natürlich in seiner Bewertung deutlich ungenauer sein kann als ein großes Gutachten. Gäbe es die Kurzgutachten nicht würden sicher nur ein Bruchteil der Leute mit preiswerteren Oldtimern die Autos anhand großer Gutachten versichern, weil die Gutachterkosten einen möglichen Ersatzwert in Kürze überschreiten. Die Versicherungen nehmen also in Kauf, in einzelnen Schadensfällen mehr zu bezahlen als tatsächlich angemessen, haben sich aber so einen Bereich erschlossen, den sie anders nicht bekommen würden. Und die Mehrkosten sind in den Prämien mit einkalkuliert.

Du ordnest das falsch ein. Nicht die Versicherung nimmt die Ungenauigkeit in Kauf, sondern der Versicherungsnehmer.

Denn die Versicherung wird den Wert zum Stichtag des Schadeneintritts einfach nochmal neu ermitteln.

Wenn das Fahrzeug dann aber nicht mehr oder nur noch ein bisschen vorhanden ist (z.B. Diebstahl, abgebrannt), dann kann der Versicherungsnehmer den Nachweis des besonders tollen Zustands nicht mehr erbringen. Und wenn der Gutachter von damals keine Aussagen mehr tätigen kann, wie er denn zu dem hohen Wert gekommen ist (mangels Erinnerung oder Notizen), dann kann der eben auch nicht helfen.

 

 

Deswegen findest Du in diesen Kurzbewertungen auch immer diesen oder ähnliche Hinweise:

"Dient ausschließlich der Wertermittlung zur Versicherungseinstufung und nicht als Kalkulationsgrundlage im Schadenfall oder zum Verkauf."

 

Der rot unterstrichene Teil ist besonders wichtig.

 

am vor 15 Stunden schrieb StefM3:

Der einzige Nachteil im System ist, dass die meisten Betroffenen meinen, dass Ihre Verkaufspreise in den KG stehen.

Das kommt auch noch erschwerend hinzu...

Aber viele glauben ja auch, dass der Wiederbeschaffungswert das ist was sie bei einem Verkauf erzielen könnten. 

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Natürlich will keiner den hohen Preis für ein vollumfängliches Gutachten bezahlen. Denn da ist es in den seltensten Fällen mit 500 bis 600 € getan. Da reden wir schnell über 4-stellige Beträge (auch im unteren Fahrzeugpreissegment).

Aber das liegt halt auch an dem Irrglauben, dass man mit einem Kurzgutachten im selbstverschuldeten Totalschadenfall die volle Versicherungssumme bekommt.


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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am vor 2 Stunden schrieb VD:

....

Es geht an der Stelle auch nicht um "geizig", sondern darum, dass die meisten Auftraggeber nicht wissen, dass ihnen das "Kurzgutachten" nichts bringt.

....

Interessanter Aspekt, läßt sich aber hoffentlich klären. Denn wenn ein Kurzgutachten nichts bringt muss sich die Versicherungs- und Gutachterbranche allerdings die Frage gefallen lassen, ob sie den Endverbraucher damit nicht über den Tisch zieht und etwas Sinnloses andreht.

 

 Als ich für mein erstes "Liebhaberauto", damals waren die e30 noch keine Oldtimer, über dem damaligen Zeitwert versichern wollte, brauchte die in Frage kommende  Versicherung einen Beleg, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein gepflegtes Fahrzeug handelt, was sich in einem nach Oldtimertaxierungen Zustand 3 oder besser befindet.

 

Damals erklärte mir der zuständige Prüfinginieur der hiesigen TÜV Stelle, dass neuerdings die Möglichkeit besteht, nicht mehr nur ein damals übliches großes Gutachten zu erstellen, sondern eine Kurzfassung davon, die seitens der meisten Versicherungen auch akzeptiert werde. Die Versicherung bestätigte das, so wurde eines angefertigt und für die Versicherung als Basis für einen möglichen Ausfallersatz im Kaskofall angenommen. Bis heute sind noch ein/zwei Autos dazu gekommen, das Prozedere ist immer gleich. Bis zu einem gewissen Wert reichen der Versicherung die Kurzgutachten aus. Bis zu diesem versicherten Wert, egal ob Marktwert oder Wiederherstellungswert je nach Vereinbarung würde die Versicherung im Kaskofall ersetzen.  So immer meine Annahme.

Würde mir durch Fremdverschulden ein Schaden entstehen tritt eh nicht meine Versicherung ein, sondern die gegnerische. 


Bearbeitet: von StefM3
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Die meisten (Oldtimer-) Versicherungen verlangen über einem angenommenen Wert von 50k€ ein großes Gutachten.

 

Was aber hier AFAIK noch nicht erwähnt wurde und was viele vergessen/ignorieren: Auch so ein teueres Gutachten gilt nicht ewig.

Das tollste Fahrzeug im Zustand 1-2 bringe ich innerhalb einer Saison auf den Zustand 2-3 - muss dazu nur mal ein paar "richtige" Oldtimerrallyes  mitfahren.

Daher muss das Gutachten regelmäßig alle paar Jahre aktualisiert werden ob das Fahrzeug noch den Wert hat - aber natürlich auch, ob der Wert gestiegen ist, was ja sogar beim E30 in den letzten Jahren passiert ist.

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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am vor 34 Minuten schrieb StefM3:

Interessanter Aspekt, läßt sich aber hoffentlich klären. Denn wenn ein Kurzgutachten nichts bringt muss sich die Versicherungs- und Gutachterbranche allerdings die Frage gefallen lassen, ob sie den Endverbraucher damit nicht über den Tisch zieht und etwas Sinnloses andreht.

