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Dashcam


movario
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Solange er es nicht im Netz mit wahllosen Zugriffsmöglichkeiten veröffentlicht, kann ihm DSGVO locker am Südpol vorbeigehen.

Genau das ist u. a. Inhalt des ADAC-Beitrags, den ich weiter oben verlinkt habe :daumen:

 

Grade im Hinblick auf die DSGVO ist eben zu beachten, dass man die Aufnahmen nicht planlos veröffentlicht. Dass das Ärger gibt, ist mir auch klar. Muss ja aber heutzutage extra betont werden, da die heutige Generation ja jeden Mückenschiss in´s Internet stellt :klatsch:

 

Die Aufnahmen dienen rein privaten Zwecken, die Dashcam überspielt nach einer bestimmten Zeit die Aufnahmen automatisch, sofern es keine zu sichernde Aufnahme gibt, z. B. nach einem Unfall. Dies ist alles legitim, steht ganz klar in dem ADAC-Artikel.

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dann lies den Beitrag bitte auch einmal komplett, da steht am Ende:

 

"Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind."

 

Und außerdem gibt es in dem Beitrag auch ein Update:

 

"Dashcams und Datenschutz

- Aktuelle Entwicklung -

Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
 

  • Datenschutz
     
    "Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren", so der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Würtembergs. Die Unzulässigkeit basiert auf dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera nur zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
     
  • Schutzwürdige Interessen
     
    Schutzwürdige Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen nach dem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch in den meisten Fällen das Interesse des Benutzers, so dass von einer Unzulässigkeit von Dashcams nach dem BDSG auszugehen ist. Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden - so der Inhalt des Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Dem hat sich das VG Ansbach in seinem Urteil vom 12.08.2014 (Az: AN 4 K 13.01634) inhaltlich angeschlossen.
     
  • Bußgeld
     
    Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR. Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen. Nach aktuellen Informationen wurden in Hessen erstmals Bußgelder verhängt. Da mit den Aufnahmen kein wirtschaftlicher Vorteil verfolgt wurde, hielt sich das Bußgeld jedoch im unteren Rahmen."

 

Und das Schlüsselwort ist bei der Datenerhebung für persönliche und familiäre Zwecke ist das Wort "ausschließlich", vgl. auch Art. 2 Abs. 2 c) DSGVO. eine Vermischung von Verwendungszwecken ist schon nicht mehr "ausschließlich".

 

Und: Wenn es Nachfragen gibt, bist DU der jenige, der Rechenschaftspflichtig ist, Auskunft geben muss etc.

 

Die Messe ist hier also noch lange nicht zu Ende gelesen und wie ich oben schon geschrieben habe, ist es eine persönliche Abwägung von Chance und Risiko. Macht also was ihr wollt, aber beschwert Euch nicht nachher, wenn ihr es mal mit einem Pennyfucker vom Amt zu tun bekommt. ;-)

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Ich fahre dieses WE rund 1300km und davon nicht einen ohne Dashcam.......obwohl ich bei 200 mit 2,2t 7er einfach durchfahren :freak: 


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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  • 5 Wochen später...

naja ich bin auch am überlegen mit so ne dashcam in den 40tonner zu hängen. nicht um irgendwelche filmchen auf youtube zu zeigen oder sonstwas. eben halt nur zur schuldfragenklärung nach nem unfall. passiert nix lösche ich die aufnahmen. quasi jeden abend. 

 

mein chef muss sich momentan mit einer unfallklärung rumschlagen wo der kollege von rechts angebummst wurde und die beschädigten teile sich in fahrtrichtung weggebogen haben. die vier insassen des beteiligten fahrzeugs behaupten natürlich das der kollege seine fahrspur nach rechts verlassen hat.

 

solche szenarien und die damit verbundenen wochenlangen streitereien mit polizei und versicherungen gehören damit zur vergangenheit. 

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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So. Hab mir jetzt auch mal ´ne Dashcam genehmigt - und ich muss sagen, das Ding überzeugt von der Bildqualität und der Ausstattung auf ganzer Linie :daumen:

 

Es handelt sich um diese hier:

 

CROSSTOUR CR750

 

Macht gestochen scharfe Bilder, Menü auf deutsch, vielfältige Einstellmöglichkeiten, integriertes GPS.

 

Ach ja: mir egal, was Kritiker sagen - mein E30 wurde heute in der Tiefgarage angefahren - wenn sich der Verursacher nicht gemeldet hätte, hätte ich Dank der in der Cam integrierten Parküberwachung gesehen, wer dafür verantwortlich ist... ;-)

 

Insofern, in allen Punkten: Klare Empfehlung :daumen:

Wie funktioniert das?

Macht die alle X Sekunden 1 Bild, die man dann einfach durchschaut nach Zeit?

Wie ist die Bindqualität in der Dämmerung bzw. Dunkelheit?

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Die Kamera filmt toujours, das sind komplette Filme, keine einzelnen Bilder. Die Kamera splittet lediglich einzelne Filme in einzelne Sequenzen auf, wenn sie eine bestimmte Größe haben.

 

Die Bildqualität ist auch bei Dämmerung top, ich zitiere mal:

 

"Die Armaturenbrett-Kamera verfügt über einen Sony IMX323 Sensor, F1.8 (Front-Objektiv), 4 große LED Lichter und WDR (Wide Dynamic Range) ermöglichen Aufnahmen in bester Auflösung, egal ob bei Tag oder in der Nacht."

 

Bin nach wie vor sehr zufrieden damit. Die zweite Kamera nach hinten hab´ ich deaktiviert, nutze ich derzeit nicht.

 

Bedienung ist kinderleicht, umfangreiches Menü, alles auf deutsch einstellbar. Habe sie direkt an Zündplus angeschlossen, so habe ich kein Kabelsalat :-)

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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https://www.labelday.de/videoueberwachung-aufkleber-blau-75x75.html?gclid=EAIaIQobChMIpeCVnuqK3gIVFud3Ch1XJALeEAQYAyABEgLD2vD_BwE

in 4-facher Ausführung ist an den Aussenseiten des Objekts...ähh Fahrzeugs anzubringen. :-D

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  • 3 Jahre später...

Ich hol aus aktuellem Anlass diesen alten Thread nochmal an die Oberfläche, da ich mit dem Gedanken spiele, mir jetzt auch mal so'n Dingens zuzulegen. Habe einen der deutschsprachigen Dashcam - Videokanäle auf YT öfter geschaut und der Kollege hat auch ein Empfehlungsvideo, welches ich mir angeschaut und daraufhin mal ein bisschen bei ebay rumgeschaut habe.

Mein bevorzugtes Modell scheint alles notwendige zu haben und zu können, aber ist halt ein Chinaprodukt und ziemlich günstig.

Hat jemand Erfahrungen speziell mit dieser oder auch mit vergleichbaren Modellen oder kann ergänzende Tipps geben? Mir geht es nur um die technische, nicht die rechtliche Seite, die ist imho mittlerweile klar genug.

Danke und weissblaue Grüße,

Michael

 

Zitat

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