So ist es.

Blöderweise ist es dabei aber auch so, dass die Auftraggeber nicht richtig zuhören. Und es häufig auch nicht verstehen wollen.

Warum die Versicherung da nicht richtig berät ist klar, oder?

Die Versicherungsprämie richtet sich nach Versicherungssumme (Wert im Kurzgutachten - die Versicherung könnte auch auch ohne jegliches Schriftstück den Wunsch des Kunden eintragen - also hier regelmäßig 50 k€ für nen Standard 325 4-türer mit 180 tkm).

Der Versicherungsnehmer ist im Schadenfall zum Nachweis der Höhe des Schadens verpflichtet. Das raffen halt nur die wenigsten.

So lange das Fahrzeug noch in einem Zustand ist, der den vorherigen Zustand nachvollziehen lässt - kein Problem. Ist das Fahrzeug weg ... doof gelaufen.

 

am vor 34 Minuten schrieb StefM3:

 Als ich für mein erstes "Liebhaberauto", damals waren die e30 noch keine Oldtimer, über dem damaligen Zeitwert versichern wollte, brauchte die in Frage kommende  Versicherung einen Beleg, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein gepflegtes Fahrzeug handelt, was sich in einem nach Oldtimertaxierungen Zustand 3 oder besser befindet.

Naja, die Oldtimertarife sind nun mal auch seeehr günstig.

Und da wollen die nur gepflegte Fahrzeuge drin haben - weil die besser gepflegt, vorsichtiger und seltener gefahren werden. Und üblicherweise existiert noch ein Alltagsfahrzeug.

 

am vor 34 Minuten schrieb StefM3:

Damals erklärte mir der zuständige Prüfinginieur der hiesigen TÜV Stelle, dass neuerdings die Möglichkeit besteht, nicht mehr nur ein damals übliches großes Gutachten zu erstellen, sondern eine Kurzfassung davon, die seitens der meisten Versicherungen auch akzeptiert werde.

Tja... da trennt sich die Spreu vom Weizen bzgl. der Qualifikation.

Prüfingenieure haben nur in den seltensten Fällen wirklich auch die Qualifikation um einen Fahrzeugwert richtig zu ermitteln.

Das ist Nebenhergeschäft und wird halt auf Grund des geringen Haftungsrisikos so mitgenommen - obwohl der PI üblicherweise mit HU/AU schneller und einfacher Geld verdient.

Für eine richtige Bewertung sollte man auch zu jemandem gehen, der das wirklich kann (öffentlich bestellt und vereidigt oder ifs-, zak-zertifiziert für Kfz-Schaden und Bewertung).

 

am vor 34 Minuten schrieb StefM3:

Die Versicherung bestätigte das, so wurde eines angefertigt und für die Versicherung als Basis für einen möglichen Ausfallersatz im Kaskofall angenommen. Bis heute sind noch ein/zwei Autos dazu gekommen, das Prozedere ist immer gleich. Bis zu einem gewissen Wert reichen der Versicherung die Kurzgutachten aus. Bis zu diesem versicherten Wert, egal ob Marktwert oder Wiederherstellungswert je nach Vereinbarung würde die Versicherung im Kaskofall ersetzen.  So immer meine Annahme.

Dann solltest Du Deine Versicherung mal explizit zur Leistungshöhe im Schadenfall befragen und die Versicherungsbedingungen danach durchforsten was im Schadenfall bezahlt wird.

Und wie immer: Achtung: Marktwert ist nicht WIederbeschaffungswert!

 

am vor 34 Minuten schrieb StefM3:

Würde mir durch Fremdverschulden ein Schaden entstehen tritt eh nicht meine Versicherung ein, sondern die gegnerische. 

Richtig. Aber auch hier hilft ein entsprechendes Gutachten, wenn der Zustand des Fahrzeugs auf Grund des Schadenereignisses nicht mehr feststellbar ist... (gibt ja genug Möglichkeiten dafür).

Immer dran denken: Wer was haben will ist nachweispflichtig (=beweisbelastet)!

 

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am vor 22 Minuten schrieb Georg:

Die meisten (Oldtimer-) Versicherungen verlangen über einem angenommenen Wert von 50k€ ein großes Gutachten.

 

Was aber hier AFAIK noch nicht erwähnt wurde und was viele vergessen/ignorieren: Auch so ein teueres Gutachten gilt nicht ewig.

Das tollste Fahrzeug im Zustand 1-2 bringe ich innerhalb einer Saison auf den Zustand 2-3 - muss dazu nur mal ein paar "richtige" Oldtimerrallyes  mitfahren.

Daher muss das Gutachten regelmäßig alle paar Jahre aktualisiert werden ob das Fahrzeug noch den Wert hat - aber natürlich auch, ob der Wert gestiegen ist, was ja sogar beim E30 in den letzten Jahren passiert ist.

So ist es. Deswegen haben die meisten Versicherungen auch in Ihren Verträgen eine maximale Gültigkeit von 2 Jahren für Gutachten hinterlegt.

Danach bedarf es einer Aktualisierung.

Die lässt sich dann übrigens beim gleichen Sachverständigen wesentlich günstiger als das erste große Gutachten darstellen...

 

 


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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  • 2 Wochen später...

Abgesehen davon: die meisten Gutachten sind schei...und taugen nur für die Versicherung. 

Bei sich schnell verändernden Märkten kann ein € 500,- Gutachten schnell Makelatur werden.

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